Die Höhe Ihrer EMR wurde aus allen versicherungsrechtlich relevanten Zeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung berechnet. Über den Leistungsfall hinaus sind nur die Zurechnungszeiten berücksichtigt worden. Näheres hierzu finden Sie in Ihrem Rentenbescheid.
Beitragszeiten, die Sie nach dem Eintritt der Erwerbsminderung zurücklegen, werden bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Ob Sie die Höhe der Altersrente wesentlich beeinflussen, ist allerdings von individuellen Faktoren abhängig.