Hallo Herbert,
um einer Fehlzeit im Rentenversicherungskonto vorzubeugen sollte beim Wegfall der Erwerbsminderungsrente eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Zur Vermeidung von Nachteilen sollte die Meldung bei der Agentur für Arbeit bereits nach Erhalt des Informationsschreibens (Aufforderung zum Weitergewährungsantrags) erfolgen.
Über den Anspruch und Dauer von Arbeitslosengeld entscheidet die Agentur für Arbeit (ehem. Arbeitsamt) in eigener Zuständigkeit. Ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente ist unter anderem vom Leistungsvermögen (Anzahl der Stunden die noch gearbeitet werden können) und nicht vom Alter des Versicherten abhängig.