Hallo Reiner W.
wenn Sie laufend Erwerbsminderungsrente beziehen und dann die Regelaltersgrenze (65 Jahre oder älter) erreichen, wird zunächst die Altersrente errechnet. Alle bisherigen Zeiten, auch die Rentenbezugszeit, werden berücksichtigt. Errechnet sich hier eine höhere Rente als die bisherige Erwerbsminderungsrente, erhalten Sie künftig diesen höheren Betrag. Errechnet sich ein niedriger Betrag als bisher, wird der bisherige Rentenbetrag weiter als Altersrente weiter gezahlt. Diese Regelung nennt sich Besitzschutz. Bei durchgehendem Rentenbezug kann die Rentenhöhe also nicht absinken. Sie bekommen immer mindestens den bisherigen Betrag weitergezahlt.