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Experten-Antwort

Energie - Pauschale in Höhe von 300 € - auch bei Bezug von EM-Rente ?

von Wolf Rüdiger02.10.2022 | 19:48
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen , ich beziehe seit einigen Monaten eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 50 % d.h. die alte Berufsunfähigkeitsrente und habe sonst keine weiteren Einkünfte. Frage : bekomme ich auch dieses Energiegeld und wenn ja ,von wem? Bekommt man das automatisch oder muss man das beantragen und wenn ja , wo muss ich das beantragen. Meine Frau ist berufstätig und hat ihr Energiegeld automatisch von ihrem Arbeitgeber mit der letzten Abrechnung bekommen. Im Voraus vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolf Rüdiger!

Ich schließe mich Ihren Danksagungen an und wünsche allen Teilnehmern einen schönen Start in den Oktober.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Abschlägeam 02.10.2022 | 19:51
....am 02.10.2022 | 20:13
Die Energiepreispauschale erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-…
Ratloseram 02.10.2022 | 20:20
Ich vermute mal, Sie beziehen seit einigen Monaten eine sogenannte teilweise Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung? Eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente wäre aus einem privaten Versicherungsvertrag über Berufsunfähigkeit. Zu Ihrer Frage: Ja, auch volle und teilweise EM-Rentner (also Erwerbsminderungsrentner) erhalten die sogenannte Energiepreispauschale für Rentner (RentEPP) im Dezember 2022. Alle, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bekommen die 300€ Energiepreispauschale. Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sowie Hinterbliebene, also Witwen und (Halb-)Waisen. Die RentEPP wird automatisch über die Deutsche Rentenversicherung im Dezember 2022 ausgezahlt. Beispielsweise der Sozialverband VdK Deutschland e. V. schreibt übrigens: Es fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300€ dringend bräuchten. Dazu gehören: Pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit und ohne eigene Rente, Eltern in Elternzeit, jenseits des Elterngeldbezugs, Bezieher von Arbeitslosengeld I, Empfänger von Übergangsgeld und Krankengeld ohne aktives Dienstverhältnis, passive Phase Altersteilzeit, Vorruheständler, Rentner, die nur eine Rente nach dem BVG oder aus der Unfallversicherung beziehen.
Wolf Rüdigeram 02.10.2022 | 20:04
Hallo von Abschläge , vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und den Hinweis auf den Link. Dort konnte ich lesen , dass die Rentenversicherung im Dez. 2022 diese 300 € auszahlt , aber ich konnte nur lesen , dass Rentner das bekommen. Von EM-Rentnern oder BU-Rentnern konnte ich nichts lesen . Werden EM-Rentnern und BU-Rentnern den "normalen" Rentner in diesem Fall gleichgestellt ? Gruß Wolf Rüdiger
Wolf Rüdigeram 02.10.2022 | 20:26
Ich danke den obigen Schreibern ( von und Ratloser ) sehr herzlich für die zielführenden und kompetenten Antworten. Ich werde dieses Forum weiterempfehlen. Nochmals vielen Dank und noch einen schönen Abend wünschend , Wolf Rüdiger
Abschlägeam 03.10.2022 | 03:55
Zitat von Wolf Rüdiger anzeigenausblenden
Also eindeutiger wie in den verlinkten "FAQ" es geschrieben steht, kann man es nicht schreiben. Wenn Sie das dort Geschriebene nicht verstehen können, hätte ein Hinweis genügt und es wäre eine ausführliche Erklärung gekommen.
Wolf Rüdigeram 04.10.2022 | 00:40
Sehr geehrter Herr von Abschläge , auch Ihnen möchte ich explizit für Ihre hilfreiche Antwort danken. In diesem Sinne und einen guten Start in die neue Woche wünscht Ihnen Wolf Rüdiger
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