Hallo Lula,
wenn Sie die Aufnahme einer Beschäftigung anstreben, klären Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ab, welche Auswirkungen dies auf Ihre Erwerbsminderungsrente hat. Teilen Sie ihm mit, in welchem Umfang (Stundenzahl, Art, Verdienst) Sie beabsichtigen, die Beschäftigung auszuüben und bitten um Prüfung. Eine Beschäftigung muss dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht unbedingt entgegenstehen.