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Entgeldpunkte bei Witwenrente

von titima09.11.2008 | 10:18
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei dem Änderungsbescheid zur Gr.Witwenrente vom März 2008 wurden mir die Entgeldpunkte um 30% gekürzt,da ich nicht Deutsche bin u. auch nicht in der EU/EWR lebe.Ich bezog vorher seit 12.2004 die kleine Witwenrente, u.mein verst.Mann ist Deutscher gewesen. Ist diese Kürzung nach der EWG-Verordnung Nr. 1408 / 71 mit Wirkung vom 5.5.2005 noch zulässig??Was muss ich unternehmen???

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Auslandszahlungsvorschrift, wonach ein "nichtdeutscher" Staatsangehöriger, der nicht in einem EU/EWR - bzw. Abkommensstaat lebt, die Rente nur in Höhe von 70 % erhält, wurde für Hinterbliebenrenten geänderte. Hatte der Verstorbene die deutsche Staatsangehörigkeit, wird die Hinterbliebenenrente auch in nicht EU/EWR-Staaten zu 100 % gezahlt. Diese Änderung ist rückwirkend zum 5.5.2005 in Kraft getreten. Zu diesem Zeitpunkt laufende Renten werden erst bei einem späteren Leistungsfall der neuen Verfahrensweise angepasst.

Sollte der Anspruch auf große Witwenrente im März 2008 entstanden sein, hätte meiner Meinung nach die Gesetzesänderung berücksichtigt werden müssen. Ich würde Ihnen raten, einen Überprüfungsantrag bezüglich der 100 %-Rente zu stellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Soweit Sie ab 11/2007 große Witwenrente erhalten haben, ist ab diesem Zeitpunkt ein neuer Leistungsfall eingetreten. Diese Rente dürfte nicht mehr auf 70 % begrenzt sein.

Der Beginn der kleinen Witwenrente war vor 5.5.2005 und kann als Bestandsrente nicht neu berechnet werden. Eine Rechtsänderung bewirkt keine Neuberechnung einer Bestandsrente.

Ich würde Ihnen vorschlagen, bezüglich der großen Witwenrente einen Überprüfungsantrag zu stellen, um eine 100 %-Rente zu erreichen.

2 Antworten

TITIMAam 10.11.2008 | 14:55
Hallo an den Experten u. vielen Dank für die Antwort.Die kl.W.R.wurde seit 2004 gezahlt, durch den nrneuten Antrag auf Gr.WR im 11.2007 wurde bei der Bewilligung im 3.2008 die Entgeldpunkte gekürzt,jedoch wurde Differenz zur Gr.WR rückwirkend nachgezahlt.(Prima).Hätte aber nicht auch bei dieser Bewilligung die neue Regelung beachtet werden müssen u. auch diese Differenz seit dem 5.5.2005 rückwirkend nachgezahlt werden müssen.????Denn mit der Bewilligung auf GR.WR in 03.2008 ist DOCH ein neuer Leistungfall eingetreten. Für eine Beantwortung wäre ich dankbar.Viele Grüsse TITIMA
titimaam 11.11.2008 | 12:31
Sehr geehrter Herr Èxperte``, ich bedanke mich für Ihre Antwort u. werde,sobald die Ablehnung meines Widerspruches vorliegt, den Überprüfungsantrag stellen. Mit freundl. Gruss Titima
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