Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Kira V.,
die bis zum 31.12.2000 allein auf Renten wegen Alters ausgerichteten Regelungen des § 77 SGB VI zu einem von 1,0 abweichenden Zugangsfaktor wurden auf
– Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
– Renten wegen Todes
ausgedehnt.
Die Höhe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist damit an die der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten angeglichen worden. Der Zugangsfaktor wurde für jeden Monat, den die Rente vor Ablauf des Kalendermonats begann, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wurde, um 0,3 Prozent - insgesamt höchstens um 10,8 Prozent - gemindert. Damit sollte Ausweichreaktionen der Versicherten entgegengewirkt werden, die Altersrenten nur bei Inkaufnahme von Rentenabschlägen vorzeitig in Anspruch nehmen können.
Weil der Gesetzgeber dies so festgelegt hat!Denken sie daran ein 40 Jahre alter EMR bekommt Zurechnunszeit als würde er bis 62 J. arbeiten. Davon gibt es 10,8% Abschlag, alles gerecht. Oder sollte ein 40 J. alter EMR-Rentner mehr bekommen als wie jemand der bis 65 J. arbeiten geht?Also ich bin ein 55 Jahre alter EMR und bekomme Zurechnungszeit als würde ich bis 60 Jahre arbeiten. Warum wird mir genauso viel abgezogen als denjenigen der bis 62 und demnächst sogar bis 65 Jahre Zurechnungszeit bekommt? Warum bekommt jemand mehr Zurechnungszeit 60 , 62 , bis 65 ?
Da hat der Gesetzgeber einen enormen großen Fehler gemacht. Ich will die 10,8% zurück.Also ich bin ein 55 Jahre alter EMR und bekomme Zurechnungszeit als würde ich bis 60 Jahre arbeiten. Warum wird mir genauso viel abgezogen als denjenigen der bis 62 und demnächst sogar bis 65 Jahre Zurechnungszeit bekommt? Warum bekommt jemand mehr Zurechnungszeit 60 , 62 , bis 65 ?Weil der Gesetzgeber dies so festgelegt hat!
Also wenn ich die durchschnittlichen Auszahlungen der EU Rente vor 2000 anschaue so stelle ich fest das deren Rente höher war als bei den EM Rentner nach 2000. Und ich meine schon in Euro Umrechnung da Sie manchmal Probleme haben im lesen von Statistiken. Aber wir wissen ja alle ein @Wolfgang ist der Allmächtige.Ich wäre schon einverstanden wenn für alle EMR die gleiche Zurechnungszeit vom Gesetzgeber festgelegt würde...und den alten EU-Rentnern 'rupft' man die schulischen Ausbildungen/Bewertungen dafür auch gleich weg – gern :-) Sie sind so ein Held, was Verständnis in Rentenberechnung/gesetzliche Stichtage angeht. Im Detail null Ahnung, aber dafür gaaaanz großes 'Einverstanden' einfordern ;-)) Gruß w. PS: möchten Sie Ihre Rente vielleicht auch noch in RM ausgezahlt haben? Weil, früher war ja alles besser ... ;-)
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