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EMR - R1434 SB

von Lara22.09.2013 | 17:22
3715 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin etwas verwirrt und bitte um Hilfe. Habe am 19.09.13 die o.g. "Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" erhalten. Darin ist ein Punkt enthalten: "Es werden Angaben über das erzielte Arbeitsentgelt benötigt für die Zeit ab 01.12.2013." Meine Frage: wie soll das gehen?, m.E. widerspricht sich das, denn das erzielte Einkommen "spielt" doch in der Vergangenheit und den 01.12.2013 haben wir ja bekanntlich noch nicht! Kann es sein, das das Datum von der DRV falsch benannt wurde?! Vielleicht kann mir jemand helfen, der diese Bescheinigung schon abgegeben hat. Vielen Dank und liebe Grüße von Lara

4 Antworten

-/-am 22.09.2013 | 17:24
Mir erscheint morgen ein Anruf bei der zuständigen Sachbearbeitung sinnvoller wie ein Post im Forum.
Laraam 22.09.2013 | 17:30
Danke für die Antwort. Ich werde morgen mal bei der DRV anrufen. Es kann ja sein, das jemand schon mal so was vorliegen hatte. LG und noch einen schönen Sonntag Lara
zeldaam 22.09.2013 | 21:04
Hallo Lara, seit wann sind Sie denn krankgeschrieben / fühlen sich als erwerbsgemindert ? Mit dem Vordruck R 1434 wird Ihr Arbeitsentgelt oder vergleichbares Einkommen abgefragt, welches zeitlich parallel zur Rente erzielt wird. Damit ergeben sich zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Es handelt sich tatsächlich um einen Schreibfehler und soll z.B. 01.12.2012 heißen. Möglichkeit 2: Es ist eine befristete Rente angedacht, die jedoch erst ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Sofern also der Zeitpunkt der Erwerbsminderung irgendwann im Mai 2013 liegt, könnte die Angabe 01.12.2013 schon stimmen. Ein Anruf morgen bei der Sachbearbeitung schaftt Klarheit. MfG zelda
Laraam 22.09.2013 | 21:17
Hallo Zelda, vielen Dank für Deine Antwort, die ist sehr hilfreich für mich. AU bin ich seit Mai 2013, EMR-Antrag ist Juni 2013 gestellt. Da kommt deine 2. Möglichkeit in Betracht. Ich rufe aber morgen trotzdem die DRV an, denn wenn´s so ist, kann doch heute noch niemand sagen, was ich ab 01.12.2013 verdienen werde. Vielen Dank nochmal und einen schönen WE-Ausklang Lara
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