Hallo Anna-Lea,
es ist absolut verständlich, dass Sie sich einen zeitnahen Verfahrensabschluss wünschen, der Ihnen zugewiesene Termin beim Gutachter ist allerdings im Rahmen des Üblichen. Eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht macht daher aus meiner Sicht derzeit keinen Sinn. Sie könnten sich jedoch an Ihren Rentenversicherungsträger oder die Gutachterstelle wenden und um einen früheren Termin bitten. Einen Versuch wäre es wert.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung