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Ende Lohnfortzahlung, danach Krankengeld, danach Überangsgeld, danach wieder krankengeld???

von frankg02.03.2008 | 19:31
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Mich würde folgendes interessieren! Bin krankgeschrieben, und beziehe noch Lohnfortzahlung. Danach bin ich immer noch krankgeschrieben, und beziehe Krankgengeld vom letzten Nettogehalt. Nun muß ich auf Reha. Hier beziehe ich ja Übergangsgeld. Wenn ich aus der Reha wieder entlassen werde (arbeitsunfähig), dann krieg ich doch wieder das Krankengeld? Bei mir ist das Krankengeld um einiges höher als das Übergangsgeld! Oder gibt es eine Möglichkeit, währende der Reha auch krankengeld zu beziehen? Danke frank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist normal, das das Krankengeld höher ist als das Übergangsgeld. Sie haben aber keine Möglichkeit während der Reha Krankengeld zu bekommen.

11 Antworten

Nixam 03.03.2008 | 07:12
Während der Durchführung einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation besteht Anspruch auf Übergangsgeld, auch wenn dieses tatsächlich niedriger ist als das Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 80% vom letzten Nettoentgelt. Das Übergangsgeld beträgt 68% bzw. 75%(wenn Sie Kinder unter 18.Jahren haben) vom letzten Nettoentgelt, welches der Krankengeldberechnung zugrundelag. Daran können Sie nichts ändern während der med. Leistung zur Rehabilitation zu Lasten des RV-Trägers. Im Anschluss an das Übergangsgeld bzw. im Anschluss an die abgeschlossene Reha, welche Sie arbeitsunfähig verlassen haben, besteht weiter Anspruch auf Krankengeld, wenn die 78 Wochen Krankengeldbezug noch nicht abgelaufen sind. Dafür müssen Sie sich wieder arbeitsunfähig bei Ihrem Hausarzt melden und die AU-Meldung an Ihre Krankenkasse senden, damit Sie das Krankengeld für die Zeit nach der Reha weitergezahlt bekommen. Sind Sie von der Krankenkasse ausgesteuert(78 Krankengeldwochen ausgeschöpft), müssen Sie Sozialhilfe beantragen oder sich gesundmelden und Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wurden Sie aus der Reha arbeitsunfähig entlassen, dann prüft der RV-Träger, ob der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt. Dann erhalten Sie für die Zeit nach der Reha eine Erwerbsminderungsrente, welche sich aus Ihren Gesamtarbeitsjahren bis dahin zusammensetzt. Die Krankenkasse erhält das nach der Reha weitergezahlte Krankengeld vom RV-Träger zurückgezahlt und es läuft dann Ihre Erwerbsminderungsrente weiter. Nix
werwiewasam 03.03.2008 | 13:30
Hallo Nix, Sie schreiben, daß wenn man nach Ende d.Reha arbeitsunfähig entlassen wird, ein Rentenantrag gestellt wird und man dann EM-Rente erhält. Ich war auf Weisung der DRV in Reha, da ich Widerspruch gg. Ablehnung d.Rente eingelegt habe. Wie wird hier verahren?? Bin seit 3 Woche zurück und nicht mal der Abschlußbericht liegt meinem Arzt vor.
Antoniusam 03.03.2008 | 13:49
User "Nix" hat lediglich festgestellt, dass im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nach Entlassung aus der Reha-Klinik geprüft wird, ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Das auf jedenfall eine Rentenzahlung erfolgt, ist nicht zutreffend! Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit! MfG
Antoniusam 03.03.2008 | 14:43
Sie glauben gar nicht, was ein guter Schauspieler alles vortäuschen kann. Allerdings sind die medizinischen Gutachter auch nicht gerade blöd! MfG
Nixam 03.03.2008 | 13:56
Wurde die Reha aufgrund eines Rentenwiderspruchsverfahrens durchgeführt, dann freut sich der Widerspruchsausschuss aus dem Rentenverfahren auf den dann frischen Entlassungsbericht. Dieser gibt Aufschluss, ob Sie tatsächlich krank sind oder nur so tun. :-) Dann hat der Ärztliche Dienst ein weiteres Indiz mit genaueren Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und entscheidet nochmal über Ihren Antrag auf Rente bzw. über Ihren Rentenwiderspruch. Über Ihren Widerspruch in Sachen Rente wird also nun unter Würdigung aller vorliegender Medizinischer Unterlagen - auch des Entlassungsberichts entschieden. Lassen Sie sich einfach mal überraschen. Nix
werwiewasam 03.03.2008 | 14:15
was sollte diese Bemerkung: oder nur so tun als ob krank?? Kann man div.Bandscheibenvorfälle vortäuschen? Rheuma auch?? usw.usw.
Antoniusam 03.03.2008 | 13:54
In meinem Fall hat es sogar drei Monate gedauert, bis der REHA-Entlassungsbericht vorlag ! MfG
Antoniusam 03.03.2008 | 14:45
Bandscheibenvorfälle sind zwar per Röntgenbild oder MRT nachweisbar, die Intensität der Beschwerden aber nicht unbedingt. Manche Leute sind trotz Bandscheibenvorfall noch vollschichtig leistungsfähig! MfG
Yesseam 03.03.2008 | 15:19
@ Antonius Nein, blöd sind die Gutachter sicher nicht, sondern genau das Gegenteil ist der Fall ! Sie sind sogar sehr schlau und einfallsreich, wenn es darum geht das Gutachten im Sinne ihres Auftragebers zu erstellen..... Was die medizinischen Fachkenntnisse anbelangt, befindet sich ihr Fachwissen jedoch auf einem sehr schmalen unterem Niveau... Einige Gutachten die ich vorliegen und eingesehen habe,widersprechen sich bereits auf Seite 1 mehrfach....
werwiewasam 03.03.2008 | 15:57
Das muß ich dann so vestehen,daß was nicht nachgewiesen werden kann, nicht sein kann. Also chron.Schmerzen,ohne dass diese "Gutachter" was finden, wäre dann in deren Augen simuliert? Ich fass es nicht!! Muß man den Totenschein vorlegen,um Rente zu bekommen? Das ist doch MEIN GELD, das ich jahrzehntelang einbezahlt habe. Man könnte meinen, man will was geschenkt.
Antoniusam 03.03.2008 | 18:06
Man muss selbstverständlich keinen Totenschein vorlegen um Rente zu bekommen. Ich bin selbst Frührentner und noch quicklebendig! Auch ich habe mehrere Gutachten von unterschiedlichen Gutachtern in meinen Unterlagen. Und die sind alle gleichlautend. MfG
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