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Endlassungsstatus arbeitsfähig oder unfähig

von Tart123.09.2012 | 13:15
2699 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Gibt es ein Mitspracherecht bei dem Endlassungsstatus arbeitsfähig / unfähig ? Kurz zu meinem Problem. Ich bin zur Reha da mein EU Rentenantrag läuft. Nun will die Klinik mich als arbeitsfähig (gegen meinen Willen) endlassen, was bekanntlicher Weise recht viele Probleme mit sich bringt. Daraus folgend meine Frage hier an die Experten ob es eine Möglichkeit gibt dies zu Beeinflussen, da die DRV hier nur geschönte Gutachten hergeschickt hat.

13 Antworten

Jasminam 23.09.2012 | 13:23
Selbstverständlich kann man dies. Wir haben in der BRD das Recht zur freien Meinungsäußerung. Diktieren Sie einfach den Entlassungsbericht selbst. Jasmin
???am 23.09.2012 | 15:11
Gegen die Einschätzung des Arztes können Sie nicht viel machen. Allerdings wird in den Entlassungsberichten auch die Aussagen des Patienten vermerkt. Bestehen Sie darauf, dass aufgenommen wird, dass Sie mit der Entlassungsform nicht einverstanden sind, weil Sie sich wegen ... nicht für eine Arbeitsaufnahme belastbar fühlen. Im Ernstfall können Sie das auch schriftlich machen. Zuhause gehen Sie sofort zu Ihrem behandelnden Arzt. Und denken Sie daran, den Entlassungsbericht daraufhin zu kontrollieren, dass Ihr Wunsch auch berücksichtigt wurde.
Tart1am 23.09.2012 | 14:37
Dies wäre zwar nicht schlecht, doch sollte man bedenken das diese Empfehlung zur DRV + Agentur für Arbeit und der Krankenkasse geht, also schon ein gewisses Gewicht besitzt.
R.A.am 23.09.2012 | 15:18
Sind Sie sicher, dass Sie tatsächlich NICHT dazu in der Lage sind, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 oder vielleicht sogar mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten? Grundlos werden die Reha-Ärzte wohl kaum zu dieser Einschätzung gekommen sein. Zumal die behandelnden Physiotherapeuten ebenfalls eine Einschätzung Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit abgegeben haben dürften. Es steht Ihnen allerdings frei, sich nach Ihrer Entlassung unverzüglich zu Ihrem Hausarzt zu begeben und sich erneut AU schreiben zu lassen. Sollte das tatsächlich zutreffen, dürfte Ihr Hausarzt kein Problem damit haben. Vorher sollten Sie allerdings objektiv abwägen, ob Sie nicht doch erwerbfähig sind. (EU-Renten gibt es übrigens schon seit 2001 nicht mehr. Sondern nur noch Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung!)
Tart1am 23.09.2012 | 15:23
Ja da bin ich mir ganz sicher, den durch Psycho gequatsche und Handauflegen ist mir keine neue Lunge gewachsen bzw hat sich regeneriert, trotz allem ich für mich das Arbeiten mit dieser Luftnot schon probiert habe und es nicht ging.
Karl Schubertam 23.09.2012 | 15:24
Es gibt allerdings einen Unterschied,ob der Patient in einem Arbeitsverhältnis steht noder Arbeitslos ist. http://www.g-ba.de/downloads/39-261-41/2003-12-01-AU-neu.pdf
Tart1am 23.09.2012 | 16:36
Danke Herr Schubert Leider ist es so das ich wegen der Krankheit, besser gesagt deren Folgen, Gekündigt wurde doch dies ist eine andere Geschichte. Also gellte ich als Arbeitslos mit dem Hintergrund das der EM Antrag schon eine weile läuft und mir vom behandelnden Arzt empfohlen wurde.
cleverleam 24.09.2012 | 10:27
Ich frage mich immer, wie es möglich sein kann, daß man einen antrag auf EM Rente stellt und dann in der Reha in der Lage ist, an allen Terminen auch teilzunehmen. Ich ging gar nicht erst hin oder falls doch, musste ich das ding nach 1-2 Minuten abbrechen, da es eben nicht ging. Wer natürlich immer an der Spitze marschiert, darf sich nicht wundern, daß es mit dem entlassungsbericht nicht so richtig funzt. Lol...
Jockelam 24.09.2012 | 11:58
Hallo Tart1, der Beitrag von clevere mag in Ihren Augen nicht qualifiziert sein, aber Ihre Beiträge vermitteln mir den Eindruck, dass Sie möchten, dass man Ihrer Auffassung ( "ich bin erwerbsgemindert") hier uneingeschränkt zustimmt. Das scheint aber nicht der Fall zu sein, wenn doch die Rehaklinik, die immerhin drei Wochen Zeit hatte, Ihr Leistungsvermögen zu beurteilen, zu einem anderen Ergebnis kommt. Natürlich kann die Klinik auch irren; dann müssen Sie halt gegen die (vermutlich folgende) Rentenablehnung Widerspruch einlegen. In der Regel liegen ja auch umfangreiche Facharztberichte/MDK-Gutachten etc. vor, wenn alle der Meinung sind, Sie können noch arbeiten, dann ist da vielleicht auch was dran, oder ? Vielleicht kommt ein anderer Beruf in Frage ?!
cleverleam 24.09.2012 | 13:33
Werter Herr Tartar 1 Wer nach nur 3 Wochen Rehaklinik als arbeitsfähig entlassen wird, ist offensichtlich nicht krank. Es gäbe, würden denn ernsthafte Zweifel bestehen, nämlich ohne Probleme für die Klinik die Möglichkeit, sie länger vor Ort zu lassen um sich ein vollumfängliches Bild Ihrer Krankheit zu verschaffen.Auch wenn es Ihnen nicht passt, das haben die Ärzte bei Ihnen noch nicht mal ansatzweise in Erwägung gezogen. Gehen sie daher fein arbeiten wie Millionen anderer auch und ansonsten wünsch ich Ihnen noch ein schönes Leben. Ihr ergebener cleverle
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