Das können Sie machen:
- Antrag auf Höherstufung auf 50%
- Überprüfungsantrag auf EU/BU nach altem Recht
- Verlängerungsantrag abwarten
Ich würde die Empfehlungen befolgen, mehr als NEIN sagen können die Ämter auch nicht, aber dann könne Sie sich selbst sagen: Sie haben alles versucht. Viel Glück!