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Experten-Antwort

Ende Selbstständigkeit

von Rose R28.12.2011 | 18:14
1458 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe kürzlich eine Anstellung als Integrationshelferin begonnen und möchte mich nun als Selbständige in der Rentenversicherung versichern. Meine Aufgabe ist die schulische Betreuung eines Jungen mit Aspergerssyndrom und habe einen Vertrag mit der Familie. Die Anstellung ist allerdings zeitlich begrenzt. Im besten Fall soll sie zwei Jahre gehen, unter Umständen Ende sie aber bereits am Ende des Schuljahres (Juni 2012). Meine Frage in diesem Zusammenhang wäre, wie ich das Ende der Selbstständigkeit der DRV anzeigen muß, damit auch die Belastung meiner Beitragszahlungen enden. Reicht dazu eine formlose schriftliche Mitteilung über die Beendigung der Anstellung? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe! RR

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rose R ,

unterscheiden muß man in Ihrem Fall ob es sich um eine Anstellung = Beschäftigung (wie sie schreiben) oder eine selbständige Tätigkeit handelt.

Liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor, sind ganz normal Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung seitens des Arbeitgeber im Lohnabzugsverfahren zu leisten.

Handelt es sich um eine versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit, ist diese dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger zur Durchführung der Versicherungspflicht mitzuteilen. Sinken Ihre Einkünfte zu einem späteren Zeitpunkt, empfehlen wir Ihnen dies durch Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung mitzuteilen, damit der laufende Beitrag vermindert werden kann.

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5 Antworten

KSCam 28.12.2011 | 21:08
Ja, Sie können noch eine Bestätigung der Familie beifügen, dass der Auftrag ab xx.xx.xxxx beendet ist.
Rose Ram 28.12.2011 | 22:20
Vielen Dank!
Schnabeltasseam 29.12.2011 | 09:24
Was jetzt: Anstellung oder Selbständigkeit? Da gibt es doch wichtige Unterschiede!
Rose Ram 29.12.2011 | 16:09
Tut mir leid, wenn ich aufgrund einer falschen Terminologie für Verwirrung gesorgt habe. Gemäß Vertrag handelt es sich um einen Freelance-Job, also Selbstständigkeit. Steuern und Versicherungen sind gem Vertrag explizit durch mich direkt zu regeln. Also keine Anstellung. Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!
...am 29.12.2011 | 16:57
Bevor sie sich Gedanken über die Beendigung der Selbständigkeit/Anstellung machen, sollten sie sich mal genauer damit auseinandersetzen, ob sie nicht unter Umständen (z.B. Selbst. mit 1 Auftraggeber ?!?!) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung werden...
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