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Experten-Antwort

EMR höher als Altersrente, was passiert mit 65

von Reiner W19.06.2011 | 16:09
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6 Antworten

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Hallo, biziehe seit mehreren Jahren eine volle EMR. Da ich jetzt ja nichts mehr einzahle und erhöht sich meine Altersrente nicht mehr. Was geschieht wenn man dann nahtlos in Altesrente geht? Beispiel 1000€ EMR, (angesparte Altersrente 500€).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reiner W.

wenn Sie laufend Erwerbsminderungsrente beziehen und dann die Regelaltersgrenze (65 Jahre oder älter) erreichen, wird zunächst die Altersrente errechnet. Alle bisherigen Zeiten, auch die Rentenbezugszeit, werden berücksichtigt. Errechnet sich hier eine höhere Rente als die bisherige Erwerbsminderungsrente, erhalten Sie künftig diesen höheren Betrag. Errechnet sich ein niedriger Betrag als bisher, wird der bisherige Rentenbetrag weiter als Altersrente weiter gezahlt. Diese Regelung nennt sich Besitzschutz. Bei durchgehendem Rentenbezug kann die Rentenhöhe also nicht absinken. Sie bekommen immer mindestens den bisherigen Betrag weitergezahlt.

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5 Antworten

-_-am 19.06.2011 | 23:10
Hat der Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte bei einer anschließenden Versichertenrente besitzgeschützt, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt. Die Regelaltersrente wird von Amts wegen gewährt. Andere Altersrenten müssten ggf. beantragt werden.
Reiner Wam 20.06.2011 | 07:03
Bei Berrechnung der Höhe der EMR wurde bis zum 60 Lebenjahr hochgerechnet (bin 46). Das heist, die tatsächlichen Entgeldpunkte sind ja geringer, da ich nur bis 46 eingezahlt habe. Würde ich, wenn ich bis zum 65 Lj EMR beziehe, die bis dahin gezahlte Rentenhöhe weiterhin bekommen oder nur die Altersrenten bemessen was bis 46 eingezahlt wurde ?
Volkeram 20.06.2011 | 08:31
Die ihnen zuerkannte Zurechnungszeit ( vom Eintritt der EM bis zum 60. Lebensjahr ) behalten Sie natürlich. Ihre Altersrente kann darum in keinem Falle niedriger ausfallen als ihre bisherige EM-Rente. In dieser Hinsicht gibt es Bestandschutz. Haben Sie während der EM-Rente dann kein Versicherungspflichtiges Bechäftigungsverhältnis im Rahmen der zuäsiigen Hinzuverdienstgrenzen mehr ausgeübt und damit keine neuen Rentenpunkte erworben, kann ihre Altersrente natürlich - im Normalfall - auch nicht höher als ihre EM-Rente ausfallen.
Reiner Wam 20.06.2011 | 12:32
danke für die Antworten!
-_-am 21.06.2011 | 13:12
Sie haben einen Verständnisfehler, wenn Sie die tatsächlichen Entgeltpunkte nur aus den tatsächlich zurückgelegten Beitragszeiten ermitteln wollen. Eine derartige Berechnung findet gar nicht statt. Die tatsächlichen Entgeltpunkte der Rente wegen Ewerbsminderung beinhalten auch den Wert der Zurechnungszeit, die in der Altersrente zur Rentenbezugszeit wird (Anrechnungszeit). Auf dem Wege ist die betreffende Zeit auch in der Berechnung der Altersrente noch weiterhin enthalten. Dennoch ist die ermittelte Altersrente in den meisten Fällen niedriger, als die bisher bereits bezogene Rente wegen Erwerbsminderung. Im Regelfall wird daher der bisherige Zahlbetrag auch weiterhin gezahlt. Das nennt man "Besitzschutz".
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