Hallo Hein,
also rein theoretisch würde bei einem kompletten Wegfall der Erwerbsminderung und einem späteren neuen Eintritt einer Erwerbsminderung für die Rentenberechnung dann das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht gelten. Wie dieses Recht aussehen wird, kann Ihnen aber heute niemand sagen, da es zwar möglicherweise Pläne gibt (wir wissen da im Übrigen auch nicht mehr als das, was in der Zeitung steht), aber noch keinen Gesetzentwurf, geschweige denn ein fertiges, gültiges Gesetz...