Hallo Erika,
Sie haben bereits eine Reihe von ausführlichen Antworten verschiedener Forumsteilnehmer erhalten. Zusammenfassend ist zu Ihren Fragen zu sagen:
1) Das Recht, eine [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html zu beantragen haben Sie jederzeit, unabhängig von Reha-Antragsverfahren oder anderen Sozialleistungsträgern.
2) Wenn Sie die Rente beantragen, müssen Sie sowohl den Krankengeldbezug als auch den Arbeitslosengeldbezug im Antrag bei den entsprechenden Fragen angeben. Die für die Rentenversicherung notwendigen Informationen werden dann von der Sachbearbeitung direkt bei den jeweiligen Leistunsgträgern eingeholt. Auf diesem Wege erfahren dann die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse auch von Ihrem Antrag.
3) Fragen, bis wann bei Ihnen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch vorliegen oder wann eine Erwerbsminderungsrente dann tatsächlich beginnen würde, können hier im Forum nicht geklärt werden. Dafür wenden Sie sich bitte zwecks individueller Beratung an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800, um einen Beratunsgtermin zu vereinbaren.
4) Wann die Krankenkasse Sie zur [Reha-Antragstellung:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/reha-antrag-ihr-weg-zur-reha.html aufgefordert hat, ist für die Rentenversicherung ohne Belang.
5) Sie sollten für die Rentenantragstellung ebenfalls einen Beratungstermin buchen. Dann wird der Rentenantrag mit Ihnen zusammen ausgefüllt, und Sie brauchen sich nicht unsicher sein, ob Sie etwas falsch machen. Derzeit finden alle Beratungen nur telefonisch statt, wir haben bisher aber auch mit den telefonischen Antragsaufnahmen gute Erfahrungen gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung