Hallo User Dave,
als selbständiger Lehrer können Sie sich nicht von der Versicherungspflicht für die ersten 3 Jahre befreien lassen, da Sie kraft Gesetzes verpflichtet sind, immer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dies gilt nur, wenn Sie keine Angestellten mit mehr als 450,- EUR oder Auszubildende beschäftigen.