Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EMR-Freiwillig beenden

von Hein25.11.2016 | 22:03
1560 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Forum, ich beziehe seit 2003 eine EMR, bin jetzt 58 jahre, wenn ich wieder arbeitsfähig sein sollte, Hartz 4 beziehe oder Arbeitseinkommen erziele und doch wieder Erwerbsgemindert werden sollte, wird die EMR nach neuestem Stand berechnet, oder??Heißt ab 2018 sollte denn bis 65 hochgerechnet werden, oder ? Wären 5 Rentenpunkte minus 10,8% mehr! Oder

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hein,

also rein theoretisch würde bei einem kompletten Wegfall der Erwerbsminderung und einem späteren neuen Eintritt einer Erwerbsminderung für die Rentenberechnung dann das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht gelten. Wie dieses Recht aussehen wird, kann Ihnen aber heute niemand sagen, da es zwar möglicherweise Pläne gibt (wir wissen da im Übrigen auch nicht mehr als das, was in der Zeitung steht), aber noch keinen Gesetzentwurf, geschweige denn ein fertiges, gültiges Gesetz...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

R. Fischeram 25.11.2016 | 22:19
Also bei dieser Frage verschlägt es mir glatt die Sprache! Das kann doch nur ein Troll sein. Falls es doch ernst gemeint sein sollte, dann fällt mir dazu nur eines ein: "Es gibt Tage, da wird man mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig"......
schadeam 25.11.2016 | 23:31
So was kommt ja tagtäglich vor, dass jemand nach 13 Jahren Rente mit Knapp 60 wieder topfit ist und dann 2 oder 3 Jahre später wieder erwerbsunfähig und vorher noch ALG II bezog. Dann gilt halt das Gesetz das dann gilt wenn Sie erneut erwerbsgemindert werden. Fragen gibt's......aber Pferde kotzen ja auch gerne vor Apotheken.
W*lfgangam 26.11.2016 | 00:09
Hallo Hein, in diesem Beitrag finden Sie die ultimative Antwort auf etwaige Neuregelungen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Konkret kann also nur ein _neuer_ Leistungsfall EM - nach Wegfall der bisherigen EMRT/aber nicht wegen Hinzuverdienst allein - die Folgewirkungen auslösen ...welche auch immer da kommen mögen. Wie @schade schon sagte, nach 13 Jahren plötzlich wieder unter den 'Sehenden und Kriechenden' und flugs am Tag der neuen Gesetze spontan *marode ...med. gesehen kriegt Ihr begutachtender Arzt für diesen Looping den Nobelpreis dafür ;-) Gruß w.
Rentensputnikam 26.11.2016 | 16:31
@Hein: Wie naiv muss man eingentlich sein, zu glauben, man wäre plötzlich wieder arbeitsfähig und passend zu einer neuen Gesetzgebung wieder erwerbsgemindert? Im Übrigen verbleibt es bei der Rentenkürzung, nur die Zurechnungszeit soll bis zum 65. Lebensjahr berechnet werden. Sie sollten sich mit Ihrer jetzigen Situation abfinden und nicht völlig abwegige Überlegungen anstellen. MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026