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Experten-Antwort

EMR durch Arbeitsunfall im EU Land

von Mandran29.10.2011 | 17:22
1707 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich wohne im benachbarten EU Land. Seit 2 Monaten bin ich Arbeitsunfähig wegen der Behinderung krank geschrieben. Vor meiner Auswanderung im 2008 hatte ich zwischen 2006 bis 1/2008 bis auf einem Monat arbeitslosigkeit voll durchgearbeitet. Ich habe insgesamt 25 J. DRV Zeiten. Als Alleinerziehender konnte ich die ersten 2 Jahre wegen der Sprachenbarriere, sowie Umstellung keine richtige Jobs finden. Aber diese Zeiten wurden mir als eine Art Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt. Seit Ende 2010 hatte ich einen bis Mai 2011 andauernde Job, wo ich diesen Arbeitsunfall hatte. Frage: Kann ich bei der DRV EMR beantragen? Denn im neuen Land habe ich nur 7 Monate RV Pflichtig gearbeitet, da wird es nicht gehen. Als EMR: Diese 36 Monate in den letzten 5 Jahren zu erfüllen reichen die o.g. Zeiten aus? Oder es wird dann weiter zurück gerechnet? Danke an die Forum

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mandran,

-/- hat eine zutreffende Antwort gegeben. Da es sich hier um einen speziellen Einzelfall handelt, sollte dieser direkt mit den zuständigen Leistungsträgern geklärt werden.

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7 Antworten

-/-am 30.10.2011 | 23:28
Einfach Antrag im Wohnsitzland stellen. Dortiger Träger prüft dortige Voraussetzungen unter Beachtung EU-Recht und gibt Antrag an zuständigen deutschen Träger weiter, der ebenfalls unter Beachtung EU-Recht prüft.
Mandranam 31.10.2011 | 14:25
Ihre Antwort hilft mir, vielen mitlesern leider nicht. Kann eine Expert/in diese beantworten? Dankesehr
ZDF - Zahlen, Daten, Fakten!am 31.10.2011 | 18:17
Hallo Mandran, wie wäre es, wenn Sie den Experten erst mal möglichst vollständige Angaben machen? Denn ohne diese können die auch nur raten. Oder was meinen sie , was eine Experte damit anfangen kann, dass Sie "eine Art Kinderberücksichtigungszeiten" anerkannt bekommen haben. Von wem? Von wann bis wann? Wie alt war das Kind? Ich schlage also vor, sie machen konkretere Angaben: - Beschäftigung von - bis (mit jeweils Monat) - Geburtstag des Kindes - Arbeitslosmeldung von - bis mit Leistungen durch welchen Leistungsträger von - bis - Datum der Auswanderun / wohin? - Wenn das ein Arbeitsunfall war, erhalten Sie Leistungen von der Berufsgenossenschaft (oder wie auch immer das im "benachbarten EU-Land" heißt)?
Mandranam 02.11.2011 | 11:53
Zitat von ZDF - Zahlen, Daten, Fakten! anzeigen
Es wurde explizit angegeben: "Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt" und nicht Kindererziehungszeiten. Ich habe mich an "Bitte beachten Sie: Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedermann gelesen werden - nicht nur von den Experten. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten.." gehalten, aber trotzdem so viele Daten angegeben, dass es doch möglich ist die Frage zu beantworten? "EMR: Diese 36 Monate in den letzten 5 Jahren zu erfüllen reichen die o.g. Zeiten aus? Oder es wird dann weiter zurück gerechnet? " Danke an die Forum
ZDF - Zahlen, Daten, Fakten!am 02.11.2011 | 21:20
Zitat von Mandran anzeigen
Hallo Mandran, wie wäre es, wenn Sie den Experten erst mal möglichst vollständige Angaben machen? Denn ohne diese können die auch nur raten. Oder was meinen sie , was eine Experte damit anfangen kann, dass Sie "eine Art Kinderberücksichtigungszeiten" anerkannt bekommen haben. Von wem? Von wann bis wann? Wie alt war das Kind? Ich schlage also vor, sie machen konkretere Angaben: - Beschäftigung von - bis (mit jeweils Monat) - Geburtstag des Kindes - Arbeitslosmeldung von - bis mit Leistungen durch welchen Leistungsträger von - bis - Datum der Auswanderun / wohin? - Wenn das ein Arbeitsunfall war, erhalten Sie Leistungen von der Berufsgenossenschaft (oder wie auch immer das im "benachbarten EU-Land" heißt)?
Es wurde explizit angegeben: "Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt" und nicht Kindererziehungszeiten. Ich habe mich an "Bitte beachten Sie: Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedermann gelesen werden - nicht nur von den Experten. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten.." gehalten, aber trotzdem so viele Daten angegeben, dass es doch möglich ist die Frage zu beantworten? "EMR: Diese 36 Monate in den letzten 5 Jahren zu erfüllen reichen die o.g. Zeiten aus? Oder es wird dann weiter zurück gerechnet? " Danke an die Forum
1. Ich habe - wie Sie - geschrieben "eine Art Kinderberücksichtigungszeiten". Wenn Sie selbst nicht wissen, ob es eine Kinderberücksichtigungszeit war oder etwas ähnliches, wie soll es dann jemand anders wissen? 2. In der Erläuterung zum Forum steht nicht nur "Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.", sondern "Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten WIE IHRE RENTENVERSICHERUNGSNUMMER an." Ihren KONKRETEN Versicherungsverlauf müssen Sie schon angeben, wenn Sie eine KONKRETE Antwort haben wolllen. Aber halt ohne Name, exaktes Geburtsdatum, Adresse, Rentenversicherungsnummer o.ä. 3. Wie konkret die Experten ihre Frage "EMR: Diese 36 Monate in den letzten 5 Jahren zu erfüllen reichen die o.g. Zeiten aus? Oder es wird dann weiter zurück gerechnet?" mit Ihren Angaben antworten können, haben Sie ja schon gesehen. Und ich glaube nicht, dass Sie mit diesen Angaben noch etwas genauers bekommen werden. Aber wie schon oben geschrieben: WER NICHT WILL, DER HAT SCHON! Gehen Sie am besten in die Beratungsstelle - wo auch immer - im benachbarten europäischen Ausland. Da werden Sie geholfen. Aber vergessen Sie Ihre ZAHLEN, DATEN, FAKTEN nicht zuhause. Denn die wird man auch dort wissen müssen, um eine Aussage treffen zu können. -- ENDE der Diskussion --
Jochen4am 03.11.2011 | 13:09
An "von ZDF - Zahlen, Daten, Fakten! " Sie sollen nicht die Leute hier ANSCHREIEN sondern denen freundlich helfen, gee! Wo bleibt denn Ihre Höflichkeit?
ZDF - Zahlen, Daten, Fakten!am 03.11.2011 | 18:31
Hallo Jochen4, ist mir schon klar, dass Großschrift normalerweise Schreien bedeutet. Für das Verständnis von Mandras erschien mir eine Hervorhebung des Wortes "konkret" allerdings als unbedingt notwendig. Leider gibt es diese Möglichkeit in diesem Forum nicht. Mangels einer anderen Formatierungsmöglichkeit habe ich mich deshalb trotzdem für Großschrift entschieden. Für die Form möchte ich mich daher in aller Form entschuldigen, falls da etwas missverstanden wurde. Zum Inhalt stehe ich weiterhin.
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