Hallo Sonja,
ab wann sich der Versorungsausgleich auf die Rente auswirkt hängt davon ab, an welchem Tag die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam geworden ist und ob Sie oder Ihr früherer Ehepartner
zu diesem Zeitpunkt bereits eine Rente erhalten.
Beginnt Ihre Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig
und wirksam geworden ist, wird die Erhöhung oder
Minderung aus dem Versorgungsausgleich ab Rentenbeginn berücksichtigt.
Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig, wenn er
nicht mehr angefochten werden
kann.
Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon Rente beziehen,
erhöht oder mindert sich Ihre Rente von dem Monat an,
zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig
und wirksam ist.
Dies gilt sowohl für Altersrenten als auch für Erwerbsminderungsrenten.
Weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich finden Sie in der Broschüre unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=6