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Experten-Antwort

Entfernung ambulante Reha

von Claudi08.03.2020 | 07:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo... Habe eine stationäre Reha beantragt mit Kind, diese wurde abgelehnt. Bin dann in Widerspruch (mit sovd) und heute kam das sie mir die Reha genehmigen aber ambulant in meiner Wunschklinik. Klar bei ambulant kann das Kind ja hier weiter gehen, deshalb kein Wort dazu. Aber die Wunschklinik liegt ca 230km entfernt. Also hin und zurück knapp 500km täglich. Das kann doch nicht ernsthaft gemeint sein, dass ich dann wenn's gut läuft für 2h zur Behandlung täglich fahre. Anders wegen Kinder Betreuung nicht machbar (bin Alleinerziehend). Hatte das schonmal jemand und war es dann leicht das umzuändern? Denke ich muss nochmal in Widerspruch oder? Und kann im Widerspruch die Rehabilitation abgeleht werden oder eine andere Klinik zugewiesen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudi,

wir gehen hier von einem Missverständnis aus und empfehlen Ihnen ebenfalls, schnellstmöglich mit Ihrem Sachbearbeiter, ggf. über Ihren Rechtsbeistand, Kontakt auf zu nehmen um die weiteren Schritte zu besprechen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

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7 Antworten

Berateram 08.03.2020 | 10:07
Ambulant zu einer 230 km entfernten Klinik? Da sollten Sie dringend mit der bewilligenden Stelle Rücksprache halten. Das ist schon mehr als ungewöhnlich.
Claudiam 08.03.2020 | 13:23
Vielen Dank, ja das finde ich auch sehr ungewöhnlich. 50km würde ich ja noch verstehen aber nicht täglich knapp 500km. Anrufen würde da erstmal reichen? Oder doch schriftlich Widerspruch?
Berateram 08.03.2020 | 13:36
Ambulant zu einer 230 km entfernten Klinik? Da sollten Sie dringend mit der bewilligenden Stelle Rücksprache halten. Das ist schon mehr als ungewöhnlich.
Vielen Dank, ja das finde ich auch sehr ungewöhnlich. 50km würde ich ja noch verstehen aber nicht täglich knapp 500km. Anrufen würde da erstmal reichen? Oder doch schriftlich Widerspruch?
Wählen Sie doch zunächst den telefonischen Weg, da können Sie ggf. noch schnell eine Klärung und/oder Änderung herbeiführen. Sollte das nicht zu Ihrer Zufriedenheit geklär werden, können Sie immer noch in den schriftlichen Widerspruch gehen.
Claudiam 09.03.2020 | 09:50
Vielen Dank auch hier für die Antwort. Schnellstmöglich ist leider der 20.3. Ich befinde mich derzeit in Afrika im Urlaub und telefonische Verbindungen brechen zusammen. Nur halbwegs das Internet funktioniert.
Claudiam 09.03.2020 | 09:51
Vielen Dank auch hier für die Antwort. Schnellstmöglich ist leider der 20.3. Ich befinde mich derzeit in Afrika im Urlaub und telefonische Verbindungen brechen zusammen. Nur halbwegs das Internet funktioniert.
Claudiam 09.03.2020 | 09:54
Vielen Dank auch hier für die Antwort. Schnellstmöglich ist leider der 20.3. Ich befinde mich derzeit in Afrika im Urlaub und telefonische Verbindungen brechen zusammen. Nur halbwegs das Internet funktioniert.
Siehe hieram 09.03.2020 | 21:07
Hallo Claudi, sogar die DRV verfügt schon über E-Mail Adressen... ;-) Welche für Ihre Zuständige zutrifft, steht in dem Schreiben, das Sie erhalten haben.
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