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EMR genehmigt

von mabu11.07.2009 | 18:17
1142 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe in den vergangenen Monaten oft kritische Beiträge zum Thema "Erwerbsminderungsrentenantrag lange Bearbeitsungszeiten" geschrieben. Nun kann ich endlich meinen Erfolg melden. Ich habe einen positiven Bescheid EMR bekommen bis 04.2011. HURRA!!

8 Antworten

JaUndWie,am 11.07.2009 | 18:27
,, lange hat es bei Ihnen gedauert - von der Antragstellung bis zur Genehmigung ? Und bitte wie Alt oder Jung ist der Herr/Frau - mabu ;-)
mabuam 11.07.2009 | 21:56
männlich 40 Jahre - Bankbetriebswirt 19.11.08 - Rehaantrag Feb. 2009 - Ablehnung Feb. 2009 - Widerspruch März 2009 - Rehazusage April 2009 - Reha April 2009 - Rentenantrag (Rehabericht: Leistungsfähigkeit kleiner 3h am Tag) Juli 2009 - Zusage Rente bis 04.2011 Das ganze Verfahren hat somit von November 2008 bis Juli 2009 (9 Monate) gedauert. Auf telefonische Nachfragen beim RV haben die Sachbearbeiter immer desinteressiert und abweisend reagiert. STändiger HInweis:"Nun warten Sie doch einfach ab....!
JaUndWieam 12.07.2009 | 07:37
Danke. Darf ich noch fragen, wenn das nicht zu indiskret, welche Begleit. - Umstände zur EM geführt haben, Krankheiten, Behinderung etc. ? Danke
Skatrentneram 12.07.2009 | 08:10
Lieber @JaUndWie, sie stellen aber Fragen an mabu, die er ihnen hier bestimmt nicht beantworten wird, das würde ich auch nicht machen denn warum und weshalb er oder sie die EM-Rente bekommen hat, geht doch hier niemanden etwas an. Er oder sie ist nun mal erwerbsgemindert und hat erfreulicherweise einen positiven R - Bescheid bekommen. Geben sie ihm doch einfach mal hier im Forum ihre Tel.-Nr. bzw. E-Mail-Adresse und dann können sie sich ggf. mal austauschen. Dann haben sie doch ihr Vergnügen.
mabuam 12.07.2009 | 11:27
Hallo, wie Skatrentner schon geschrieben hat möchte ich michbedeckt halten. Ich kann lediglich sagen, dass es sich um eine Stoffwechselerkrankung handelt. Details ansosnten zu privat. Sorry Falls Interesse besteht. Es gibt einen öffentlichen Katalog, in dem man für jedes Krankheitsbild den Grad der Behinderung ablesen kann. Anmerkung: Krank zu sein ist nicht erstrebenswert!!!
???am 12.07.2009 | 12:30
Der Grad der Behinderung hat jedoch nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun.
JaUndWieam 12.07.2009 | 12:28
Mein Gott ja, eventuelle gibt es ja Parallelen zu ähnlich gelagerten Fällen, die eine Ablehnung erfahren haben. Mein Vergnügen in des erfahre ich woanderst; bei Ihnen mag das ja anderst gelagert sein. Bleiben Sie einfach bei Ihrem Skat, soll ja auch Vergnügen bereiten.
mabuam 12.07.2009 | 12:32
JA, da gebe ich Ihnen Recht. Es wurde aber auch nach den Hintergründen der Scwerbehinderung gefragt. Diese ist klar formuliert und nachlesbar. Wichtig: es erfolgt keine Addition der einzelnen GdB, sondern es wird die schwerste Erkrankung bewertet. Ggf. wird noch das Zusammenspiel der Erkrankungen bewertet. Die Versorgungsämter tun sich schwer, über 20 GdB festzulegen. Grund: ab 30% kann man sich einem schwerbehinderten gleichstellen lassen (Kündigungsschutz, etc.) und ab 50 GbB hat man dann sowieso die Schwerbehindertenrechte.
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