Hallo Thomas,
wie Sie sagen, handelt es sich bei der Energiepreispauschale um eine Sonderzahlung, die grds. nicht auf sonstige Leistungen angerechnet wird.
Weitere Informationen zur Energiepreispauschale erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung