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Experten-Antwort

EMR und Riester

von Peter12.11.2020 | 17:32
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10 Antworten

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Hallo Forum, kann mit der Auszahlphase einer Riesterrente früher als mit 60 begonnen werden, wenn eine Erwerbsminderungsrente unbefristet unerkannt wurde? Wie viel früher? Ich nehme an, dass die Abschläge dann beim Versicherer zu erfragen sind und dass kein Hinzuverdienst vorliegt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2020 | 10:51

Hallo Peter,

die Riesterrente ist eine lebenslange Rente und wird regulär ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, ab dem Sie eine Altersrente beziehen. Der frühestmögliche Auszahlung ist unabhängig davon bei Verträgen, die vor 2011 abgeschlossen wurden, ab Vollendung des 60. Lebensjahr möglich. Wurde der Riestervertrag erst nach 2011 abgeschlossen ist eine Auszahlung grundsätzlich frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich.

Zwar ist im Ausnahmefall u. U. auch eine frühere Auszahlung der Rente möglich - hierbei verlieren Sie aber den Anspruch auf die staatlichen Förderungen und müssten diese entsprechend zurückzahlen.

9 Antworten

Neinam 12.11.2020 | 18:28
... das funktioniert nicht. 60 ist das Mindestalter für Verträge von vor 2011,ansonsten mit 62 Jahren. Liegt Ihre Grenze bei 62 und Sie wollen unbedingt schon eher, ist die Förderung weg!
Nachfrageam 12.11.2020 | 19:28
In den Vertragsmodalitäten Ihrer Riesterrente ist doch klar der früheste Rentenbeginn festgelegt. Wie kommen Sie nur darauf, dass der Bezug einer Erwerbsminderungsrente den Zahlungsbeginn der Riesterrente weiter vorverlegen könnte?
Cosimaam 12.11.2020 | 21:07
Zitat von Peter anzeigen
In den Vertragsmodalitäten Ihrer Riesterrente ist doch klar der früheste Rentenbeginn festgelegt. Wie kommen Sie nur darauf, dass der Bezug einer Erwerbsminderungsrente den Zahlungsbeginn der Riesterrente weiter vorverlegen könnte?
Laut https://www.test.de/Riester-Rente-Bezug-schon-vor-Renteneintritt… „Zu diesen Alters­grenzen gibt es wiederum eine Ausnahme: Noch früher können Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen, wenn Sie vor den oben erwähnten Alters­grenzen bereits eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Renten­versicherung bekommen, zum Beispiel eine vorzeitige Alters­rente für Schwerbehinderte.„ EMR ist doch auch eine vorzeitige Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die vorzeitige Rente aufgrund Schwerbehinderung ist zwar eine vorzeitige, aber eben eine Form der Altersrente, die auch erst jenseits der 60 ausgezahlt wird. Eine EMR ist hingegen medizinisch begründet. Manche Rentner sind gar erst in den 30ern,dass wäre ja prima, da auch schon die Riesterrente zu bekommen. Wie schon erwähnt, nicht unter 60 Jahren.
Peteram 12.11.2020 | 20:25
Laut https://www.test.de/Riester-Rente-Bezug-schon-vor-Renteneintritt… „Zu diesen Alters­grenzen gibt es wiederum eine Ausnahme: Noch früher können Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen, wenn Sie vor den oben erwähnten Alters­grenzen bereits eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Renten­versicherung bekommen, zum Beispiel eine vorzeitige Alters­rente für Schwerbehinderte.„ EMR ist doch auch eine vorzeitige Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Valzuunam 13.11.2020 | 07:27
Zitat von Peter anzeigen
„Zu diesen Alters­grenzen gibt es wiederum eine Ausnahme: Noch früher können Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen, wenn Sie vor den oben erwähnten Alters­grenzen bereits eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Renten­versicherung bekommen, zum Beispiel eine vorzeitige Alters­rente für Schwerbehinderte.„ EMR ist doch auch eine vorzeitige Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine Erwerbsminderungsrente ist (rechtlich gesehen): a) keine vorzeitige Rente b) erst recht keine Altersrente Der Artikel passt also nicht zu Ihrem Anliegen.
Hallo.am 13.11.2020 | 11:19
Hallo. Hier steht es im Gesetz.§1.1.2 http://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__1.html Wenn es ein alter Vertrag ist auch § 14. Und dann mußt Du schauen ob Deine EM Rente auch eine Rente wegen Alters ist. Das wird dann wohl nicht so sein. Aber ich denke Du kannst noch weiter einzahlen.
Hallo.am 13.11.2020 | 13:49
Hallo. Wenn er nur Teilrentner ist ist er aber oft durch eine weiterführende sozialversicherte Beschäftigung zulageberechtigt
Cosima am 13.11.2020 | 16:38
Hallo Hallo, ja das ist natürlich richtig. Wer noch einer Tätigkeit bei Teilrente nachgeht, ist zulagenberechtigt. Ansonsten geht es auch noch über einen Ehepartner, der ebenfalls riestert.
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