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Experten-Antwort

EMR,KK und Alg1........Steuernachzahlung

von marianne04.12.2019 | 11:20
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Hallo guten Tag....auch ich hab mal ein Anliegen und zwar....Hab von 2017 bis 2019 KG erhalten,im April 2019 wurde ich ausgesteuert,bekam dann 2 monate alg1,im bescheid von der DRV stand dann,das ich die emr zückwirkend bekomme,aber nicht ausgezahlt wird,das erst die kk und aa ihr geld wieder bekommen,das ist mir soweit klar,ich bekam dann den rest von knapp 1000 euro auf mein konto,aber das war dieses jahr,was eigendlich meine Frage wäre....ich bekam jetzt ein schreiben vom finanzamt ich solle knapp 300 euro an steuern nachzahlen für das jahr 2018,warum und wieso,den ich hab das ganze jahr nur KG erhalten,von der nachzahlung die mir rückwirkend ausgezahlt wurde,die bekam ja die kk,die DRV meldete für das jahr 2018 an das finanzamt ca 4200 euro,hä,ich versteh das nicht,so aber jetzt meine frage,muß ich die 300 euro den jetzt an das finanzamt zahlen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marianne,

wie schon von FA geschrieben wurde, können wir leider keine Auskünfte zum Steuerrecht geben.

Möglicherweise finden Sie in unserer Broschüre noch einige Hinweise zu Ihrer Sache:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Weitere Auskünfte kann Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

FAam 04.12.2019 | 11:26
Fragen Sie das Finanzamt, hier kennt keiner Ihre Verhältnisse. Aber es ist schon richtig, da Sie steuerfreie Zahlungen erhalten haben, aber dann Rückwirkend eine EM-Rente. Aber nochmal, Auskünfte kann Ihnen dazu nur Ihr Finanzamt geben, oder eine Steuerhilsorganisation, usw.
Sonjaam 04.12.2019 | 12:56
Hallo Marianne, das hat etwas mit dem Progressionsvorbehalt zu tun. Mich betraf das Thema leider auch. Es gab ähnliche Konstellationen. Auf dem ALG 1 und Krankengeldbescheid steht etwas zum Progressionvorbehalt. Das Finanzamt hat es mir damals auch alles noch mal gut erklärt. Und im Internet kann man auch zu dem Thema googeln.
sturkoppam 04.12.2019 | 13:27
doch, sie haben das Geld bekommen. Die DRV hat ihnen nur die Arbeit abgenommen dieses an die KK zurück zu zahlen.
Siehe hieram 04.12.2019 | 15:25
Hallo Marianne, leider werden Sie in der verlinkten Broschüre der DRV zu diesem Fall nichts finden (Hinweis für die Experten > könnte ja mal mit aufgenommen werden?) Wenn Sie im Jahr 2018 Einkünfte aus Krankengeld (KG) hatten, sind diese nicht steuerpflichtigen, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. D. h. wenn Sie im gleichen Jahr z. B. noch Einkünfte aus Lohn/Gehalt (LG) hatten, erhöht sich durch das KG der Steuersatz, mit dem die Einkünfte aus LG versteuert werden. Eine Erwerbsminderungsrente (EMR), die rückwirkend bewilligt wird, gilt als durch das KG als erfüllt und ist deshalb in dem Jahr, in dem sich KG und EMR überschneiden, zu versteuern. Üblicherweise muss dann die Krankenkasse (KK) eine Korrekturmeldung machen, da ja das KG (maximal bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden EMR), erstattet wird *). Da der Rentenbescheid aber erst im Folgejahr (2019) erstellt wurde, wurde vermutlich noch keine Korrekturmeldung abgegeben. Dann sieht es für die Steuer so aus, als hätten Sie EMR und KG erhalten und der zu versteuernde Teil der EMR wird mit dem Steuersatz wie oben beschrieben besteuert. Und erhöht dadurch den Betrag der Steuer für die EMR :-(. In welcher Höhe das KG Einfluss auf den Steuerbetrag in 2018 hatte, ersehen Sie aus dem Steuerbescheid. Sie sollten also einen Widerspruch bei Ihrem Finanzamt (FA) einlegen und um Aussetzung der Vollstreckung bitten. Eine Begründung folgt. Damit wahren Sie zunächst erst einmal die Fristen und müssen diesen - noch unklaren - Steuerbetrag nicht sofort zahlen. Dies können Sie auch persönlich bei Ihrem FA zur Niederschrift erklären. Wenn Sie gleichzeitig die Bescheide des KG und der EMR dorthin mitnehmen, kann (und muss) der Sachbearbeiter dort gleich die zu ändernden Sachverhalte aufnehmen und Sie sparen sich dadurch auch den Weg zum Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein. *) Der Betrag, der vom KG für Rentenbeiträge bezahlt und durch Ihre EMR erstattet wurde, gilt als Vorsorgeaufwand. Achten Sie darauf, dass auch dies beim FA berücksichtigt wird. Ausserdem muss Ihnen die KK die Beiträge, die von Ihnen bis zur Höhe der EMR-Erstattung zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bezahlt wurden, direkt erstatten.
Christiane 1954am 04.12.2019 | 17:45
Liebe Marianne, toll, dass Du Dir die Zeit nimmst, einem User so ausführlich zu antworten, großes Lob und herzlichen Dank im Namen aller User, die das betrifft. Auch ich hatte das ganze 2019 KG und nun rückwirkend bekomme ich volle EMR bis Eintritt Regelaltersrente. Gut zu wissen, was ich dann tun und beachten muss. Lieben Dank all jenen, die hier helfen. Toll!! Liebe Grüße Christiane
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