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Experten-Antwort

EMR und die Niederlande

von Jessica28.06.2017 | 11:20
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Guten Tag zusammen, seit einem Jahr bekomme ich eine befristete Erwerbsminderungsrente, die arbeitsmarktbedingt als volle Rente ausgezahlt wird. Durch Vitamin B habe ich die Möglichkeit, einen Teilzeitjob in den Niederlanden anzunehmen, der natürlich auch einen Umzug voraussetzt. Ich würde diese Chance gerne wahrnehmen, frage mich aber natürlich, welche Konsequenzen das für die EMR hätte, ausgehend davon, dass mein Lohn im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze v. ca. 900 EUR bliebe. Wäre ich im Falle eines Jobverlusts und einer Rückkehr nach Deutschland weiterhin abgesichert? Kann ich überhaupt davon ausgehen, in NL weiterhin Anspruch auf die deutsche EMR zu haben? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jessica,

Sie schreiben , dass Sie eine befristete arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Das bedeutet, dass Ihr Leistungsvermögen bei 3 bis unter 6 Stunden täglich liegt. Sie erhalten nur deshalb eine volle Rente, weil Sie über keinen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz verfügen.

Nehmen Sie eine Tätigkeit mit einem Verdienst von 900,00 EUR monatlich auf, wird in jedem Fall nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (unter Berücksichtigung des jeweiligen Hinzuverdienstes) geleistet. O und in welcher Höhe dann noch eine Kürzung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erfolgt, kann nur individuell geklärt werden. Gegebenenfalls wird der Rentenversicherungsträger auch prüfen, ob überhaupt noch eine rentenrelevante Erwerbsminderung besteht.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit sollten Sie sich daher in jedem Fall mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Dieser kann Sie dann auch dazu beraten, was bei einem Verzug und einer Beschäftigungsaufnahme in den Niederlanden speziell zu beachten ist.

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