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Experten-Antwort

Ende Elternzeit 2011

von Riestereltern4529.02.2012 | 15:45
1441 Ansichten
3 Antworten

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Ich (Ehefrau 3 Kinder geb. 1996, 2001, 2008) habe seit 2007 einen Riestervertrag, war damals nur auf 400 Euro angestellt, habe freiwillig zusätzlich in die Rentenversicherung einbezahlt, damit ich Riesterzulage bekomme. 2008 haben wir das 3. Kind bekommen. 2011 ist nun die Elternzeit abgelaufen, mein Mann hat keinen Riestervertrag. Muß ich jetzt schon den Zulagenantrag ändern oder erst 2013. Ich habe immer den Mindestbeitrag von 60,00 einbezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zum Beitrag von „Feli“ weisen wir darauf hin, dass nach § 89 Abs. 1 S. 5 EStG der Antragsteller (Zulagenberechtigte) verpflichtet ist, dem Anbieter unverzüglich eine Änderung in den Verhältnissen mitzuteilen, die zu einer Minderung oder zum Wegfall des Zulagenanspruchs führt.

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2 Antworten

Feliam 01.03.2012 | 09:05
Für 2011 sind Sie noch unmittelbar zulageberechtigt wegen der anzurechnenden Kindererziehungszeit, ab 2012 können Sie die Zulage nur bekommen, wenn Sie wieder versicherungspflichtig sind (z.B. Minijob mit eigener Aufstockung) und den Mindesteigenbeitrag zahlen. Die Versicherungspflicht muss auch nur in mindestens einem Monat im Jahr 2012 vorliegen.
DarkKnight RVam 02.03.2012 | 07:41
Hallo Riestereltern45, ich würde dem Experten nur bedingt zustimmen. Da es ausreichend ist, dass im Laufe eines Kalenderjahres eine unmittelbare Förderberechtigung bestanden hat, könnten sich Ihre Verhältnisse bis Dezember ja noch ändern. Wenn Sie aber bis Dezember nicht wieder unmittelbar förderberechtigt sind, dann sollten Sie sich bitte umgehend an Ihren Anbieter wenden. Ein nicht ganz ernstgemeinter Hinweis: Bei einem 4ten Kind in diesem Jahr wäre die Zulagenberechtigung auch wieder da 8) Aber der aufgestockte Minijob reicht ja auch aus ;-)
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