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Experten-Antwort

England

von Blacky21.07.2011 | 15:24
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3 Antworten

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Wenn ich 2 1/2 Jahre in England für einen englischen Arbeitgeber tätig war, diese Zeit aber nicht ausreicht um in England eine Rente später zu bekommen, sind diese Zeiten dann nach deutschem Recht anrechenbar ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da England Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gilt hierfür das Europarecht. Die entsprechende Gesetzgebung hierfür ist in sogenannten EG-Verordnungen (EG = Europäische Gemeinschaft) niedergeschrieben. In den EG-Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 ist zum Beispiel folgendes geregelt:

Jeder EU-Staat zahlt unter unterschiedlichen Voraussetzungen eine Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Rechtsvorschriften . Um aber die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in anderen EU-Staaten zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Umgekehrt geht das genauso. Diese Versicherungszeiten zählen aber nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt später aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten eine eigene Rente. In Ihrem Falle werden also zur engl. Beschäftigungszeit von 2 ½ Jahre immer die deutschen Versicherungszeiten dazugerechnet, so dass dann in England eine Rentenanspruch entsteht. England zahlt allerdings nur für 2 ½ Jahre Rente aus.

Weitere Informationen unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/SharedDocs/de/Navigation/Formulare_Publikationen/broschueren/International_node.html?gtp=89192_list%253D4

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2 Antworten

"Q"am 21.07.2011 | 16:13
Für die Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen in einem Land werden die Versicherungszeiten aus beiden/oder noch mehr Ländern der EU zusammengerechnet. Bedeutet: Für die "englische" Rente, für die z.B. 10 Jahre Arbeitszeiten notwendig sind, reichen die 2 Jahre in England, wenn Sie noch mindestens 8 Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Für die deutschen Rententeile gilt umgekehrt das Gleiche!
Allergikeram 21.07.2011 | 22:08
Das hört sich so an, als wenn es leicht wäre in 2 EU-Ländern, jeweils eine Rente zu bekommen. Hauptsache man hat in 2 Ländern gearbeitet.
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