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Experten-Antwort

EMR und Sonderzahlung/Weihnachtsgeld

von Stefan27.11.2019 | 13:53
117 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, Ich bekomme seit den 01.09.2019 eine befristete volle EMR.Für die Zeit bis 09/19 bekomme ich noch anteilig am 01.12.19 aus meinen ruhenden Arbeitsverhältnis eine Jahressonderzahlung (früher Weihnachtsgeld) von 1800 Euro. Muss ich das jetzt der DRV sofort melden oder erst bei der jährlichen Überprüfung im Jahr 2019 mit angeben ? Gruß Stefan

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2019 | 12:30

Hallo Stefan,

auch hier möchte ich auf die Antwort von W°lfgang verweisen.

1 Antworten

W°lfgangam 27.11.2019 | 21:47
Hallo Stefan, da die turnusmäßige Überprüfung des genauen Hinzuverdienstes neben Rentenbezug eh erst zum 01.07.2020 für das abgelaufene Jahr erfolgt, können Sie auch abwarten ...die Mitteilung jetzt hätte keine Auswirkungen auf die bereits abgelaufenen/gezahlten Rentenbeträge. Zum 01.07.2020 ermittelt die DRV die kompletten/tatsächlichen Hinzuverdienste des abgelaufenen Jahre allein - also abwarten und dem Nachforderungsbescheid gelassen entgegen sehen. Im 'Hintergrund'/nächste Beratungsstelle könnte man die etwaige Kürzung der EM-Rente schon mal ermitteln ...sofern die 6300 EUR Hinzuverdienstgrenze in 2019 überschritten wird, kann man das im Rahmen des im Rentenbescheid mitgeteilten Anrechnungsschemas auch allein hinkriegen :-) Gruß w. PS: Sofern neben der EM-Rente auch eine Betriebsrente läuft, wäre auch eine Korrektur der abgelaufenen EM-Rentenhöhe diesen ggf. mitzuteilen.
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