Hallo Sebastian,
solange Sie Beschäftigter im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und deshalb pflichtversichert sind, genießen Sie den umfassenden Schutz der Sozialversicherung. Ohne Sie diesen Status sollten Sie sich informieren, welche Anwartschaften Sie ggf. verlieren bzw. erhalten können und zu welchen Konditionen.
In der Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, auf Antrag versicherungspflichtig zu werden oder freiwillige Beiträge zu zahlen. Die Modalitäten bezüglich der Beitragshöhe sind unterschiedlich, ebenso wie die Auswirkungen der Beiträge auf Anwartschaften. Z.B. kann regelmäßig nur mit einer Pflichtversicherung die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer fortbestehen, nicht jedoch bei einer freiwilligen Versicherung. Pflichtbeiträge sind auf sämtliche Wartezeiten (= Mindestversicherungszeiten, z.B. 45 Jahre) anrechenbar, freiwillige Beiträge nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. für bestimmte Wartezeiten. Vieles hängt davon ab, wie Ihre Versicherungsbiografie bislang verlaufen ist. Ich kann hier nicht alle Vorteile und Auswirkungen einer freiwilligen Versicherung bzw. Antragspflichtversicherung aufzeigen und empfehle Ihnen die Informationsbroschüre "Selbständig - wie die Rentenversicherung Sie schützt".
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html
Darüber hinaus empfehle eine individuelle Beratung über die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Versicherung in der Rentenversicherung - wir nehmen uns regelmäßig dafür eine Stunde Zeit für Sie.
Ihre Entscheidung hat ggf. auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten staatlich geförderter ergänzender Altersvorsorge (z.B. auf die sog. Riesterrente).
Auch bezüglich einer Fortsetzung der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sollten Sie sich bei den jeweils zuständigen Stellen informieren.
Bei all den Möglichkeiten und Aspekten lässt sich feststellen, bei einem Verbleib in der Sozialversicherung (also im "Arbeitnehmer-Status") müssen Sie sich um diese Dinge keine Gedanken machen - auch das betrachten einige Betroffene rückblickend als Vorteil.
Unter welchem Beratungsgrund „nimmt sich der Rententräger denn eine Stunde Zeit für eine Beratung“?
Sehr geehrter Experte hier sollten Sie nicht so allgemein bleiben und damit Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können.
Blödsinn!
Der typische kranke und überflüssige Beitrag eines Nichtsnutzes in diesem Forum kann nur von Pseudokaiser kommen.Unter welchem Beratungsgrund „nimmt sich der Rententräger denn eine Stunde Zeit für eine Beratung“? Sehr geehrter Experte hier sollten Sie nicht so allgemein bleiben und damit Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können.Blödsinn!
Unter welchem Beratungsgrund „nimmt sich der Rententräger denn eine Stunde Zeit für eine Beratung“?
Sehr geehrter Experte hier sollten Sie nicht so allgemein bleiben und damit Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können.[/quote]
Blödsinn![/quote]
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Mein Alter Ego!Blödsinn!Der typische kranke und überflüssige Beitrag eines Nichtsnutzes in diesem Forum kann nur von Pseudokaiser kommen.
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