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Experten-Antwort

Ende unbefristete Erwerbsminderungsrente

von Lula15.10.2022 | 15:16
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.Jetzt geht es mir schon viel besser. Ich überlege und denke bald arbeitsfähig zu sein. Kann ich einfach einen Job beginnen oder muss ich mich von einem Arzt zunächst gesund schreiben lassen? Mit freundlichen Grüßen Lula

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lula,

wenn Sie die Aufnahme einer Beschäftigung anstreben, klären Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ab, welche Auswirkungen dies auf Ihre Erwerbsminderungsrente hat. Teilen Sie ihm mit, in welchem Umfang (Stundenzahl, Art, Verdienst) Sie beabsichtigen, die Beschäftigung auszuüben und bitten um Prüfung. Eine Beschäftigung muss dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht unbedingt entgegenstehen.

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5 Antworten

Abschlägeam 15.10.2022 | 16:08
Hallo Lula, schön, dass es Ihnen wieder besser geht! Ein Arzt allerdings kann Sie in dem Fall nicht 'gesund schreiben', muss er aber auch nicht, da die DRV bei Ihnen eine Erwerbsminderung festgestellt hat (das kann nur die DRV, kein Haus-/oder Facharzt) und Sie 'grundsätzlich' dennoch arbeiten dürfen. Handelt es sich um eine halbe EM-Rente? Oder um eine volle? Bei einer halben könnten Sie 'gleich loslegen', allerdings müssen Sie hier beachten, dass Sie die tägliche Arbeitszeit von unter sechs Stunden einhalten. Bei einer vollen EM-Rente ist nur eine Arbeitszeit von täglich unter drei Stunden erlaubt. Aber damit könnten Sie auch erst einmal beginnen. Und dann die Arbeitszeit ggfs. langsam steigern, wenn Sie merken, dass es doch gut funktioniert. In beiden Fällen müssten Sie die Arbeitsaufnahme Ihrer zuständigen DRV mitteilen (siehe Hinweise im Rentenbescheid). Es ist also durchaus möglich, dass Sie die EM-Rente weiter beziehen und trotzdem arbeiten. Und da die DRV auch daran interessiert ist, Sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, werden Ihnen auch bei einer vollen EM-Rente keine unüberkletterbaren Steine in den Weg gelegt. Der Hinzuverdienst würde dann aber die EM-Rente mindern können und die DRV kann überprüfen, ob bei Ihnen überhaupt noch Erwerbsminderung vorliegt. Aber das darf Sie auch bei einer unbefristeten EM-Rente jederzeit, selbst wenn Sie nicht arbeiten. Hier kann es also auch passieren, dass Sie weiter (voll) Erwerbsgemindert sind, aber die Rente dann so lange nicht ausbezahlt wird, wie Sie 'nebenbei' zu viel verdienen. Suchen Sie sich also zunächst eine entsprechende Arbeitsstelle. Optimalerweise eine, in der der Arbeitgeber bereit ist, Sie 'langsam einsteigen' zu lassen mit der Option, die Arbeitszeit zu erweitern. Und teilen dann der DRV mit, dass Sie nun diese Arbeit aufnehmen wollen und aber erst einmal 'probieren' wollen, ob es tatsächlich längerfristig funktioniert und mit welchen Konsequenzen Sie zu rechnen haben (wie lange also dürfen Sie 'probieren'). Dies kann dann nur Ihre zuständige DRV entscheiden. Viel Erfolg und alles Gute!
Wie bitte?am 15.10.2022 | 16:24
Wie wäre es erstmal mit einer sogenannten Arbeitserprobung-----z.b. Minijob! Dann verlieren Sie jedenfalls Ihre Rente mal als erstes nicht und dann können Sie immer noch entscheiden ob Sie das nicht nur 15 h pro Woche durchhalten sondern eben auch 40 h! Ist das eigentlich eine medizinische Rente oder eine Arbeitsmarkte? Immer vorsichtig sein mir den persönlichen Einschätzungen....wenn Sie weg ist....die Rente ist es wohl nicht so einfach....Sie wieder zubekommen.....!
Abschlägeam 15.10.2022 | 16:30
@Wie bitte: kann keine 'Arbeitsmarktrente' sein, weil die Rente 'unbefristet' bewilligt wurde. Eine EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes ('Arbeitsmarktrente') wird immer nur befristet bewilligt.
....am 15.10.2022 | 16:09
Was ist, wenn Sie den Job nach einem halben Jahr gesundheitlich nicht mehr schaffen können, obwohl es Ihnen jetzt besser geht?
Deutsche Rentenversicherung
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