Hallo Kurt,
Ihr Rentenversicherungsträger legt anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen den Zeitpunkt des Eintritts der (vollen) Erwerbsminderung fest. Aus diesem Zeitpunkt (und dem Zeitpunkt der Antragstellung) bestimmt sich der Rentenbeginn. Informiert werden Sie hierüber im Rentenbescheid. Bevor allerdings der Rentenbescheid erteilt werden kann, sind alle Sachverhalte zu klären, die sich auf die Rentenhöhe auswirken. Wenn in Ihrem Fall, die Rente wegen voller Erwerbsminderung am 01.08.2018 beginnt und mit Hinzuverdienst zusammentrifft, muss die Höhe des Hinzuverdienstes im Vorfeld geklärt werden. Ihr Rentenversicherungsträger hat insofern korrekt gehandelt. Ob Ihre Rente gekürzt wird, ist von der Höhe des Hinzuverdienstes abhängig.
Warum die Bearbeitung Ihres Falls bis jetzt gedauert hat und wann Sie mit einer Bescheiderteilung rechnen können, wissen wir leider nicht. Diese Fragen kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger beantworten.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung