Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Johannes,
da Sie eine laufende Erwerbsminderungsrente erhalten, sollten Sie ihren Versicherungsträger darüber informieren, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen.
Da für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente u.a. das noch vorhandene Leistungsvermögen entscheidend ist, kann hier zu keine pauschale Antwort gegeben werden.
Das heißt Ihr persönliches Leistungsvermögen muss ggf durch den Rentenversicherungsträger neu festgesellt werden.
Sollte es nach dieser neuen Einschätzung zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kommen, wird diese unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes neu berechnet.
Sollte festgestellt werden, das Sie mit Arbeitsaufnahme nicht mehr erwerbsgemindert sind, würde die jetzige Erwerbsminderungsrente wegfallen. Selbstverständlich können Sie, zu einen späteren Zeitpunkt die Erwerbsminderungsrente erneut beantragen.
Diese erneute bzw. spätere Prüfung führt in der Regel zu einen neuen Leistungsfall.
Bitte beachten Sie dabei immer die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. ( vor Eintritt des Leistungsfalls in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen)
Die neue Erwerbsminderungsrente würde dann, mit dem zu diesen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Regeln neu berechnet. Sollte die neue Erwerbsminderungsrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Beendigung der alten Erwerbsminderungsrente folgen, dann werden die Besitzschutzregelungen des § 88 SGB VI berücksichtigt.
Viele Grüße Ihr Expertenteam
der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.