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Experten-Antwort

EMR und Minijob im alten Beruf

von Kawa14.06.2019 | 14:44
107 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren. Ich beziehe dauerhaft EMR. Jetzt habe ich ein Angebot 6Stunden in der Woche auf drei Tage verteilt eine Betreuung und Schreibtischarbeit zu machen. Bin aus psychischen Gründen aber aus der Branche raus. Darf ich trotzdem in meinem alten Beruf arbeiten ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kawa,

ob und inwieweit Ihre beabsichtigte Erwerbstätigkeit den Rentenanspruch berührt, muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Sie sollten diesbezüglich ggf. vor der Beschäftigungsaufnahme bei Ihrer Sachbearbeitung entsprechend anfragen. Wird die Beschäftigung begonnen, müssen Sie in jedem Fall die Sachbearbeitung benachrichtigen.

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4 Antworten

DRVam 14.06.2019 | 16:13
Vorsicht. Wie Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen können, müssen Sie jegliche Art von Beschäftigung Ihrem Rententräger melden. Bevor Sie also Ihre Erwerbsminderungsrente gefährden, holen Sie sich das ok von Ihrem Rententräger.
k-o-ram 14.06.2019 | 16:14
Gemäß den Hinweisen im Rentenbescheid zur Mitteilungspflicht der zuständigen RV die geplante Arbeitsaufnahme mitteilen und deren Antwort und Entscheidung dazu abwarten. H.
W°lfgangam 14.06.2019 | 18:09
Hallo Kawa, die geplante Beschäftigung entspricht doch voll den soz.-med. Feststellungen der DRV zur Bewilligung der EMRT = kann nur noch unter 3 Std. tgl. - regelmäßig an 5 Tagen in der Woche - dieser Beschäftigung nachgehen, sofern Ihre letzte Beschäftigung dafür überhaupt ausschlaggebend war. Bei 3x 2 Std. sind Sie doch 'drunter' ... Bei einer dauerhaft vollen EM wird üblicherweise/auch auf das erforderliche Leistungsvermögen einer Tätigkeit nur auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt nach den vorgenannten/zeitlichen Kriterien abgestellt. Wenn auch schon nicht mehr ging/weiterhin nicht geht, ist auch alles OK – egal was Sie versuchen, berufsmäßig anzustellen. Teilen Sie der DRV die beabsichtigte Beschäftigung/Art, den zeitlichen Umfang und das erwartete Entgelt mit - da kommt bestimmt ein OK. Allerdings könnte auch eine Überprüfung der aktuellen Leistungsfähigkeit erfolgen (wenn die immer noch dem der Rentenbewilligung entspricht, was soll passieren?!) ...je nach dem, wie lange schon die unbefristete/volle EM festgestellt worden ist. Eine 'Absolution' erhalten Sie hier nicht, das klärt individuell Ihre DRV ...da helfen auch keine 'Erfahrungswerte' andere Teilnehmer im Forum – seins Berater und/oder Betroffene mit 99 % Erfahrungsquote ...ein bisschen 'Lotto' ist immer dabei, die Gewinnquote hier ungleich höher ;-) Gruß w.
Bla blaam 14.06.2019 | 18:36
Zitat von W°lfgang anzeigen
Und wieder nur bla, bla, obwohl alles schon in Kürze gesagt wurde. Dieser W°lfgang hat augenscheinlich ein Aufmerksamkeitsdefizit.
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