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Zur Experten-Antwort springenHallo otto,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Geht es Ihnen darum, welche Entgeltpunkte Ihnen für die Zeit des Bezugs der teilweisen EM-Rente bis zum Beginn der Altersrente gutgeschrieben werden?
Dann wäre die Antwort: Im Prinzip gar keine - zumindest nicht direkt. Während des EM-Rentenbezuges werden ja keine Beiträge gezahlt und damit können keine Entgeltpunkte, wie Sie sie in einer Beschäftigung erzielen könnten, erarbeitet.
Sie erhalten zwar für die Zeit bis zum 60. Lebensjahr eine Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs und danach - bei weiter vorliegender Arbeitslosigkeit - eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit. Inwieweit diese Zeiten aber die von Ihnen angenommenen 50 Entgeltpunke noch erhöhen würden, kann nicht genau gesagt werden, da
- diese Zeiten zum Teil nur indirekt in die Rentenberechnung eingehen und
- die Zeit bis zum 60. Lebensjahr im Prinzip schon in den "50" Entgeltpunkten enthalten ist, weil Sie in Ihrer EM-Rente eine Zurechnungszeit haben.
Auf jeden Fall können es bei der folgenden Altersrente aber nicht weniger Entgeltpunkte werden, da es einen gesetzlichen Besitzschutz gibt.
Wenn Sie weiteres Interesse an der konkreten Berechnungsweise Ihrer Altersrente im Anschluss an die EM-Rente haben, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich das Ganze in einer unserer Beratungsstellen einmal genau erläutern zu lassen.
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