Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Peter,
die Riesterrente ist eine lebenslange Rente und wird regulär ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, ab dem Sie eine Altersrente beziehen. Der frühestmögliche Auszahlung ist unabhängig davon bei Verträgen, die vor 2011 abgeschlossen wurden, ab Vollendung des 60. Lebensjahr möglich. Wurde der Riestervertrag erst nach 2011 abgeschlossen ist eine Auszahlung grundsätzlich frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Zwar ist im Ausnahmefall u. U. auch eine frühere Auszahlung der Rente möglich - hierbei verlieren Sie aber den Anspruch auf die staatlichen Förderungen und müssten diese entsprechend zurückzahlen.
Die vorzeitige Rente aufgrund Schwerbehinderung ist zwar eine vorzeitige, aber eben eine Form der Altersrente, die auch erst jenseits der 60 ausgezahlt wird. Eine EMR ist hingegen medizinisch begründet. Manche Rentner sind gar erst in den 30ern,dass wäre ja prima, da auch schon die Riesterrente zu bekommen. Wie schon erwähnt, nicht unter 60 Jahren.In den Vertragsmodalitäten Ihrer Riesterrente ist doch klar der früheste Rentenbeginn festgelegt. Wie kommen Sie nur darauf, dass der Bezug einer Erwerbsminderungsrente den Zahlungsbeginn der Riesterrente weiter vorverlegen könnte?Laut https://www.test.de/Riester-Rente-Bezug-schon-vor-Renteneintritt… „Zu diesen Altersgrenzen gibt es wiederum eine Ausnahme: Noch früher können Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen, wenn Sie vor den oben erwähnten Altersgrenzen bereits eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, zum Beispiel eine vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte.„ EMR ist doch auch eine vorzeitige Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
„Zu diesen Altersgrenzen gibt es wiederum eine Ausnahme: Noch früher können Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen, wenn Sie vor den oben erwähnten Altersgrenzen bereits eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, zum Beispiel eine vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte.„ EMR ist doch auch eine vorzeitige Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.Eine Erwerbsminderungsrente ist (rechtlich gesehen): a) keine vorzeitige Rente b) erst recht keine Altersrente Der Artikel passt also nicht zu Ihrem Anliegen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.