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Experten-Antwort

Entgeldpunkte

von FritzFranz27.10.2014 | 09:02
1926 Ansichten
11 Antworten

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Moin, ist die Berechnung für den Entgeldpunkt richtig ? 01.01.14 bis 30.09.10 = 53.550,00 € : 34.857 € = 1,5363 Punkte Hätte das bei dem Einkommen in 9 Monaten nicht ein Punkt im Bereich von 1,9 sein müssen ? Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vom Ansatz ist die Berechnung richtig.

Auf 1,9 (oder mehr) Entgeltpunkte können Sie kommen wenn Sie in den restlichen 3 Monaten des Jahres entsprechend verdienen.

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10 Antworten

senf-dazuam 27.10.2014 | 09:15
Sorry, vergessen Sie das. War ein Denkfehler ... Anteilig wird die Beitragsbemessungsgrenze verwendet, das DEG immer unverändert. So haben Sie in 9 Monaten schon 1,5 EP erworben. Wenn der Verdienst im letzten Quartal gleeich bleibt, kommen Sie auf etwa 1,9.
senf-dazuam 27.10.2014 | 09:11
Es muss imme rauf den Zeitraum abgestellt werden. Wenn nun das Entgelt für das Jahr betrachtet wird, dann wird es durch das Durchschnittsentgelt geteilt. Wenn nur 9 Monate betrachtet werden, muss auch das anteilige Durchschnittsentgelt verwendet werden, also 9/12 davon 26.142,75.
FritzFranzam 27.10.2014 | 09:24
Danke für die Infos ! Die letzten 3 Monate kommt nichts mehr da die Berechnung die letzte Position im Rentenbescheid ist. Ich war davon ausgegangen das 9 Monaten Einkommen auch rechnerisch 9 Monate der Bemessungsgrenze zu Grunde gelegt wird. Gruss
LSam 27.10.2014 | 14:35
User FritzFranz, . Der erzielteVerdienst wird grundsätzlich in der Berechnung der Entgeltpunkte (EGPT) auf den bescheinigten Zeitraum bezogen, auch wenn er über der BBG liegen sollte. Bei richtiger Handhabung in der Lohnbuchhaltung darf an die RV kein höherer Verdienst gemeldet werden als der, für den auch RV-Beiträge abzuführen sind, (hier für maximal 9 Mon. oder 270 Tg.) . Die ermiitelten EGPT entsprechen exakt dem Rechenergebnis : (Verdienst durch Bundfesdurchschnitt, multipliziert mit 270) Eine Überschreitung der BBG liegt nicht vor. . Im Rentenbeginnjahr und im Jahr davor wird als Basiswert Bundesdurchschnitt der vorläufige Wert zugrunde gelegt. Ist auch In Ihrem Fall so gemacht worden. Eine Neuberechnung bei Änderung der Basiswerte in "amtliche" findet keine Neuberechnung der Rente statt, ausgenommen, es handelt sich nur um eine Rentenauskunft oder eine andere Rentenart als Altersrente oder Regelaltersrente, in diesem Fall werden für 2013 und 2014 dann die amtlichen Werte angewendet. Die vorläufigen Basiswerte werden auch nicht
FritzFranzam 28.10.2014 | 13:09
Moin, und danke LS für die Antwort. Nur nochmals die Frage : Das Einkommen war für die letzten 9 Monate vor Rentenbeginn und wurde durch den Verdienst Bundesdurchschnitt geteilt. Wird dabei der Bundesdurchnitt auch auf 9 Monate heruntergerechtnet oder wir durch den vollen Jahresbetrag geteilt ??
...²am 28.10.2014 | 13:24
Zitat von FritzFranz anzeigen
Der gemeldete Verdeinst eines Jahres wird durch den Wert der Anlage 1 des SGB VI des selbigen Jahres geteilt. Da wird nichts gekürzt Dabei speilt es keine Rolle, ob der Verdienst für einen Tag, einen Monat oder ein ganzes JAhr gemeldet wurde. Im extremsten Fall wird die Berechnung 365 Mal für ein Jahr durchgeführt (z.B. Tagelöhner?). Anlage 1 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1_585.html
LSam 28.10.2014 | 14:10
Ja, wird so gehandhabt, weil nur so geprüft werden kann, ob auch die anteilig zu Grunde zu legende BBG (hier 270 Tage) überschritten wird. . Es wäre sonst auch gar nicht möglich Entgeltpunkte überhaupt richtig zu ermitteln.
LSam 29.10.2014 | 00:19
Zitat von FritzFranz anzeigen
User FritzFranz, meine Antwort auf: . war nicht korrekt, weil die Aussage von mir: "ja, wird so gehandhabt", auch die Bejahung der Runterrechnung einschließt. Dem ist aber nicht so. . Es wird grundsätzlich durch den Jahresbundesdurchschnitt geteilt und dann mit der Anzahl der zu berücksichtigenden Kalendertage multipliziert. . Erhalte so die exakte Aussage, in welcher Relation mein Einkommen für Tage, volle Monate oder ein Jahr, sich zum Bundesdurchschnitt verhält. 1,0000 für 12 Monate wäre Bundesdurchschnitt. . Setze ich Ihre 1,5363 Entgeltpunkte (EGPT) für neun Monate ins Verhältnis zum statistischen Bundesdurchschnitt für 9 Mon. = 0,7500, verdienen Sie gerundet das 2,05 fache des Bundesdurchschnitts. . Die BBG für 2014 liegt bei 71.400 € (71.400 / 12) * 9 = 53.550. Eine höhere Berücksichtigung ist rechtlich nicht möglich.
Franz_2am 30.10.2014 | 13:14
Danke LS für die Erklärung. Ich war nur davon ausgegangen das bei Erzielung der Höchstgrenze innerhalb von 9 Monaten wieder wie in den letzten Jahren 2,0XXX Entgeltpunkte erreicht würden. Gruss
LSam 30.10.2014 | 15:33
User Fritz_2 . Wenn Sie in den Jahren vor 2014 ebenfalls Verdienste in Höhe der BBG oder darüber erzielt habe und 12 Monate beschäftigt waren, müsste für - 2013 = 69.600 = 2,0428 EGPT - 2012 = 67.200 = 2,0362 RGPT - 2011 = 66.000 = 2,0561 EGPT bei Ihnen in Anlage 3 als Bewertung stehen, aber eben nur, wenn ich 12 Mon. je Jahr beschäftigt war. . Sonst immer Maximum = (Jahres BBG /360) * anteiliger Kalenderzeit in Tagen, bei Ihnen 270.
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