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EM.Rente

von Sophie14.02.2011 | 19:14
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Rentenexperten, ich bin heute das erste mal auf dieses Forum gelandet und habe festgestellt, dass Ihr mir sicherlich einen guten Rat geben könnt. Ich bin am 02.06.1949 und habe seit 2007 ein Rentenverfahren wegen EM laufen (zur Zeit Berufungsverfahren), bei meiner zust. Gemeinde hatte ich bereits im Februar 2009 einen Antrag auf Ehöhung des Grades der Behinderung von 30 auf 50 gestellt, hier habe ich selbst ein Widerspruchsverfahren über das Versorgungsamt gestellt und heute einen Abhilfebescheid erhalten, dass ich rückwirkend zum 15.05. 2010 einen GdB von 50 erhalte, nun bin ich heute zu meiner Gemeinde und habe einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum frühestmöglichsten Zeitpunkt gestellt und denen auch gesagt, dass bei mir auch ein Berufungsverfahren über EM-Rente läuft, allerdings konnte diese junge Sachbearbeiterin diesbezüglich nicht tätig werden, sie sagte immerwieder vierteljahres Antragsverfahren, mein Rechtsanwalt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass das mit dem Berufungsverfahren auch nicht viel zu tun hätte, da bei v.g. Verfahren es rein um die Leistungsfähigkeit ginge und ich ja nur EM Rente beantragt hatte. Bitte teillt mir mit ob es hier noch eine Möglichkeit gibt, dass ich evtl. ab 01.09.2010 diese Rente erhalte, da ja bei mir das Berufungsverfahren noch anhänig ist. Für rasche Rückantwort wäre ich sehr dankbar. Hochacchtungsvoll Sophie

8 Antworten

KSCam 14.02.2011 | 19:44
Na das übersteigt doch wohl die Grenzen eines anonymen Forums, wenn Sie erwarten, dass man so ganz ohne Ihre Versicherungszeiten zu kennen, beurteilen können soll ob eine Altersrente zum 01.09.2010 möglich ist. Wie kommen Sie genau auf dieses Datum? Aber was solls? Sie haben den Antrag auf den frühesten Termin gestellt, somit haben Sie formell doch alles richtig gemacht. Was nun die Sachverhaltsprüfung betrifft, wird der RV Träger nun prüfen, ab wann die Altersrente möglich ist und zu gegebener Zeit entscheiden. Mehr werden Sie übers Forum nicht rauskriegen.
???am 15.02.2011 | 08:54
Kann es sein, dass die Sachbearbeiterin gemeint hat, dass Sie den Rentenantrag erst ein viertel Jahr vor dem geplanten Rentenbeginn stellen sollen? Fakt ist jedenfalls, dass Sie vor Juni nicht mit einem Rentenbescheid rechnen können. Das dürfte der früheste Termin sein, zu dem eine Rente ab 01.09.2011 technisch abgearbeitet werden kann.
Anitaam 15.02.2011 | 09:09
Ganz klar ist mir als Laien Ihre Fragestellung nicht. Sie wollen Altersrente für Schwerbehinderte rückwirkend zum 01.09.2010, für den Fall, dass Ihr Antrag auf EM-Rente am Ende doch nicht durchgeht?
Feliam 15.02.2011 | 10:24
Wenn Sie tatsächlich den Antrag auf Alters(!)rente gestellt haben, haben Sie doch alles richtig gemacht. Über diesen Anspruch wird nun unabhängig von dem laufenden Verfahren wg. der EM-Rente entschieden werden. Und der Rentenbeginn ist abhängig von der Antragstellung.
Insideram 15.02.2011 | 12:25
So wie ich ihr Anliegen verstehe, möchten Sie wissen, wie die Situation zu bewerten ist, wenn bei einem anhänigen Berufungsverfahren eine Altersrente beantragt wird. Der RV-Träger wird, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, Ihnen die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 01.09.2011 bewilligen. Zeitpunkt der Antragsstellung: ca. Juni 2011. Was Ihre EM-Rente angeht: Warten Sie einfach bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist. Wenn es für Sie negativ ausfällt, dann hat sich das erledigt. Sie bekommen weiterhin Ihre Altersrente. Wenn es positiv für Sie ausfällt, erhalten Sie die EM-Rente rückwirkend ab 2007 (oder was auch immer im Urteil stehen wird) bis zum 31.08.2011. Anschließend erhalten Sie ja sowieso die Altersrente (sofern bewilligt). Noch Fragen?
RFn am 16.02.2011 | 15:08
Nach dem Geburtsdatum und dem Datum der Gültigkeit der Schwerbehinderung hat Sophie dem Grunde nach frühestens ab 01.06.2010 Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte (mit Abschlägen). Ob nun die Rente wegen der Antragstellung in diesem Monat am 1.2.2011 oder am 01.11.2010 (§ 99 SGB VI) oder sonstwann beginnt, entscheidet allein die Sachbearbeitung der DRV an Hand der individuellen Aktenlage. Das Klageverfahren wegen der EM-Rente hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung der Altersrente. Ebenso hat die Beantragung der Altersrente keinen Einfluss auf die Klage. Sollte aber rückwirkend eine EM-Rente zugesprochen werden, dann wird diese erstmal berechnet, die Nachzahlung wird wegen eventuelle Erstattungsansprüche Dritter einbehalten und ggf. abgerechnet. Wenn die besitzgeschützten Entgeltpunkte der EM-Rente höher sind als die der laufenden Altersrente, wird die Altersrente mit diesen EP neu berechnet, wobei eine Nachzahlung entsteht.
B´sonam 16.02.2011 | 15:16
Hallo Sophie, meiner Meinung nach ist der für sie früheste (Alters-)Rentenbeginn der 01.12.2010 (sofern sie die erforderliche Anzahl an Jahren beisammen haben), da man immer 3 Monate rückwirkend den Antrag stellen kann. Mit dem Berufungsverfahren hat das jetzt direkt nichts zu tun, erst wenn Ihnen Recht gegeben würde, sie also für eine gewisse Zeit rückwirkend die EM-Rente bekämen, dann würde sich das auf Ihre Altersrente auswirken. Für einen Rentenbeginn im September 2010 sehe ich leider wenig Chancen... Gruß B´son
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