Guten Morgen Cathrin,
in der Mitteilung, die Sie über die Abrechnung der Nachzahlung erhalten haben, wird nur die Abrechnung der Nettorente dargestellt.
In der Regel erstattet der Rentenversicherungsträger dem Jobcenter aber auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die im Nachzahlungszeitraum aus der Rente zu entrichten gewesen wären.
Mit einer weiteren Forderung des Jobcenters müssen Sie daher m. E. nicht rechnen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung