Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EMR Bezug als Pflichtbeitragszeit?

von Johannes29.10.2022 | 12:48
213 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich erhalte seit Oktober 2021 eine volle EMR. Leistungsfall war Juli 2019. In der Zwischenzeit war Bezug Krankengeld und Arbeitslosengeld. Befristung bis Juni 2023. Meine Schizoide Persönlichkeitsstörung, Angststörung und Depressionen sind nicht weg, aber vor allem die Phasen der Hoffnungslosigkeit und absoluten Interessenlosigkeit wechseln sich inzwischen ab, mit der Hoffnung, dass eine Teilzeitbeschäftigung mein Leben verbessern könnte. Angenommen ich teile der DRV meinen Arbeitsversuch mit. Frage 1) Szenario 1: Rente wird um die Hälfte reduziert und ich merke nach 6 oder 12 Monaten, dass ich auf Kosten meiner Gesundheit arbeite und bekomme womöglich wieder psychotische Zustände: Könnte ich dann wieder volle EMR erhalten? Szenario 2: Rente wird aufgehoben (weil ich z.B. wieder Vollzeit arbeite, oder die DRV glaubt, ich könnte wieder Vollzeit arbeiten) und ich merke nach 6 oder 12 Monaten, dass ich auf Kosten meiner Gesundheit arbeite: Könnte ich dann wieder volle EMR beantragen (ggf. nach Krankegeldbezug und Arbeitslosgeldbezug) oder zählt meine bisherige EMR Rente nicht als Pflichtbeitragszeit? Hätte ich nach einem Arbeitsversuch dann auf einmal keinen Anspruch mehr auf EMR, würde ich dieses Experiment nicht angehen, weil es wirtschaftlicher Selbstmord wäre, zu Obdachlosigkeit führen würde ich womöglich früher oder später unter der Erde oder im Maßregelvollzug laden würde. Frage 2) Das potentielle Jobangebot, welches ich im Sinn habe und laut telefonischer Auskunft auch sehr gute Chance hätte, wäre im öffentlichen Dienst im IT Bereich. Ich könnte dort u.a. isoliert arbeiten. Ich würde anstreben 29,5 Stunden wöchentlich (5,9 Stunden täglich) zu arbeiten. Vollzeit war in meinem bisherigen Berufsleben immer auf Kosten meiner Gesundheit. Ich würde bevorzugt 19,75 Stunden wöchentlich arbeiten, aber laut telefonischer Auskunft erwartet der Arbeitgeber eine längere Arbeitszeit (ca. 30 Stunden wäre laut telefonischer Auskunft kein Problem). Wie sieht ihr die Chancen, dass ich dann auch weiterhin die teilweise EMR bekommen würde? Bin für Hinweise sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2022 | 12:57

Hallo Johannes,

da Sie eine laufende Erwerbsminderungsrente erhalten, sollten Sie ihren Versicherungsträger darüber informieren, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen.

Da für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente u.a. das noch vorhandene Leistungsvermögen entscheidend ist, kann hier zu keine pauschale Antwort gegeben werden.

Das heißt Ihr persönliches Leistungsvermögen muss ggf durch den Rentenversicherungsträger neu festgesellt werden.

Sollte es nach dieser neuen Einschätzung zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kommen, wird diese unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes neu berechnet.

Sollte festgestellt werden, das Sie mit Arbeitsaufnahme nicht mehr erwerbsgemindert sind, würde die jetzige Erwerbsminderungsrente wegfallen. Selbstverständlich können Sie, zu einen späteren Zeitpunkt die Erwerbsminderungsrente erneut beantragen.

Diese erneute bzw. spätere Prüfung führt in der Regel zu einen neuen Leistungsfall.

Bitte beachten Sie dabei immer die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. ( vor Eintritt des Leistungsfalls in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen)

Die neue Erwerbsminderungsrente würde dann, mit dem zu diesen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Regeln neu berechnet. Sollte die neue Erwerbsminderungsrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Beendigung der alten Erwerbsminderungsrente folgen, dann werden die Besitzschutzregelungen des § 88 SGB VI berücksichtigt.

Viele Grüße Ihr Expertenteam

der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Vorsichtam 30.10.2022 | 04:56
Sollten Sie 30 Stunden wöchentlich arbeiten, so müssen Sie damit rechnen, dass Sie den Anspruch auch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente verlieren, es sei denn, der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers ist der Auffassung, dass Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten. Sollte dieser Arbeitsversuch scheitern, gibt es keine Rechtssicherheit, dass Sie wieder eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Da wird Ihnen niemand in diesem Forum eine Absolution für Ihr Vorhaben erteilen (können). Sie sollten daher Ihr Vorhaben Ihrem Rententräger mitteilen und abwarten ob und wie dieser Ihren „Arbeitsversuch“ bewertet. Alles andere wäre Spekulation und Ihr eigenes Risiko!
Johannesam 30.10.2022 | 13:29
Angenommen ich gehe "All-in" und arbeite die laut Tarifvertrag vereinbarten 38,5 Stunden. Entweder von Anfang an, oder, als Reaktion, nachdem mir die DRV die (Teil)rente aberkennt. Merke mit der Zeit, es wird schwierig, muss mich öfters mal krank schreiben lassen, beantrage sicherheitshalber Gleichstellung (GdB 30 ist vorhanden) und rette mich so einige Monate oder Jahre bis zum Nervenzusammenbruch. Dann könnte ich doch wieder den altbekannten Weg Krankengeld > Arbeitslosengeld > EM-Rente einschlagen? Die Chancen auf erneute EMR Bewilligung sollte dann doch nicht niedriger sein, als beim ersten Mal? Es sind halt diese Entscheidungen, die ganz offensichtlich mein Leben maßgeblich beeinflussen werden. Mein potentieller Arbeitgeber ist, ich verrate es einfach mal, eine forensische Klinik. Dort sind Menschen untergebracht, die nicht so viel Glück hatten wie ich und kriminell wurden. Ich habe mich bereits am Telefon geoutet. Das war kein Problem. Ich möchte damit sagen, dass Probleme bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben vermutlich auf mehr Verständnis als bei anderen Arbeitgebern stoßen würde. Zudem (was mir am Telefon so mitgeteilt wurde) wird sehr geringes Bewerberaufkommen erwartet und ich bin sehr gut qualifiziert.
Abschlägeam 30.10.2022 | 14:20
Hallo Johannes, Sie sollten Ihr Vorhaben möglichst präzise Ihrer zuständigen DRV mitteilen und dort auch die Möglichkeiten erfragen, wie lange Ihnen die EM-Rente dennoch weiter bezahlt würde, weil es als 'Arbeitsversuch' bewertet wird. Es kann (je nach Einkommen), dennoch dazu führen, dass Ihre EM-Rente gemindert wird, der Anspruch ansich aber dennoch nicht entfällt. Welche Konsequenzen diese Tätigkeit in Ihrem Fall hätte, kann aber NUR Ihre zuständige DRV entscheiden! In Ihrem eigenen Interesse (und auch im Interesse des anscheinend verständnisvollen Arbeitgebers), sollten Sie aber nicht sofort Vollzeit einsteigen, denn auch wenn Sie inzwischen wieder 'gute' Phasen haben, könnte dies doch zu einer (ungewollten) Überforderung führen. Also erst einmal mit der niedrigsten möglichen Stundenzahl starten und diese dann langsam steigern könnte auch häufige Krankschreibungen und einer evtl. damit verbunden 'Probezeit leider nicht überstanden' vermeiden. Sprechen Sie dies also auch im persönlichen Bewerbungsgespräch mit der Klinik (Arbeitgeber), das ja wohl noch auf Sie zukommt, offen an. Viel Erfolg und alles Gute!
Johannesam 31.10.2022 | 16:27
Danke für die Informationen. Gilt die gesamte Zeit des Krankengeld- und ALG 1 Bezuges als Pflichtversicherungszeit, obwohl mir ab Februar 2021 eine volle Erwerbsminderungsrente zugestanden hat und die DRV der Agentur für Arbeit die Zahlungen erstattet hat? Krankengeld wurde bis Dezember 2020 gezahlt ALG 1 wurde bis August 2021 gezahlt Rente wird seit Oktober 2021 gezahlt Können Sie mir vielleicht mitteilen, ab welchem Zeitpunkt in meinem konkreten Fall (sofern der EMR Bezug nicht als Pflichtversicherungszeit gilt), ich die 3/5 Regelung nicht mehr erfüllen würde, vorausgesetzt ich zahle keine Pflichtversicherungsbeiträge mehr?
W°lfgangam 31.10.2022 | 16:58
Zitat von Johannes anzeigen
Hallo Johannes, die 3/5-Regelung für eine (spätere) EMRT erfüllen Sie erst dann nicht mehr, wenn nach Ende der jetzt laufenden EMRT eine Lücke von mehr als 24 Monaten entsteht ...und Sie sich nach Ende auch nicht wieder beim *Arbeitsamt oder JC gemeldet haben. > "sofern der EMR Bezug nicht als Pflichtversicherungszeit gilt" Ist keine Pflichtbeitragszeit, aber 'Streckungszeit', um den 5-Jahreszeitraum zu verlängern ...damit sind Sie - sehr vereinfacht - quasi weiterhin *pflichtversichert und behalten die 3/5-Abdeckung für die EMRT zu einem späteren Zeitpunkt. Gruß w.
Johannesam 31.10.2022 | 17:24
Hallo Vorsicht, Abschläge, Experte und W°lfgang, genau diese 24 Monatslücke hat mir Sorgen bereitet. Ich finde das Risiko dann doch eher überschaubar. Das keine Tätigkeit aufgenommen werden sollte, ohne die DRV zu informieren, sollte sich von selbst verstehen. Da zudem die 3-Jahres Blockfrist meiner Krankenversicherung abgelaufen ist, ich noch Restanspruch ALG 1 haben sollte und neuer Anspruch ALG 1 entstehen würde, fühle ich mich im deutschen Sozialversicherungsnetz aktuell gut aufgehoben. Falls es als Mitarbeiter (und nicht als Patient) im Maßregelvollzug klappen sollte, würde ich mich hier noch mal melden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026