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Experten-Antwort

Energiepreispauschale bei Heimunterbringung mit übergeleiteter Rente

von Thomas27.12.2022 | 14:50
232 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, die Rentenzahlungen meiner Mutter sind in voller Höhe auf das Konto des Pflegeheims (= Zahlungsempfänger) zur teilweisen Kostendeckung übergeleitet. Gleichzeitig werden Leistungen der Pflegekasse und des Sozialamtes zur vollständigen Deckung der Heimkosten gezahlt. Ebenso wurde die Energiepreispauschale auf das Konto des Pflegeheims durch dn PRD überwiesen. Die Pauschale wird seitens des Sozialamtes nicht auf deren Leistungen angerechnet, da es als Sonderleistung erbracht wird und es sich um keinen Rentenbestandteil handelt. Nach meinem Verständnis hat daher auch das Pflegeheim keinen Anspruch auf diese Sonderleistung und der Betrag in Höhe von 300,- € ist meiner Mutter zu erstatten. Liege ich damir richtig? Wenn ja, wo finde ich im Internet eine entsprechende Aussage als Argumentationshilfe gegenüber der Pflegeheimverwaltung? MfG Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

wie Sie sagen, handelt es sich bei der Energiepreispauschale um eine Sonderzahlung, die grds. nicht auf sonstige Leistungen angerechnet wird.

Weitere Informationen zur Energiepreispauschale erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

EPPam 27.12.2022 | 17:13
Das ist wieder eine der "Gerechtigkeitsfragen rund um die EPP" für deren Beantwortung die DRV schlicht und ergreifend nicht zuständig ist. Man könnte natürlich fragen wofür ein im Heim untergebrachter Rentner diese 300 € erhält, der "all inclusive" vom Sozialamt finanziert wird und keinerlei Mehrkosten für Energie hat. Ich weiß das ist böse, aber die Antwort muss "die Politik" geben.
Weberam 28.12.2022 | 12:32
Hallo, in jedem Heim gibt es einen Heimbeirat. Wenden Sie sich dorthin. Ansonsten gibt es noch die Sozialverbände oder den Pflegeschutzbund oder den Pflegebeauftragten der Bundesregierung.
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