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EMR u. Selbständig machen/ Wiedereingliederung

von Martha21.07.2009 | 11:52
873 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich (55) beziehe 100% EMR ohne zeitliche Begrenzung und möchte einen Arbeitsversuch starten, d.h. freiberuflich als Supervisorin starten, denke, daß ich demnächst wieder 20 Std. leisten könnte oder mich anstellen lassen. Fragen: 1.) Wer ist für mich zuständig bzgl. Beratung zur Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit, bzw. falls ich einen AG finde, der mich für 20 Std. anstellt, für Beratung zu Wiedereingliederungszuschüssen etc.? Es geht mir bei der beratung nicht um allgemeine Auskünfte, die ich im WEB finde, sondern um konkrete Beratung auf meinen Fall bezogen Welche Zuschüsse zum Wiedereinstieg gibt es überhaupt für über 55jährige? Gruß Martha

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Martha,

ich empfehle Ihnen, einen Termin mit einem Fachberater für Rehabilitation in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Er kann Ihnen erläutern welche Leistungen für Sie ggf. in Frage kommen.

1 Antworten

Wolleam 21.07.2009 | 12:17
Um konkrete Antworten zu erhalten, wenden sie sich an die nächste Auskunfts und Beratungsstelle. Nur dort, wird man Ihnen alle Fragen beantworten können.
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