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Experten-Antwort

EMR wegen früherem zu viel arbeiten, nun anstehende Überprüfung

von Addi16.12.2019 | 16:57
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3 Antworten

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Hallo Forum, ich beziehe Akt. volle EMR auf Zeit.Bin 57 und SB 50% unbefristet aufgrund selbiger Symtomatik wie weiter genannt. Hintergrund das ich diese beziehe war, dass ich egal was ich machte zu viel Gas im Berufsleben gegeben habe und ich nach über 40 Jahren nun nicht mehr konnte. Habe insg. 10 aufeinander aufbauende Ausbildungen bis zum Mittel. Management absolviert. Habe zum Schluss sogar den Arbeitgeber gewechselt um einen Gang runter zu schalten zu können. Hat alles nichts geholfen. Habe immer das Verlangen alles regeln zu müssen, und ich kann’s auch, dass ist ja das Problem. Dauerte nicht lange, hatte ich die neue Abteilung auch wieder unter meine Fittiche. Also wurde mir ein Jobcoach zur Seite gestellt. Dieser verneinte meine Arbeitsfähigkeit zum Selbstschutz meiner Person. So würde ich nicht länger weiter machen können. So werde ich keine 60. anschl. Reha,....dasselbe Urteil. Unter 3h für allg. Arbeitsmarkt. Nun meine Frage: Ich kann ja arbeiten, nur eben nicht Haushalten damit. Kann leider nicht anders. Ob das ein Gutachter bei der auslaufenden EMR in 4 Monaten versteht? Mir geht es mittlerweile ohne Arbeit besser. Aber ich habe Angst bei einer entsprechenden nicht Verlängerung wieder in den selben Flow der absoluten Aufgabe in die Arbeitswelt zu rutschen. Also kann ich doch nicht sagen, dass es mir jetzt besser geht, oder wie seht ihr das. Mit freundlichen Grüßen Addi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Addi,

leider kann ich auch nicht vorhersehen, wie Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger zukünftig über Ihren Weitergewährungsantrag entscheiden wird.

Allerdings gehe ich davon aus, dass der zuständige Gutachter die bei Ihnen vorliegenden Einschränkungen prinzipiell erkennen sollte, zumal die gleichen Einschränkungen ja offenbar schon zur Gewährung der (befristeten) Erwerbsminderungsrente geführt haben. Soweit die ursprünglich zur Gewährung der Erwerbsminderungsrente führenden Einschränkungen weiterhin bestehen, sollten Sie dies bei Ihrem Verlängerungsantrag entsprechend erklären. Insoweit wäre es auch aus meiner Sicht sinnvoll, die Problematik mit Ihren behandelnden Ärzten/Therapeuten zu besprechen. damit diese Ihnen entsprechende Hinweise und notwendige Unterstützung geben können.

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2 Antworten

KSCam 16.12.2019 | 17:06
Das besprechen Sie doch am besten mit Ihren Ärzten und Therapeuten. Was soll ein DRV Mitarbeiter oder ein sonstiger medizinischer Laie fachkundig zu diesem Thema beitragen. Und wie ein Gutachter dies irgendwann erneut beurteilt, weiß doch imn Forum auch keiner. Alles Gute
Grobiam 16.12.2019 | 19:14
Es geht Ihnen ja nur ohne Arbeit besser. Worcoholic zu sein ordnet man mittlerweile durchaus als Suchterkrankung ein. Ich denke schon, dass der Medizinische Dienst der RV einordnen kann, was für ein Exemplar da vor ihnen sitzt. Allerdings sollte die Berentung alleine nicht der Weisheit letzter Schluss sein, das Ganze ist durchaus therapierbar!
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