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Experten-Antwort

/EMR/Schwerbehinderten/Altersrente

von Simsalabim18.04.2017 | 17:13
866 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde am 20.06.62 geboren, erhalte seit Dez.15 eine befristete Arbeitsmarktrente die jetzt bis 03.20 verlängert wurde. Ab wann könnte ich die Altersrente für Schwerbehinderte (GdB 50) erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simsalabim,

frühestmöglich ab 61 Jahren + 8 Monaten, dann mit einem Abschlag von 10,8%.

Ohne Abschläge ab 64 + 8.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simsalabim,

es ist richtig, wenn Sie die EM-Rente weiterhin beziehen und eine Altersrente schließt an, dann bleiben die bisherigen Abschläge erhalten.

Die "Arbeitsmarktrente" kann immer wieder als befristete Rente gezahlt werden. Sofern neben der Rente keine weiteren Beitragszeiten hinzu kommen, wird es im Anschluss an die EM-Rente eine gleichhohe Altersrente geben. Niedriger kann sie nicht ausfallen, da es für die bisher festgestellten Entgeltpunkte einen Besitzschutz gibt.

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2 Antworten

W*lfgangam 18.04.2017 | 17:52
Hallo Simsalabim, mit 61 + 8 Monaten, zum 01.03.2024. Gruß w.
Helmaam 19.04.2017 | 12:41
e Ich dachte die Abschläge von 10,8% bleiben auch nach der Altersrente bei vorherige Erwerbsminderungsrente.
Deutsche Rentenversicherung
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