Hallo Kawa,
ob und inwieweit Ihre beabsichtigte Erwerbstätigkeit den Rentenanspruch berührt, muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Sie sollten diesbezüglich ggf. vor der Beschäftigungsaufnahme bei Ihrer Sachbearbeitung entsprechend anfragen. Wird die Beschäftigung begonnen, müssen Sie in jedem Fall die Sachbearbeitung benachrichtigen.