Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ende Riesterförderung

von Max0219.12.2007 | 20:47
1113 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich gehe am 1.1.2008 vorzeitig in Rente ( mit 63 Jahren ). Die Sparkasse meint, ich müsse den Banksparplan jetzt beenden. Ich möchte den Sparplan noch bis Ende 2008 fortsetzen und habe ja 2007 auch noch Einkommen gehabt, und somit auch noch eine Basis für die Zulagen. Ist das möglich?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es kommt auf den Vertragsinhalt an! Grundsätzlich wäre eine Fortführung des Sparplans möglich. Auch eine Zulagengewährung nach dem 63. Lebensjahr ist grundsätzlich möglich.

4 Antworten

Amadéam 19.12.2007 | 21:08
Da schauen Sie mal am Besten in den Vertragsbedingungen nach. In Regel kann der Beginn der Riester-Rente zwischen Vollendung des 60. und dem 65. Lebensjahr - unabhängig von der Gewährung einer Altersrente in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich von Ihrem Sparkassen-Menschen den entsprechenden Passus des Vertrages zeigen. Eine andere Frage ist, ob es nicht steuerlich günstiger wäre, die Riester-Rente so früh wie möglich beginnen zu lassen. Auf dieses Beratungs-feld begebe ich mich jedoch nicht. Vielleicht sind Ihnen da ja der Experte oder andere user - z.B. Schiko - behilflich?
Amadéam 19.12.2007 | 21:39
...scheint es häufiger zu geben. Könnten Sie das Forum netterweise diesbezüglich von Ihren weiteren Erfahrungen auf dem Laufenden halten? Vielen Dank
Amadéam 19.12.2007 | 22:20
Haben Sie einen Sparplan, der einen variablen Zins hat, evtl. auch einen von der Laufzeit abhängigen Zusatzzins und am Abschluss einen Bonuszinszahlung? Es könnte also ggf. ein reiner Kostengesichtspunkt sein, dass die Sparkasse zu einem schnellen Ende drängt. Überprüfen Sie das bitte genau. Für ein Entgelt in Höhe von 50 EURO können Sie überprüfen lassen, ob die Sparkasse Sie nicht sogar um viel Geld geprellt hat - siehe folgender link http://www.capital.de/finanzen/vorsorge/267924.html
Steffenam 20.12.2007 | 13:54
Es wird wohl mit Beginn der vorgezogenen Altersrente an der Riesterberechtigung fehlen. Es sei denn, Sie sind weiter versicherungspflichtig beschäftigt, was ich bei der aktuellen Hinzuverdienstgrenze stark bezweifeln möchte (zumal auch ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nicht mehr sinnvoll ist).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026