Folgt die altersrente auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung, tut sich an der RT-Höhe meistens nichts. Das liegt einerseits daran, dass der Folgerente mindestens dieselbe Anzahl an entgeltpunkten weiterhin zugrunde liegen müssen. Zum anderen wären versicherungspflichtige Beschäftigungen neben der EM-Rente noch rentensteigernd - sofern es diese denn gegeben hat. Es könnten auch Pflegezeiten neben EM-Rente eine Altersrente steigern.
Fragen Sie doch bitte bei Ihrem RV-Träger nach den genauen Auswirkungen.