Hallo Jessica,
den Aussagen der Vorredner können wir uns nur anschließen. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit und der Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sobald die AfA über den bewilligten Bescheid Kenntnis erhält, wird die ALG1 Zahlung eingestellt. Die Begründung : Mann stehe dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und hat somit keinen Anspruch auf ALG1. Zeitgleich erfolgt der Datenaustausch zwischen AfA und DRV zwecks Nachzahlung der Rente und Abgeltung von Ansprüchen anderer Zahlstellen. ( KK und AfA )
Je nachdem wie lange das dauert wird in der Zwischenzeit kein Geld fließen.
Der Zitierte Paragraf bezieht sich auf Zeiten des Anspruchs auf ALG1. Der Anspruch auf ALG1 entfällt mit Bewilligung der Rente.
Wird der Rentenbeginn auf ein früheres Datum datiert, greift ja die Nachzahlung der Rente. Natürlich ist es nicht möglich sowohl Rente als auch ALG1 zeitgleich zu erhalten. Daher die Berechnung der Abgeltung von Ansprüchen der AfA. Dieser Prozess dauert leider immer ein wenig.
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