Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EMRente und Fernstudium

von Gams10.11.2008 | 12:12
3022 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Grüß Gott, hab meinen EM-Rentenbescheid "studiert" und mir noch weitere Infos eingeholt, die ich hier gern bestätigen lassen würde. Ist es richtig, dass ich als EM-Rentner ein Fernstudium, etwa an der FernUni Hagen durchführen kann, ohne der DRV auch nur irgendetwas davon mitteilen zu müssen. Selbst bei den Überprüfungsbögen nicht?? Mir wurde bereits von anderer Stelle (nicht DRV) gesagt, dass ich während bzw. durch das Studium kein Erwerbeinskommen erziele und das Studium ja als Fernstudium zuhause und unter voller Berücksichtigung meiner Einschränkungen durchführen kann. Dies hätte in keinster Weise Einfluß auf die Rente und ginge die Rentenversicherung auch überhaupt nichts an. Anders wäre es ggf. bei einem Präsenzstudium. Ist das so richtig???

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Fernstudium berührt den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht. Es besteht keine Verpflichtung, die Aufnahme des Studiums den Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Anlaß für eine Überprüfung ist dann gegeben, wenn durch einen Arbeitgeber die Meldung einer Beschäftigungsaufnahme abgesetzt wird.

Der Abschluß eines Studiums ist, wie ich bereits erwähnte, hierfür unerheblich

24 Antworten

Rosannaam 10.11.2008 | 13:20
Hallo Gams, ja, das ist so weitestgehend richtig. Nur- wenn Sie das Fernstudium abgeschlossen und dadurch einen neuen Beruf erlernt haben, wäre rein theoretisch zu prüfen, ob Sie mit Ihrem jetzt festgestellten Leistungsvermögen diesen NEUEN Beruf evtl. auch tatsächlich ausüben könnten. Dies ist natürlich nicht der Fall, wenn Sie das Studium abbrechen. Heißt also: Jetzt müssen Sie der DRV noch keine Meldung machen. Nach abgeschlossenem Studium wäre das m.E. ratsam. Das müssen Sie aber selbst entscheiden, wenn es soweit ist. MfG Rosanna.
Gamsam 10.11.2008 | 14:19
Rosanna, aus ihrer Antwort werde ich nicht ganz schlau, dennoch verunsichern Sie mich. Ich würde doch extra ein Fernstudium aufnehmen, da ich ein Präsenzstudium nicht leisten kann. Nehme also auf meine Erwerbsminderung in vollem umfang Rücksicht. Primär dient ein solches Studium bei einem Menschen wie mir doch aufgrund der nicht mehr möglichen Teilnahme am Erwerbsleben dem Zweck, etwas Sinnvolles für sich zu tun. Für mich wäre wichtig zu wissen, ob Sie quasi auch "Experte" der DRV Bund sind?? Ansonsten bräuchte ich mich durch ihre Antwort nämlich nicht verunsichern zu lassen..:-) Denn der "Experte" hat ja bereits erwähnt, dass eben bzgl. eines Fernstudium keinerlei Meldepflicht besteht. Auch hat er nicht geschrieben, dass dies nach einem möglichen Abschluß anders wäre. Oder wie sehen Sie das, Herr Experte?
Rosannaam 10.11.2008 | 15:55
Sicherlich ist eine Meldung bei der DRV im Moment bzw. wenn das Fernstudium aufgenommen wird völlig uninteressant. Nur - lieber Experte, sollte man sich über die ganze Angelegenheit m.E. schon weitere Gedanken machen: Ob durch ein Fernstudium oder ein "normales" Studium ein neuer Beruf erlernt wird, ist sowieso egal. Ein neuer Beruf kann ja auch mittels einer Umschulung erlernt werden. Wenn aber irgendwann das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und der EM-Rentner einen NEUEN Beruf erlernt hat UND DIESEN AUCH AUSÜBT, wäre m.E. NICHT nur die Hinzuverdienstgrenze, sondern auch das Leistungsvermögen des EM- Rentners medizinisch zu überprüfen. Vor längerer Zeit hatten wir hier im Forum einen ähnlichen Sachverhalt. Da wurde meine Meinung auch von anderen Usern unterstützt. Es ist doch auch nicht mehr als recht: wenn jemand z.B. bisher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur unter 3 Stunden leistungsfähig war, er deshalb die volle EM-Rente erhält, und er nach einem abgeschlossenen Studium DIESEN neuen Beruf mehr als 6 Stunden ausüben kann, ist nun mal fraglich, ob noch volle EM vorliegt! Wird dieses (Fern-)Studium nur hobbymäßig durchgeführt ohne zielgerichteten Erfolg, sieht die ganze Sache natürlich anders aus. "Normalerweise" studiert man aber, um später in diesem Beruf zu arbeiten..... @Gams Nein, ich bin keine Expertin der DRV Bund. MfG Rosanna.
Realistam 10.11.2008 | 18:15
Ich kann @Rosanna nur zustimmen! Nur so zum Spaß studiert man nicht!
Unbekanntam 10.11.2008 | 22:21
Hallo, also auch ich muss mal "Experte" widersprechen. Bei der Nachprüfung muss man sehr wohl angeben, dass man ein Fernstudium während des Bezugs der Erwerbsminderung gemacht hat. Allles was zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt führen kann, muss angegeben werden. Und Gams, da Sie nur zum Zeitvertreib studieren, wird niemanden interessieren. Studium ist Studium. Wenn es Ihnen wirklich um sinnvolle Nutzung der freien Zeit geht, gibt es sicherlich auch andere Möglichkeit.
Unbekanntam 10.11.2008 | 22:25
Die Aussage des "Experten" ist in keinsterweise verbindlich. Darauf können Sie sich später nicht berufen. Deshalb spielt es überhaupt keine Rolle, wo Rosanna tätig ist. Die Gesetze und Regelung sind trägerübergreifend. Die Unterscheidung verschiedener RV-Träger gibt es nur aus politisch-taktischen Gründen. Sofern Sie eine definitve verbindliche Aussage wollen, hilft nur eins: Schriftlich sich an Ihren Sachbearbeiter wenden.
Gamsam 11.11.2008 | 16:01
...vielen Dank für ihre ( auch teils kleinkarierten) Antworten. Dennoch muß ich hier mal intervenieren. @Realist/Unbekannt:Wie kommen Sie eigentlich dazu, zu behaupten, man studiere nicht einfach so oder aus Spaß??? Mich interessieren einfach bestimmte Bereiche, obwohl ich krank bin, hört hört! Ich habe auch in meinen jüngeren Jahren bereits nebenbei Hochschulstudien absolviert, und des ebenfalls aus reinem Spaß, da einfach Interesse da war. Die Masse sieht das anders, is scho klar. @Unbekannt: Wie ich "Sinn" definiere", des müssens scho mir überlassen. Ich hab eine fachlich/sachliche Anfrage gestellt und keine lehrmeisterischen Antworten angefordert. @Rosanna: Wer lesen kann, is klar im Vorteil! Lesen Sie sich doch die Antworten vom Experten genau durch. Er stimmt mit Ihnen überein. Wie Sie, behauptet auch er, dass nach erfolgreichem Studium UND BESCHÄFTIGUNGSAUFNAHME eine Überprüfung erfolgt. Des wollt ich wissen. Schön, dass sie es fei auch so sehen, wie der Experte.
em-rentnerinam 11.11.2008 | 16:50
Zu: Die Masse sieht das anders... Die "Masse" hat dafür neben dem Broterwerb keine Zeit! Ich wollte es auch gerne als Altersrentnerin, nun gehts aber leider aus gesundheitlichen Gründen nícht mehr.
gamsam 11.11.2008 | 17:10
....das mag ja so sein, vielleicht liegts aber auch daran, dass es die meisten einfach nicht wolln und das is ja auch jedem seine Sache... ...aber auch ich bin nicht bereits mein ganzes Leben in der EM-Rente, sondern hatte vorher anspruchsvolle berufliche Aufgaben zu erledigen und einen langen Arbeitstag incl. anderer Verpflichtungen. Freunde san am Feierabend dann halt zum Sport oder in d Kneipen und I hab halt studiert(Fachfremdes). Wie gesagt, nur weil ich eben auch über den eigenen Tellerrand hab rausschaun wolln, aus Spaß, wenn Sie so wolln...Jeder setzt halt andere Prioritäten. Jeder so, wie er mag...dafür muß ich mich auch nicht entschuldigen.
gamsam 11.11.2008 | 18:03
...Wenn Sie schon zitieren Rosanna, dann sollten Sie es auch vollständig tun...:-). Das lernt man u.a. auch in einem Studium, das nennt sich dann wiss. Arbeiten....;-)). Der Experte schrieb nämlich nicht nur den von Ihnen genannten Halbsatz, sondern: "Anlaß für eine Überprüfung ist dann gegeben, wenn durch einen Arbeitgeber die Meldung einer Beschäftigungsaufnahme abgesetzt wird. Der Abschluß eines Studiums ist, wie ich bereits erwähnte, hierfür unerheblich". Dies impliziert ja wohl, dass dann eben bei einer Beschäftigungsaufnahme auch die med. Voraussetzungen geprüft werden "könnten"...Der Experte teilt also auch Ihre "Bedenken".Manchmal ist weniger eben mehr, insbesondere wenn man eben lesen und ich füge hinzu, interpretieren kann....;-)). Machen Sie sich nix draus...:-))
Rosannaam 11.11.2008 | 17:28
Hallo Gams, ich kann schon lesen. ABER Sie schrieben u.a. folgendes: "Rosanna, aus ihrer Antwort werde ich nicht ganz schlau, dennoch verunsichern Sie mich..... Für mich wäre wichtig zu wissen, ob Sie quasi auch "Experte" der DRV Bund sind?? Ansonsten bräuchte ich mich durch ihre Antwort nämlich nicht verunsichern zu lassen..:-) Denn der "Experte" hat ja bereits erwähnt, dass eben bzgl. eines Fernstudium keinerlei Meldepflicht besteht. Auch hat er nicht geschrieben, dass dies nach einem möglichen Abschluß anders wäre. Oder wie sehen Sie das, Herr Experte?" DA ich es genau gelesen habe, dass der Experte mehr oder weniger NUR von einer Überprüfung nach Beschäftigungsaufnahme im Hinblick auf die HINZUVERDIENSTGRENZE gesprochen hat (aber auch nicht gleich in seinem 1. Beitrag!!!), habe ich Ihnen ZUSÄTZLICH die evtl. auftretende Problematik geschildert. Wenn dies überflüssig war und Sie dies sowieso wußten, vergessen Sie meinen Beitrag. Im Übrigen habe ich auch geschrieben, dass das Studium keinerlei Auswirkungen hat, wenn es NUR hobbymäßig betrieben wird (und voraussichtlich nicht mal ein Abschluß erfolgt). MfG Rosanna.
Rosannaam 11.11.2008 | 17:48
Die letzte Antwort des Experten lautete: "Der Abschluß eines Studiums ist, wie ich bereits erwähnte, hierfür unerheblich." Also ich kann daraus nicht den gleichen Sinn wie meinen Beitrag erkennen.... Aber wie sagten Sie so schön? Wer lesen kann.... ;-)
B`sonam 12.11.2008 | 08:58
Also ich kann das (anders als so mancher meiner Vorrredner/-schreiber) ehrlich gesagt sehr gut nachzvollziehen, dass man "zum Spaß" studiert. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist wie sich mancher Kleingeist darüber aufregt... Ich wünsche Ihnen auf alle Fälle viel Spaß beim studieren/weiterbilden :-) P.S. : Auch wenn sie erfolgreich abschließen (wovon ich anders als z.B. Rosanne ausgehe) hat das keinen Einfluß auf Ihre EM-Rente. An Ihrer Erkrankung ändert sich ja nix...
Rosannaam 12.11.2008 | 09:57
Ich habe @Gams in keinster Weise unterstellt, dass er das Studium NICHT erfolgreich abschließt, sondern nur die Unterschiede klargemacht!!! Erfolgreicher Abschluß des Studiums > Beschäftigung in diesem Beruf > Überprüfung des Leistungsvermögens auf DIESEM NEUEN Beruf > evtl. Wegfall der EM-Rente. KEIN Abschluß des Studiums (weil nur hobbymäßig studiert) > KEINE Beschäftigung auf diesem NEUEN Beruf, da kein Abschluß > nicht rentenschädlich. WIE kommen Sie darauf, dass der Abschluß keinen Einfluß auf die Weiterzahlung der EM-Rente hat?? Natürlich hat sich dadurch nicht die Erkrankung geändert. Es KANN aber sein, dass man nach erfolgreichem Abschluß eines Studiums und Beschäftigungsaufnahme in diesem Beruf wieder mehr als 6 Std. tgl. arbeiten kann! Sie sollten meine Beiträge schon im Zusammenhang lesen. Dann wäre nicht so ein Kommentar rausgekommen, der völlig überflüssig ist.
Rosannaam 12.11.2008 | 09:47
@Gams Ich denke, dass ich es nicht nötig habe, zu studieren, wie man richtig interpretiert! Ehrlich gesagt, geht mir Ihre arrogante Art langsam auf den Keks. Aus dem Beitrag des Experten - auch wenn ich ihn im Gesamten sehe - geht eben in keiner Weise hervor, dass auch das Leistungsvermögen überprüft wird. DESHALB habe ich dies weggelassen. Und der 2. Satz ist eben so nicht ganz richtig oder zumindest nicht vollständig. Wenn Sie aus dem Beitrag des Experten gelesen haben, dass auch das LEISTUNGSVERMÖGEN medizinisch geprüft wird, alle Hochachtung! Da haben Sie ja richtig mitgedacht. Dann hätte sich Ihre 1. Frage aber doch erübrigt?! ;-))
B`sonam 12.11.2008 | 13:13
Liebe Rosanna, ist Ihnen vielleicht schon einmal in den Sinn gekommen, dass man ein Studium ausschließlich zur persönlichen Horizonterweiterung und nicht zur evtl. Erlangung eines Arbeitsplatzes absolviert ? Genau das ist hier nämlich ganz offensichtlich der Fall. Gams schreibt oben, dass er "zum Spaß" studieren will, nicht weil er einen anderen Beruf AUSUEBEN möchte. Ich bleibe also dabei : Das Studium hat definitiv KEINEN negativen Einfluß auf die EM-Rente, wieso auch... Wenn sie meinen es besser zu wissen, dann führen sie bitte entsprechende Belege an. "Ich habe @Gams in keinster Weise unterstellt, dass er das Studium NICHT erfolgreich abschließt, sondern nur die Unterschiede klargemacht!!!" Ach ja, siehe unten : " Im Übrigen habe ich auch geschrieben, dass das Studium keinerlei Auswirkungen hat, wenn es NUR hobbymäßig betrieben wird (und voraussichtlich nicht mal ein Abschluß erfolgt)." Was genau bedeutet in Ihren Augen der Satz in Klammern ??? Ihr Fachwissen in allen Ehren, aber als überflüssig erachte ich meinen Beitrag (auch wenn sie es so sehen) definitiv nicht.
Rosannaam 12.11.2008 | 13:47
Hallo B´son, ein letztes Mal ein Beitrag zur Erläuterung meiner bisherigen Beiträge und ich hoffe, dass es dann damit sein Bewenden hat: Ich habe auf die Frage von @Gams ALLGEMEIN geantwortet, WIE es sich bei dem Studium eines erwerbsgeminderten Rentners verhält, ob er es melden muß, welche Konsequenzen sich SPÄTER daraus ergeben können (!), und zwar VÖLLIG WERTFREI! DAS wird seltsamerweise weder von Ihnen noch von @Gams so gesehen. Warum - keine Ahnung... Der jetzt von Ihnen zitierte Beitrag "Ich habe @Gams in keinster Weise unterstellt, dass er das Studium NICHT erfolgreich abschließt, sondern nur die Unterschiede klargemacht!!!" Ach ja, siehe unten : " Im Übrigen habe ich auch geschrieben, dass das Studium keinerlei Auswirkungen hat, wenn es NUR hobbymäßig betrieben wird (und voraussichtlich nicht mal ein Abschluß erfolgt)." ist wohl auch wieder mißverstanden worden, weil auch dieser Satz einschließlich den Worten in Klammer ALLGEMEIN gehalten war. Oder sehen/lesen Sie in dem letzten Absatz irgendein Wort von @Gams??? Es ärgert mich im Nachhinein, wenn ich mir die Mühe gemacht habe, jemandem zu erklären, was Sache ist und was passieren KANN, und dann wird jeder Satz bis ins kleinste Detail "auseinander gepflückt" und jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Manchmal vergeht mir dann ernsthaft die Lust am Antworten bei solcher Resonanz. Und zumindest das, was mich in Ihrem Beitrag betrifft, halte ich weiterhin für gänzlich überflüssig. MfG Rosanna.
gamsam 12.11.2008 | 14:48
@B´son: Hallo, herzlichen Dank für Ihren Beitrag und den "Versuch" der Klarstellung. Ich verwende deswegen den Begriff des "Versuchs", da er bei der Adressatin (Rosanna) nur unzureichend ankommt..:-). Auch meine weiteren Antworten scheint Sie nur partiell zu erfassen. Ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben, dass es hier im Forum Menschen gibt, die sich vorstellen können, dass man eben nur zum Zwecke der "Horizonterweiterung" studieren möchte (Fernstudium!) und nicht, um damit dann einen bestimmten Beruf auszuüben, da dies eben aufgrund einer Krankheit nicht möglich ist. @Rosanna: Ich möchte Sie bitten, die Antworten doch denen zu überlassen, die in der Lage sind, nicht nur eine Abfolge von Buchstaben zu erfassen, sondern auch Sinn und Inhalt einer Frage. Vielen Dank! 1. P.S "Mitdenken" lernt man u.a. im Studium. 2. P.S. Wirkt sich ihre latente Abneigung gegen Menschen mit Studium auch in ihrer praktischen Tätigkeit aus?? Bin nur froh, dass Sie nicht bei der DRV Bund sind.
Lieschenam 12.11.2008 | 15:18
Guten Tag, ich hab jetzt diese Diskussion hier verfolgt. Insbesondere ist mir noch nicht klar geworden, ob ich, sofern ich einen Überprüfungsbogen der Rentenkasse bekomme unter der Rubrik "üben Sie irgendeine Tätigkeit aus, mitteilen müsste", dass ich eben, wenn es so wär, ein (Fern)studium ausübe. Oder verstößt ein Nichtmitteilung auch nicht gegen die Mitteilungspflichten und ich müsste mich tatsächlich erst nach Abschluß und Beschäftigungsaufnahme melden????
B´sonam 12.11.2008 | 16:15
Hallo Lieschen, sie müßen das Fernstudium NICHT melden. Sie müßen nur Angaben zu Beschäftigungsverhältnissen oder zu einer selbständigen Tätigkeit machen.
Rosannaam 12.11.2008 | 16:01
@Gams 1. "Ich möchte Sie bitten, die Antworten doch denen zu überlassen, die in der Lage sind, nicht nur eine Abfolge von Buchstaben zu erfassen, sondern auch Sinn und Inhalt einer Frage. Vielen Dank!" Sorry, bei der Wortwahl "... die in der Lage sind, nicht nur eine Abfolge von Buchstaben zu erfassen, sondern auch Sinn und Inhalt einer Frage. " kann ich Ihnen leider nicht folgen. Vielleicht haben Sie nur meine Antworten nicht verstanden (oder nicht RICHTIG gelesen)!? 2. Wie kommen Sie darauf, dass ich eine Abneigung gegen studierte Leute habe? Sie unterstellen mir Dinge, die ich NIE gesagt habe. Wenn ich aber Ihren Beitrag lese, der vor lauter Arroganz nur so strotzt, könnte ich leicht auf die Idee kommen, dass es genau umgekehrt ist, weil Sie ja schließlich ein studierter und alles wissender Mensch sind...
???am 12.11.2008 | 17:11
weshalb antworten sie hier ? Die Antwort war an B'son und nicht an sie gerichtet
???am 12.11.2008 | 16:49
es sein denn ihre Sachbearbeiterin (SoFA) wäre Rosanna
Rosannaam 12.11.2008 | 16:55
Ich kann mir denken, für was Ihre 3 Fragezeichen stehen: Auch SIE können nicht lesen. Wieder so ein geistreicher Beitrag...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026