Hallo Alfred ,
da Ihre Erwerbsminderungsrente befristet geleistet wird und die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen offensichtlich vorliegen, wäre es vorteilhafter diese unbefristete Rentenart in Anspruch zu nehmen. Überprüfungen des Erwerbsminderungsrentenanspruchs würden somit entfallen.
Abschlagsfrei wäre die vorgezogene Altersrente nach Vollendung des 60 . Lebensjahres nur dann, wenn die Vertrauensschutzregelung auch erfüllt ist. D.h. der Grad der Behinderung von mindestens 50 muss schon am Stichtag 16.11.2000 vorgelegen haben. Da in der Berechnung der Erwerbsminderungsrente meistens ein Abschlag enthalten ist, wäre dies ein weiterer Vorteil. Ein rentenrechtlicher Nachteil würde durch die Umwandlung nicht entstehen.