Hallo Addi,
leider kann ich auch nicht vorhersehen, wie Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger zukünftig über Ihren Weitergewährungsantrag entscheiden wird.
Allerdings gehe ich davon aus, dass der zuständige Gutachter die bei Ihnen vorliegenden Einschränkungen prinzipiell erkennen sollte, zumal die gleichen Einschränkungen ja offenbar schon zur Gewährung der (befristeten) Erwerbsminderungsrente geführt haben. Soweit die ursprünglich zur Gewährung der Erwerbsminderungsrente führenden Einschränkungen weiterhin bestehen, sollten Sie dies bei Ihrem Verlängerungsantrag entsprechend erklären. Insoweit wäre es auch aus meiner Sicht sinnvoll, die Problematik mit Ihren behandelnden Ärzten/Therapeuten zu besprechen. damit diese Ihnen entsprechende Hinweise und notwendige Unterstützung geben können.