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Ende ALG II vor Beginn der Rente?

von Arthur04.01.2010 | 09:47
1667 Ansichten
5 Antworten

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Ich werde am 03.05.65 Jahre und beziehe z.Z ALG II. Ab Juni werde ich Altersrentner. Bei der Arge sagte man mir, dass mein ALG II bereits mit Vollendung meines 65. Lebensjahres endete, also am 2. Mai. Für den restlichen Mai hätte ich maximal Anspruch auf einen Kredit, den ich zurückzahlen müsste. Außerdem müsse ich einen Rentenbescheid vorlegen. Wo ist diese Verfahrensweise gesetzlich geregelt?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.01.2010 | 09:59

Hallo Arthur,

Fragen der Arbeitslosenversicherung können im Forum der Deutschen Rentenversicherung leider nicht beantwortet werden. Sie können jedoch klären lassen, ob Sie im Monat Mai einen Anspruch auf Grundsicherungsleistung haben. Diese müsste beim Grundsicherungsamt Ihrer Stadt beantragt werden.

4 Antworten

Detlefam 04.01.2010 | 10:11
Sie bekommen doch bis 2.5. ALG II gezahlt und dann ab 3.5. ( Auszahlung natürlich erst Ende Mai - wie üblich ) die Altersrente. Eine Zahlungslücke entsteht da doch gar nicht nicht und das die Rente erst Ende des Monats ausgezahlt wird ist doch völlig normal. ALG II haben Sie doch auch nur 1 x pro Monat und immer zum Ende des Monats erhalten.
Arthuram 04.01.2010 | 10:16
Ich bekomme doch erst ab Juni (Auszahlung Ende Juni) Rente, weil doch erst zu beginn vom Juni die Voraussetzungen vorliegen.Daher nahm ich an, dass mir für den ganzen Mai noch ALG II zusteht.
...am 04.01.2010 | 10:16
1. Eine Altersrente beginnt IMMER zum ersten eines Monats. Und da Arthur nicht am 01.05. geboren ist, beginnt seine Rente auch erst am 01.06. und NICHT am 03.05.!!! 2. ALG II wird (genau wie Sozialhilfe und Grundsicherung) IMMER zu Beginn eines Monats ausgezählt! D.h. hier entsteht eine große Zahlungslücke: letzte Zahlung ALG II Anfang Mai für 01.+02. Mai erste Zahlung Rente Ende Juni für Juni Für die Zeit dazwischen bitte Grundsicherung (meist bei den Sozialämtern der Stadt-/Gemeindeverwaltung angegliedert) beantragen!
Amadéam 04.01.2010 | 11:17
Die ARGE hat vollkommen recht, weil ALG II maximal gezahlt werden kann BIS zur Erreichung der Regelaltersgrenze nach Par. 7a SGB II. Werfen Sie einen Blick in Par. 7 SGB II, dort ist dieses geregelt. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html. Was Sie jetzt für Leistungen bekommen ist von Ihrem Vermögen abhängig. Als ALG II-Bezieher hatten Sie bisher einen wesentlich höheren Freibetrag, denn als SGB XII Bezieher/ Antragsteller. Erkundigen Sie sich beim Sozialamt nach Ihren Möglichkeiten und lassen sich beraten.
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