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Experten-Antwort

EMR HINZUVERDIENST Selbstständig

von Jaguar28.06.2022 | 17:24
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente und versuche nebenbei selbstständig meine Rente aufzubessern. Ich darf bis zu 6300€ im Jahr verdienen, wie verläuft sich das aber mit den Kosten die durch die Selbstständigkeit entstehen? Wenn ich zB dieses Jahr angefangen habe und bis ende des Jahres 7000€ verdiene, jedoch eine Kamera, Stativ etc. für 700€ kaufen musste, kann ich das dann abziehen um auf die 6300€ zu kommen? Natürlich alles mit Nachweis und nachvollziehbarem Grund. (Da dieses Forum etwas.. naja giftig ist, nur zur Aufklärung: Ich habe grünes Licht von der DRV für die selbstständigkeit bekommen, habe mein kleingewerbe angemeldet und es ist sozusagen die einzige Möglichkeit wie ich meine Rente aufbessern kann. Ich möchte keine Sozialleistung beziehen, sondern selber versuchen etwas Geld zu verdienen.) Vielen Dank schonmal im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jaguar,

als Hinzuverdienst gilt der steuerrechtliche Gewinn.

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4 Antworten

KSCam 28.06.2022 | 17:32
Bei Selbständigen geht es um den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit. Was Sie von Ihren Einnahmen absetzen können ist ein steuerliches und kein rentenrechtliches Problem, das Sie mnit Ihren Steuerfachleuten abklären sollten. Dass die DRV kaum kontrollieren kann wieviel Stunden Sie tatsächlich selbständig tätig sind, ist ne andere Sache. Es könnte ja jemand 12 Stunden täglich selbständig agieren, aber so erfolglos sein dass der Gewinn trotzdem unter 6300 € bleibt,.....
Steuerrechtam 28.06.2022 | 18:09
Zitat von Jaguar anzeigen
Hallo Jaguar, die DRV kontrolliert nicht, was auf Ihrem Konto passiert. Da Sie Ihre Selbstständigkeit gerade beginnen, müssen Sie Ihrer zuständigen DRV eine 'gewissenhafte' Schätzung Ihrer Einnahmen-Ausgaben (steuerrechtlich auch GuV = Gewinn und Verlust oder EÜR = Einnahmeüberschussrechnung genannt) übermitteln, die dann, wenn ein Einkommensteuerbescheid mit 'steuerpflichtige Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit bzw. aus Gewerbebetrieb' vorliegt, nochmals überprüft wird (rückwirkend für das betroffene Jahr ) und dann die zukünftige Rentenzahlung mindern kann (wenn denn der 'steuerpflichtige Gewinn' über 6.300,00 EUR brutto liegt. So, und nun besorgen Sie sich ein (steuerlich als Kosten anzusetzendes) kleines Steuerberechnungsprogramm (einfach mal gucken, gibt`s für um die 30 EUR) und beachten auch die dort enthaltenen Tipps- und Tricks zum Steuersparen und ansonsten hilft Ihnen bei Steuerfragen auch ein Steuerberater. Viel Erfolg, zahlreiche Aufträge und auch ansonsten alles Gute!
Jaguaram 28.06.2022 | 17:57
Was heißt das jetzt genau für mich? Könnte ich (Achtung Beispiel zur vereinfachung) einen Auftrag annehmen für 7.000€ und zb die 700€ Anschaffungskosten für Geräte abziehen? Dann bleibe ich bei 7.000€ Umsatz und Nettogewinn bei 6300€. Würde es zu einer Kürzung meine Rente kommen, weil ich ja 7.000€ auf mein Konto überwiesen bekommen habe, ich aber nur 6300€ verdienen darf?
Valzuunam 28.06.2022 | 20:00
Am Ende des Tages zählt nur was auf dem Steuerbescheid, also schwarz auf schmutzig-beige, steht. Steuerprogression und -berater mögen eine Hilfe sein-eine Garantie, dass das Finanzamt die beispielhaften 700,- einmalig in voller Höhe im entsprechenden Jahr anerkennent kann ihn (hier) niemand geben. Eventuell muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden? Ich weiß es nicht, genauso wenig wie die DRV. Im Grunde ist es zwar einfach „Einnahmen - Ausgaben“; der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail. Übrigens gibt es (seit Flexirente) keine „gewissenhafte Schätzung“ mehr, sondern nur noch eine „Prognose“ die im nachhinein (Steuerbescheid) überprüft wird - mit allen Konsequenzen.
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