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Experten-Antwort

EMR Widerspruch

von Anna-Lea03.01.2025 | 07:30
328 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich habe am 11/2020 einen Antrag zur EMR gestellt. Am 01/2022 hatte ich einen Termin beim Gutachter der Rentenversicherung. Der stellte ein Restleistungavermögen von 3 bis 6 Std. täglich fest. Die Rentenversicherung wollte von mir, das ich Unterlagen für einen Teilzeitarbeitsplatz bei meinem Arbeitgeber anfrage. Das war nicht möglich, da ich dauerhaft arbeitsunfähig von meinem Neurologen geschrieben bin und ich meinen Arbeitgeber keinen Rückkehrtermin nennen konnte. Außerdem bat ich 02/2023 um einen Termin beim Gutachter der Rentenversicherung. Dieser wurde abgeleht. Nach langem hin und her bekam ich 06/2023 einem Ablehnungsbescheid gegen den ich einen Widerspruch eingelegt habe, diesem wurde 12/2023 stattgegeben. Ich erhielt einen Änderungsbescheid. 04/2024 ging es von vorne los trotz Änderungsbescheid wurde wieder von mir verlangt, das ich bei meinen AG für einen Teilzeitarbeitsplatz anfrage. Ich verwies auf den Änderungsbescheid, wo u.a. bestätigt wurde das ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin. 08/2024 bekam ich einen Bescheid für die Teil-EMR. Ich widersprach auch diesem Bescheid. Ich hatte von Anfang an darauf hingewiesen, das ich die volle EMR benötige und immer entsprechende Atteste meiner Ärzte eingereicht. 12/2024 erhielt ich Nachricht von der RV das ich am 04/2025 einen Termin beim Gutachter der RV habe. Ich kann nicht wieder so lange auf eine Entscheidung warten. Dann ist 2025 wieder vorbei. Was kann ich für eine Beschleunigung des Verfahrens tun? Fristsetzung und dann Klage Sozialgericht? Viele Grüße Anna-Lea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna-Lea,

es ist absolut verständlich, dass Sie sich einen zeitnahen Verfahrensabschluss wünschen, der Ihnen zugewiesene Termin beim Gutachter ist allerdings im Rahmen des Üblichen. Eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht macht daher aus meiner Sicht derzeit keinen Sinn. Sie könnten sich jedoch an Ihren Rentenversicherungsträger oder die Gutachterstelle wenden und um einen früheren Termin bitten. Einen Versuch wäre es wert.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Mondkindam 03.01.2025 | 09:15
Sie können gar nichts zur Beschleunigung des Verfahrens tun, zur Zeit gibt es nun mal, je Fachgebiet unterschiedlich, lange Wartezeiten für einen Gutachtertermin und da nützt Ihnen auch eine Untätigkeitsklage nichts.
Maximilianeam 03.01.2025 | 10:26
Sie können teilzeit arbeiten gehen. Ihr Restleistungsvermögen liegt bei 3 bis unter 6 Stunden. Das bedeutet Sie sind nicht voll Erwerbsgemindert. Freuen Sie sich. Andere bekommen gar nichts
Antwortam 03.01.2025 | 11:18
Liebe Maximiliane, was soll Anna-Lea mit Ihrer unqualifizierten Antwort anfangen? Besser keine Antwort als Ihre.
Anti@Maximilianeam 03.01.2025 | 11:19
Ich hatte Ihrerseits auf den guten Vorsatz fürs neue Jahr gehofft, hier nicht mehr mit Ihrem Gesabbel aufzuschlagen. Dieser Einstellung können Sie auch noch nach Neujahr folgen!
Anna-Leaam 03.01.2025 | 11:26
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Liebes Expertenteam, wir sprechen hier von einem Bearbeitungszeitraum vom mehr als 4 Jahren! Ich habe von einem Expertenteam ein qualifiziertere Antwort erwartet! Vielleicht sind Sie als Expertenteam der Rentenversicherung zu abhängig von der Rentenversicherung und können (oder wollen) keine unabhängige neutrale Beratung geben. Dann vielleicht besser kein Expertenforum. Mit freundlichem Gruß Anna-Lea
Guter Rat!am 03.01.2025 | 13:22
Zitat von Anna-Lea anzeigenausblenden
Dann ein neutraler Rat. Dies ist ein Forum, in dem keine Einsicht in Ihre Unterlagen erfolgen kann und daher auch nur eingeschränkte Antworten, aufgrund Ihrer spärlichen Angaben möglich sind. Glücklicherweise muss man sich hier aber auch niemand, so impertinenten und rechthaberischen Personen wie Ihnen widmen. Wenn Sie sich bisher auch immer so verhalten haben, verwundert es nicht, dass Sie so lange Wartezeiten haben. Sie sollten dringend Ihren provokanten Umgangston ändern, wenn Sie nicht weiter vor verschlossenen Türen stehen wollen. Ihre Bockigkeit erinnert an das Verhalten eines kleinen Kindes. So werden Sie nicht nur hier keinen Schritt weiterkommen.
Oh Mannam 03.01.2025 | 13:27
Zitat von Anna-Lea anzeigenausblenden
Klagen Sie doch, allerdings kann bis zu einem endgültigen Urteil auch mindestens ein Jahr vergehen. Wenn ich so lese, was Sie hier von sich geben, scheint eine volle Erwerbsminderung in Ihrem Fall mehr als fraglich zu sein. Auch wenn Sie es nicht akzeptieren wollen, Sie haben keine Möglichkeit das Verfahren zu beschleunigen.
jörg hausenam 08.01.2025 | 16:54
nicht Sie entscheiden, ob Sie die volle EM benötigen, sondern der Arzt von der Rentenversicherung. Geben Sie sich daher mit der teilweisen EM zufrieden! 5 x dagegen klagen nützt letztendlich auch nichts, wenn Sie lt. RV Gutachter noch 3-6 Std. arbeitsfähig sind!
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