Hallo Mandran,
-/- hat eine zutreffende Antwort gegeben. Da es sich hier um einen speziellen Einzelfall handelt, sollte dieser direkt mit den zuständigen Leistungsträgern geklärt werden.
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Hallo Mandran,
-/- hat eine zutreffende Antwort gegeben. Da es sich hier um einen speziellen Einzelfall handelt, sollte dieser direkt mit den zuständigen Leistungsträgern geklärt werden.
1. Ich habe - wie Sie - geschrieben "eine Art Kinderberücksichtigungszeiten". Wenn Sie selbst nicht wissen, ob es eine Kinderberücksichtigungszeit war oder etwas ähnliches, wie soll es dann jemand anders wissen? 2. In der Erläuterung zum Forum steht nicht nur "Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.", sondern "Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten WIE IHRE RENTENVERSICHERUNGSNUMMER an." Ihren KONKRETEN Versicherungsverlauf müssen Sie schon angeben, wenn Sie eine KONKRETE Antwort haben wolllen. Aber halt ohne Name, exaktes Geburtsdatum, Adresse, Rentenversicherungsnummer o.ä. 3. Wie konkret die Experten ihre Frage "EMR: Diese 36 Monate in den letzten 5 Jahren zu erfüllen reichen die o.g. Zeiten aus? Oder es wird dann weiter zurück gerechnet?" mit Ihren Angaben antworten können, haben Sie ja schon gesehen. Und ich glaube nicht, dass Sie mit diesen Angaben noch etwas genauers bekommen werden. Aber wie schon oben geschrieben: WER NICHT WILL, DER HAT SCHON! Gehen Sie am besten in die Beratungsstelle - wo auch immer - im benachbarten europäischen Ausland. Da werden Sie geholfen. Aber vergessen Sie Ihre ZAHLEN, DATEN, FAKTEN nicht zuhause. Denn die wird man auch dort wissen müssen, um eine Aussage treffen zu können. -- ENDE der Diskussion --Hallo Mandran, wie wäre es, wenn Sie den Experten erst mal möglichst vollständige Angaben machen? Denn ohne diese können die auch nur raten. Oder was meinen sie , was eine Experte damit anfangen kann, dass Sie "eine Art Kinderberücksichtigungszeiten" anerkannt bekommen haben. Von wem? Von wann bis wann? Wie alt war das Kind? Ich schlage also vor, sie machen konkretere Angaben: - Beschäftigung von - bis (mit jeweils Monat) - Geburtstag des Kindes - Arbeitslosmeldung von - bis mit Leistungen durch welchen Leistungsträger von - bis - Datum der Auswanderun / wohin? - Wenn das ein Arbeitsunfall war, erhalten Sie Leistungen von der Berufsgenossenschaft (oder wie auch immer das im "benachbarten EU-Land" heißt)?Es wurde explizit angegeben: "Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt" und nicht Kindererziehungszeiten. Ich habe mich an "Bitte beachten Sie: Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedermann gelesen werden - nicht nur von den Experten. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten.." gehalten, aber trotzdem so viele Daten angegeben, dass es doch möglich ist die Frage zu beantworten? "EMR: Diese 36 Monate in den letzten 5 Jahren zu erfüllen reichen die o.g. Zeiten aus? Oder es wird dann weiter zurück gerechnet? " Danke an die Forum
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