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Experten-Antwort

Entgeldpunkte berufliche Ausbildung

von Donnerstag25.04.2019 | 13:29
206 Ansichten
31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eien Lehre gemacht die insgesamt 30 Monate gedauert hat. Davor war ich noch auf einer Fachschule, wovon 2 Monate noch nach meinem 17. Lebensjahr waren. Nach der Lehre habe ich dann normal in meinem erlernten Beruf gearbeitet. Nun habe ich irgendwo gelesen, dass die ersten 36 Monate vor der Vollendung des 25. Lebensjahres grundsätzlich als berufliche Ausbildung gelten. Werden mir dann die zu den 36 Monaten fehlenden 6 bzw. 4 Monate (falls die Fachschule mit zählt) von meinem normalen Berufsleben abgezogen und der Ausbildung zugeschlagen? Fände ich unfähr, da abe Berufsbeginn die EP sich deutlich von den der beruflichen Ausbildung unterscheiden. Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Donnerstag,

Sie haben ja inzwischen bereits einige Infos erhalten. Bitte fordern Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsgrundlagen an. Aus dieser gehen in den entsprechenden Anlagen die errechneten Entgeltpunkte hervor.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

30 Antworten

GLBwam 25.04.2019 | 13:38
Sie werfen da die Berechnung für die EGPT im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, mit der tatsächlichen Bewertung von Zeiten einer Berufsausbildung durcheinander. So ein Halbwissen ist immer gefährlich. Sie sollten mal einen Vortrag zur Erläuterung der Rentenberechnung bei dem Rententräger in Ihrer Nähe besuchen. Nicht umsonst verzichtet die Rentenversicherung auf die Übersendung der bisweilen komplexen und nur schwer verständlichen Rentenberechnung.
Donnerstagam 25.04.2019 | 13:51
Ihr Kommentar bringt mich nicht wirklich weiter und beantwortet meine Frage: "Werden mir dann die zu den 36 Monaten fehlenden 6 bzw. 4 Monate (falls die Fachschule mit zählt) von meinem normalen Berufsleben abgezogen und der Ausbildung zugeschlagen?" überhaupt nicht.
senf-dazuam 25.04.2019 | 14:44
bis zu 36 Kalendermonate werden für die Gesamtleistungsbewertung besser bewertet. Das ist aber nur für einen Berechnungsschritt fiktiv. Das bringt Ihnen zunächst keinen Cent mehr an Rente. Das führt aber dazu, dass der Gesamtleistungswert möglicherweise besser wird, mit dem dann beitragsgeminderte Zeiten (wie beispielsweise echte Ausbildungszeiten) besser bewertet werden. Nun beantwortet?
Donnerstagam 25.04.2019 | 16:30
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Leider nicht so ganz. Für die Ausbildung gibt es doch diese 0,0833 pro Monat, d.h. also in Summe für 36 Monate ca. 3 EP. Werden davon dann nicht noch die erhaltenen EP für die restlichen (6 bzw. 4) Monate abgezogen?
Jonnyam 25.04.2019 | 18:10
Die 2 Monate an Fachschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr sind – da wohl keine Beiträge gezahlt worden sind – sog. beitragsfreie Zeiten. Die anschließenden 30 Monate an nachgewiesener Lehre sind beitragsgeminderte Zeiten. Solche Zeiten können zusammen bis zu 36 Monate eine besseren als den tatsächlichen 0-Wert bzw. Wert aus den niedrigen Lehrlingsentgelten erhalten. Diese 36-Monatsgrenze erreichen Sie ja gar nicht, ist also kein Problem. Welchen Wert sie erhalten richtet sich nach der sog. Gesamtleistungsbewertung (= Durchschnittswert aus dem gesamten Versicherungsleben). Da zu Beginn des Berufslebens meistens wenig verdient wird, werden die ersten 36 Pflichtbeiträge vor dem 25. Lebensjahr für die Ermittlung des Gesamtleistungswertes aufgestockt. Damit wird für diese Zeit ein Durchschnittsverdienst unterstellt (=0,0833 EP /Monat). Das sind in Ihrem Fall die 30 Monate an Lehre und die folgenden 6 Monate. Aufgestockt bedeutet, es wird nur noch die Differenz gegenüber den tatsächlichen Beiträgen hinzugeschlagen. Mit diesem so „verbesserten“ Wert aus den 36 Monaten und allen übrigen Zeiten danach wird der Gesamtleistungswert berechnet und beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten zugrunde gelegt. Dieser wird aber für Fachschule und Lehre auf 0,0625 / Monat = 75 % des Durchschnittsverdienstes begrenzt. Wenn Sie das verstanden haben, brauchen Sie auch keinen Vortrag mehr beim Rentenversicherungsträger. Würden die Anlagen noch mitgeschickt, könnten Sie das auch alles nachvollziehen.
GLBwam 25.04.2019 | 20:17
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Jonny schrieb

Die 2 Monate an Fachschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr sind – da wohl keine Beiträge gezahlt worden sind – sog. beitragsfreie Zeiten.

Die anschließenden 30 Monate an nachgewiesener Lehre sind beitragsgeminderte Zeiten.

Solche Zeiten können zusammen bis zu 36 Monate eine besseren als den tatsächlichen 0-Wert bzw. Wert aus den niedrigen Lehrlingsentgelten erhalten. Diese 36-Monatsgrenze erreichen Sie ja gar nicht, ist also kein Problem.

Welchen Wert sie erhalten richtet sich nach der sog. Gesamtleistungsbewertung (= Durchschnittswert aus dem gesamten Versicherungsleben).

Da zu Beginn des Berufslebens meistens wenig verdient wird, werden die ersten 36 Pflichtbeiträge vor dem 25. Lebensjahr für die Ermittlung des Gesamtleistungswertes aufgestockt. Damit wird für diese Zeit ein Durchschnittsverdienst unterstellt (=0,0833 EP /Monat). Das sind in Ihrem Fall die 30 Monate an Lehre und die folgenden 6 Monate. Aufgestockt bedeutet, es wird nur noch die Differenz gegenüber den tatsächlichen Beiträgen hinzugeschlagen.

Mit diesem so „verbesserten“ Wert aus den 36 Monaten und allen übrigen Zeiten danach wird der Gesamtleistungswert berechnet und beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten zugrunde gelegt. Dieser wird aber für Fachschule und Lehre auf 0,0625 / Monat = 75 % des Durchschnittsverdienstes begrenzt.

Wenn Sie das verstanden haben, brauchen Sie auch keinen Vortrag mehr beim Rentenversicherungsträger. Würden die Anlagen noch mitgeschickt, könnten Sie das auch alles nachvollziehen.

NA Klar hat Donnerstag das verstanden, genau wie die Versicherten, denen man innerhalb kürzester Beratungszeit die Rentenberechnung erklären soll. Diese gehen dann nach Hause um dann festzustellen, dass Sie rein gar nichts verstanden haben. Jonny es wird Zeit zu akzeptieren, dass es etwas mehr braucht als „Fachchinesisch“ um Rentenlaien auch nur annähernd die Rentenberechnung zu erläutern. Auch wenn es für Sie als Rentenexperte schwer zu verstehen ist, dass so etwas nicht im Vorbeigehen möglich ist. Diese Materie in verständlichen Dosen zu vermitteln, das ist die eigentliche Kunst.
W°lfgangam 25.04.2019 | 20:55
Zitat von GLBw anzeigenausblenden
Hallo GLBw, kann man - ist zwar tiefes Insiderwissen - aber einem konkret Nachfragenden (der sich damit offensichtlich bereits selbst beschäftigt hat!) kann man das in wenigen Min. erläutern ...dem muss man die Rentenberechnung nicht mehr von a-z komplett erklären - Textmarker über die vollständige Auskunft mit den entscheidenden Nachfragen gepinselt und es kommt ein 'Aha-Erlebnis' ...ach da steht es ;-) Und wie von @Jonny erwähnt, Rentenauskunft _mit_ allen Berechnungsanlagen anfordern, da sind die Erläuterungen zu den Berechnungsdetails ziemlich präzise dargestellt - und für Interessierte mit Nachfragen zum Detail dann auch leicht verständlich nachlesbar. Gruß w. PS: Detail-verliebte Nachfragende/GRV-Fabulierende ...die kommen vom Hundersten ins Tausende/die Beratungszeit geht dem Ende entgegen – da greift man dann gerne mal zur Dose 'Kakerlakenkiller' …*g
GLBwam 26.04.2019 | 05:40
Von Herrn „Besserwisser“ W°lfgang war natürlich keine andere Antwort zu erwarten. Ich bezweifle aber, dass von Ihnen beratene Versicherte immer mit einem erhellenden Lächeln Ihr Büro verlassen, auch wenn Sie das anscheinend glauben. Im Übrigen ticken die Uhren in kommunalen Versicherungsämtern deutlich langsamer als in Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, da kann man dann auch ausschweifen und den Begriffsstutzigsten an die Hand nehmen, ohne dass die nächsten Versicherten schon mit den Hufen scharren. Ist halt ein ruhigeres Leben.
Unwissendeam 26.04.2019 | 16:16
Zitat von GLBw anzeigenausblenden
Hallo GLBw, jetzt haben Sie mich richtig neugierig gemacht. Da Sie die Erkenntnis über das "etwas mehr" haben, wäre es sehr nett, wenn Sie uns das mal zeigen würden. Wie wär's zum Beispiel, wenn Sie @Donnerstag mal die fragliche Bewertung oder gar die Rentenberechnung "in verständlichen Dosen" erklären? Vielleicht können Jonny, Wolfgang und ich ja noch etwas von Ihnen lernen und @Donnertag müsste sich nicht mit "Fachchinesisch" herumschlagen. Das wäre mal ein richtig guter Beitrag! Bin sehr gespannt! :-)
Jonnyam 27.04.2019 | 18:44
Bin gespannt, ob @Donnerstag die Erläuterungen doch schon weitergebracht haben und seine Frage beantwortet ist. Immerhin hatte er sich ja schon eingehend mit der Bewertung der Ausbildungszeit beschäftigt. Sollte er sich dennoch für den ersten heißen Tipp von @GLBw entscheiden, „mal einen Vortrag zur Erläuterung der Rentenberechnung bei dem Rententräger in Ihrer Nähe zu besuchen“ hoffe ich, dass er keinen praktizierenden Dozenten erwischt, der ihn wieder in die Beratungsstelle schickt. Falls noch mehr Hintergrundwissen – insbesondere auch von interessierten Beratern erwünscht ist, helfen die Theoretiker sicherlich gerne aus, z.B. zur Bewertung der ersten 5 Kalenderjahre nach § 1255 Abs. 4 Buchstabe b und der Fachschulzeiten nach § 1255a Abs. 3 RVO nach dem Recht vor 1992 oder der Bewertung der ersten 48 Pflichtbeiträge nach § 70 Abs. 3 SGB VI i.d.F. 1992 bis 1996. Weiterhin viel Erfolg beim Beraten wünscht Jonny
Donnerstagam 27.04.2019 | 20:34
Es tut mir leid, dass ich mit meinen Fragen so einen Disput ausgelöst habe. Die Rentenberechnung bzw. deren Gesetzgebung ist für mich leider immer noch ein bisschen ein Buch mit sieben Siegeln, aber trotzdem sehr spannend. Um etwas mehr Klarheit in die Sache zu bringen nachfolgend ein paar Daten, warum ich überhaupt diese Frage gestellt hatte: In meiner Rentenauskunft habe ich u. a. folgendes gefunden: Überschrift: "Entgeldpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" Zeiten beruflicher Ausbildung von August 1971 - Juli 1974, 36 Monate á 0,0833 EP = 2,9988 Punkte berücksichtigte Entgeldpunkte - 1,0771 Punkte Entgeldpunkte zusätzlich = 1,9217 Punkte Die Ausbildung war aber nur 30 Monate, die 1,0771 Punkte stammen aus den 6 Monaten nach der Ausbildung. Diese zusätzliche EP tauchen aber nirgendwo in der Gesamtbewertung auf. Unter der Überschrift "Bewertung beitragsgeminderter Zeiten" finde ich dann: Monate mit Beitragszeiten für nachgewiesene berufliche Ausbildung: August 1971 - Januar 1974 - 30 Monate maßgebender Wert 0,1474 x 75 : 100 = 0,1106 höchstens 0,0625 0,0625 Entgeldpunkte x 30 Monate = 1,8750 Punkte abzüglich der bereits für diese Zeiten berücksichtigten Entgeldpunkte = 0,6333 zusätzliche Entgeldpunkte für diese beitragsgeminderten Zeiten 1,2417 Punkte Diese Zahl (Punkte) finde ich dann wieder unter "Summe der Entgeldpunkte" wo sie dann zu den EP für Beitragszeiten zugeschlagen werden.
Jonnyam 27.04.2019 | 21:52
@Donnerstag, na dann schauen Sie doch mal in die Anlage "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" oberhalb der Überschrift „Ermittlung der belegungsfähigen Kalendermonate“. Dort stehen unter „Zusätzliche Entgeltpunkte für Zeiten beruflicher Ausbildung“ sicherlich die angegebenen 1,9217 Punkte, die schon zuvor unter „Grundbewertung“ für die 36 Monate (30 echte Lehre + 6 Monate danach) erwähnt sind. Obwohl tatsächlich in der Zeit vom AUG 1971-JUL 1974 nur 1,0771 EP erworben wurden (0,6333 EP vom AUG 1971-JAN 1974 und wohl nur 0,4438 EP vom FEB-JUL 1974) werden also insgesamt für diese Zeit 2,9988 für den Gesamtleistungswert herangezogen. Zusammen mit den Entgeltpunkten aus den übrigen Beitragszeiten erreichen Sie deshalb einen recht hohen Gesamtleistungswert von 0,1474 EP. Für die Aufwertung der tatsächlichen Berufsausbildung (und auch die beitragsfreie Fachschulzeit) sind davon aber nur 75 % zu berücksichtigen, das sind die 0,1106 EP, höchstens aber– wie schon früher erwähnt – 0,0625 EP/Monat. Für Ihre Lehrzeit erhalten Sie mithin eine Rente nicht nur aus 0,6333 EP, sondern aus 1,8750 EP, also auch für die aufgeführten 1,2417 EP. Für ein solches Mehr an Rente (39,77 €) zahlt man heute knapp 9000 € an Beiträgen
Donnerstagam 28.04.2019 | 13:52
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Also ich hab mal nachgeschaut. Zum ersten Absatz oben: 0,6333 EP für AUG 71-JAN 74 ist korrekt, aber für die Zeit FEB 74 - JUL 74 gab es 1,0771 EP (und nicht wie von Ihnen vermutet 0,4438), die dann von den EPs für die Zeit AUG 71-JAN 74 (2,9988) abgezogen wurden. Dieser Wert (2,9988 - 1,0771) fließt dann in die Vergleichsbewertung ein, aber wie es scheint, nicht in die Summe der Entgeltpunkte (leider). Zum zweiten Abschnitt: Ich verstehe das so, das es keinen Unterschied gibt bei der Bewertung der Lehre bzw. Berufsausbildungszeit und der Fachschule. Für beide gelten letztendlich nur die 0,0625 EP/Monat. D.h. dann ich müsste für die 32 Monate (Fachschule u. Lehre) 32 x 0,0625 = 2,0 EP bekommen abzüglich der in der Lehre erworbenen EPs i.H.v. 0,6333 = 1,3667 EP Ich glaube den Rechengang hab ich verstanden, nicht aber der Zusammenhang von den beiden Werten 0,0833 und 0,0625. Der Knackpunkt scheint mir allerdings zu sein, dass man mir die EPs die ich nach der Lehre (FEB 74 - JUL 74=1,0771) erworben habe, wo ich normal in meinem dann erlernten Beruf gearbeitet habe, von den EP für die Lehre (AUG 71-JAN 74=2,9988)bezogen hat. Rente ist schon irgendwie spannend !
Jonnyam 28.04.2019 | 15:56
Für die Zeit FEB 74 - JUL 74 gab es unter Garantie keine 1,0771 EP. Mit einem solchen Wert hätten Sie nämlich in diesen 6 Monaten 21952,38 DM verdient. Die Beitragsbemessungsgrenze lag aber für diese 6 Monate nur bei 15000 DM. Kurz nach der Lehre scheint mir da ein Verdienst von 0,4438 EP * 20381 DM = 9045 DM doch realistisch zu sein. Ansonsten ist die Schlussfolgerung richtig. Für die Lehre gibt es den Zuschlag von 1,2417 und für die beiden beitragsfreien Fachschulmonate je 0,0625 = 0,1250, zusammen also 1,3667 EP. Mit dem Wert 0,0833 für 36 Monate = 2,9988 werden Sie für die Ermittlung des Gesamtleistungswertes in einem Zwischenschritt nur so gestellt, als hätten Sie während der 36 Monate schon (fast) durchschnittlich verdient. Fakt ist aber, dass Sie während dieser 36 Monate nur 1,0771 EP, also im Durchschnitt dieser 36 Monate nur knapp 36 % des Durchschnittsverdienstes erzielt haben. Ohne eine solche Aufbesserung in einem Zwischenschritt würden z.B. Versicherte, bei denen kurz nach der Ausbildung Erwerbsminderung eintritt, eine Rente nur aus ihrem Lehrlingslohn erhalten. Mit dem Wert 0,0625 wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass Lehrlings- und Fachschulzeiten mehr an Rente erbringen als ein Beitragsjahr mit nur 75 % des Durchschnittsentgelts. Übrigens sind es Entgeltpunkte, die bringen zwar Geld, sind aber dazu bestimmt, etwas zu entgelten. Gruß Jonny
Donnerstagam 28.04.2019 | 19:05
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Drei Daumen hoch! Vielen Dank für die Mühe und super Erklärungen. Ist doch, für mich jedenfalls, ein gutes Gefühl von einer Sache (endlich) soviel verstanden zu haben, dass ich das nachvollziehen kann und mir keine Sorgen machen muss. Freue mich!
Donnerstagam 29.04.2019 | 09:11
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo "von Jonny" zu den oben erwähnten 9000 € hätte ich noch eine Frage: wenn ich statt April 2020 z.B. ein halbes Jahr früher in Rente ginge (NOV 2019)aber normal weiter arbeiten würde und am Jahresende unsere Gratifikation die fast in dieser Höhe wäre, vom Arbeitgeber direkt als Rentenbeiträge einzahlen lassen würde, gilt dies dann auch als Hinzuverdienst und wird dort verrechnet, also anteilig an der Rente gekürzt?
Donnerstagam 29.04.2019 | 10:24
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Sie haben absolut Recht, die 1,0771 EP können nicht für die Zeit FEB-JUL 1974 sein. Die habe ich auf einer anderen Seite als Pflichtbeitragzeiten mit insgesamt 0,5843 gefunden, wo auch die beitragsgeminderte Zeit (berufliche Ausbildung) mit 0,6333 zu finden sind. Ich hatte irrtümlich angenommen, dfass dieser Wert von 1,0771 der darüber aufgeführten Zeit entsprach. Dieser Wert von 1,0771 kann ich sonst nirgendwo auf dem Rentenbescheid finden. Am Donnerstag habe ich einen Beratungstermin Termin bei der DRV, da werde ich mal fragen woher dieser Wert kommt. Ansonsten fühle ich mich durch Ihre Informationen gut gerüstet für dieses Gespräch
Jonnyam 29.04.2019 | 13:43
Mit Ihrer Frage zu einem früheren Rentenbeginn als April 2020 (z.B. November 2019) und der Zahlung einer Gratifikation am Jahresende machen Sie ein neues Fass auf „Zahlung einer vorzeitigen Altersrente (mit oder ohne Abschläge) bei gleichzeitigem Hinzuverdienst - Stichwort „Flexirente“. Wenn Sie am Donnerstag einen Beratungstermin haben, sollten Sie die Kollegen von GLBw fragen: Wie hoch wird meine ungekürzte vorzeitige Altersrente im SEP, OKT, NOV oder DEZ mit Beitragszeiten jeweils bis zum Beginn sein? Wie hoch ist die jeweilige Teilrente mit Weiterarbeit zum normalen Verdienst alternativ bei Zahlung der Gratifikation am Jahresende oder erst nach MRZ 2020? Die dafür erforderlichen Daten für die Rentenhöhe und den sog. Hinzuverdienstdeckel mit dem höchsten Entgeltpunktwert in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn sind dort bekannt. Der günstigste Rentenbeginn muss nicht der mit der höchsten Teilrentenzahlung sein. Es ist ohne weiteres möglich, dass bei einem Beginn im September die Teilrente zwar niedriger ausfällt als bei einem Beginn im November, der Ertrag bis zum Jahresende aber beim frühen Beginn dennoch höher ist als beim späteren Beginn. Viel neue Erkenntnisse zur Rente wünscht Jonny
Donnerstagam 29.04.2019 | 15:12
Danke, werde Ihre Fragen am Donnerstag mitnehmen zu Beratung.
GLBwam 29.04.2019 | 15:45
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Diese Fragen sollten Sie unserem Theoretiker Jonny stellen, der sich dann in epischer Breite dazu auslassen kann. In der kurz bemessenen Beratungszeit wird sich das nicht machen lassen oder man fordert bei Ihrem zuständigen Rententräger entsprechende Probeberechnungen dazu an. Beim warten auf die Antwort hilft Ihnen dann Jonny, der seine Langeweile überbrücken und Ihnen alles ausrechnen kann. Eine typische Win-Win-Situation.
GLBwam 04.05.2019 | 11:56
Danke, werde Ihre Fragen am Donnerstag mitnehmen zu Beratung.
Alles geklärt?
War wohl doch möchte so wichtig, oder?
XYZam 06.05.2019 | 13:27
Zitat von Donnerstag anzeigenausblenden
Donnerstag schrieb

Danke,

werde Ihre Fragen am Donnerstag mitnehmen zu Beratung.[/quote]

Alles geklärt?[/quote]

Leider nein.

Gäbe es nicht dieses Forum und Leute wie Sie, die einem mit Rat und Informationen ausstatten, ich wäre wohl immer noch auf dem Holzweg und noch erschwerend dazu in die falsche Richtung unterwegs.

Nach meiner Bitte, ob er (der Berater) nicht mal den Fall berechnen könnte wenn ich z.B. im Juli (also 8 Monate früher) in Rente ginge, gab es nur einen Ausdruck eines Excel sheets in dem Angaben wie Rentenbeginn, Alter, Bruttorente nach Abschlag, Zuschuss zur KV, Zahlbetrag vor Steuern, Zu-/Abschlag in % und €, Beitrag Ausgleich und Steueranteil als Spalten aufgeführt waren.

Witzigerweise, d. h. eigentlich gar nicht lustig war in der Spalte Zu-/Abschläge waren -2,4% und -56 € aufgeführt, was überhaupt nicht zu den Angaben der Bruttorente passten.

Die Bruttorente ohne Abschlag (Beginn 01.03.20) war mit 2380 € und die Abschlagsrente (Beginn 01.07.19) mit 2279 € angegeben.

Was natürlich mehr als die angegeben 2,4% bzw. 56 € waren.

Beim Steueranteil hat er angegeben, dass der Prozentsatz gleich bleiben würde, statt, wie ich gelernt habe, der "Festbetrag" der sich ergibt aus der Bruttorente und dem Steuranteil bei Rentenbeginn.

Er konnte mir auch leider nicht beantworten, wie es sich bei einer gekürzten Rente verhält.

D.h. ob die 78% von der Bruttorente ohne die Abzüge des Hinzuverdienstes gerechnet werden oder von der verbleibenden Teilrente.

Er hat mir ausgerechnet, dass ich den Abschlag bei Weiterarbeit teilweise wieder aufholen kann. D.h. wenn ich normal weiter arbeite bis zur eigentlichen Altersrente würde ich dann wieder 43,98 € dazu bekommen, so dass ich ab 01.03.20 eine Rente i.H.v. 2322,98 € haben würde.

Meine Frage ob ich mich ab 01.07.19 Rentenbeginn dann von der SV Pflicht befreien lassen kann beantwortete er mit ja, wenn ich einen entsprechenden Antrag stellen würde.

Während des Gespräches habe ich dann definitiv erfahren, dass dieser Faktor 0,0833 bei/für die Ausbildung für die Gesamtpunktezahl keinerlei Rolle spielen (für mich zumindest) und ich nur die maximalen 0,0625 mal Anzahl der Ausbildungsmonate berücksichtigt werden, abzüglich der schon verrechneten für diese Zeit.

Dabei stellte sich heraus, dass mir beim letzten Ausbildungsmonat ein viel zu hoher Einkommensbetrag angerechnet wurde.

Kam daher weil der Arbeitgeber einen Gesamtbetrag für das Jahr angab und die RVA einfach diesen Betrag durch die anzahl Monate teilte. Hier haben wir dann zusammen einen Antrag zur Änderung gestellt.

Appropos Anträge.

Ich habe noch folgende Anträge mit bekommen: V0210, V0300 und V0211 und den Hinweis, dass ich quasi unbegrenzt Rentenanträge stellen kann, da ich ja innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid diesem ganz oder in Teilen widersprechen bzw. diesen zurück ziehen kann.

Des Weiteren meinte er noch ich könne noch einen Antrag aus Ausgleichzzahlungen stellen. Wobei die Ausgleichzahlungen vor Rentenbeginn erfolgt sein müssen.

Termin war um 9:00 Uhr, nach 25 Minuten Wartezeit gings dann los.

Ende war 11:20 Uhr, was mich später noch 20 € kostete, da ich die Parkzeit nur für eine Stunde bezahlt hatte.

Alles in allem also hat mich der Termin leider nicht sehr viel weiter gebracht.

Alles geklärt?
Leider nein. ... Alles in allem also hat mich der Termin leider nicht sehr viel weiter gebracht.
Wieso? Es wurde Ihnen doch von seitens des Beraters alles erklärt. Mehr ist dann aber auch nicht drin. Wenn Ihnen das nicht ausführlich genug war, können Sie auch einen privaten Rentenberater aufsuchen, der dann allerdings kostenpflichtig ist.
Donnerstagam 06.05.2019 | 12:59
Danke, werde Ihre Fragen am Donnerstag mitnehmen zu Beratung.
Alles geklärt?
Leider nein. Gäbe es nicht dieses Forum und Leute wie Sie, die einem mit Rat und Informationen ausstatten, ich wäre wohl immer noch auf dem Holzweg und noch erschwerend dazu in die falsche Richtung unterwegs. Nach meiner Bitte, ob er (der Berater) nicht mal den Fall berechnen könnte wenn ich z.B. im Juli (also 8 Monate früher) in Rente ginge, gab es nur einen Ausdruck eines Excel sheets in dem Angaben wie Rentenbeginn, Alter, Bruttorente nach Abschlag, Zuschuss zur KV, Zahlbetrag vor Steuern, Zu-/Abschlag in % und €, Beitrag Ausgleich und Steueranteil als Spalten aufgeführt waren. Witzigerweise, d. h. eigentlich gar nicht lustig war in der Spalte Zu-/Abschläge waren -2,4% und -56 € aufgeführt, was überhaupt nicht zu den Angaben der Bruttorente passten. Die Bruttorente ohne Abschlag (Beginn 01.03.20) war mit 2380 € und die Abschlagsrente (Beginn 01.07.19) mit 2279 € angegeben. Was natürlich mehr als die angegeben 2,4% bzw. 56 € waren. Beim Steueranteil hat er angegeben, dass der Prozentsatz gleich bleiben würde, statt, wie ich gelernt habe, der "Festbetrag" der sich ergibt aus der Bruttorente und dem Steuranteil bei Rentenbeginn. Er konnte mir auch leider nicht beantworten, wie es sich bei einer gekürzten Rente verhält. D.h. ob die 78% von der Bruttorente ohne die Abzüge des Hinzuverdienstes gerechnet werden oder von der verbleibenden Teilrente. Er hat mir ausgerechnet, dass ich den Abschlag bei Weiterarbeit teilweise wieder aufholen kann. D.h. wenn ich normal weiter arbeite bis zur eigentlichen Altersrente würde ich dann wieder 43,98 € dazu bekommen, so dass ich ab 01.03.20 eine Rente i.H.v. 2322,98 € haben würde. Meine Frage ob ich mich ab 01.07.19 Rentenbeginn dann von der SV Pflicht befreien lassen kann beantwortete er mit ja, wenn ich einen entsprechenden Antrag stellen würde. Während des Gespräches habe ich dann definitiv erfahren, dass dieser Faktor 0,0833 bei/für die Ausbildung für die Gesamtpunktezahl keinerlei Rolle spielen (für mich zumindest) und ich nur die maximalen 0,0625 mal Anzahl der Ausbildungsmonate berücksichtigt werden, abzüglich der schon verrechneten für diese Zeit. Dabei stellte sich heraus, dass mir beim letzten Ausbildungsmonat ein viel zu hoher Einkommensbetrag angerechnet wurde. Kam daher weil der Arbeitgeber einen Gesamtbetrag für das Jahr angab und die RVA einfach diesen Betrag durch die anzahl Monate teilte. Hier haben wir dann zusammen einen Antrag zur Änderung gestellt. Appropos Anträge. Ich habe noch folgende Anträge mit bekommen: V0210, V0300 und V0211 und den Hinweis, dass ich quasi unbegrenzt Rentenanträge stellen kann, da ich ja innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid diesem ganz oder in Teilen widersprechen bzw. diesen zurück ziehen kann. Des Weiteren meinte er noch ich könne noch einen Antrag aus Ausgleichzzahlungen stellen. Wobei die Ausgleichzahlungen vor Rentenbeginn erfolgt sein müssen. Termin war um 9:00 Uhr, nach 25 Minuten Wartezeit gings dann los. Ende war 11:20 Uhr, was mich später noch 20 € kostete, da ich die Parkzeit nur für eine Stunde bezahlt hatte. Alles in allem also hat mich der Termin leider nicht sehr viel weiter gebracht.
Donnerstagam 06.05.2019 | 14:11
Zitat von XYZ anzeigenausblenden
Danke, werde Ihre Fragen am Donnerstag mitnehmen zu Beratung.
Alles geklärt?
Leider nein. ... Alles in allem also hat mich der Termin leider nicht sehr viel weiter gebracht.
Wieso? Es wurde Ihnen doch von seitens des Beraters alles erklärt. Mehr ist dann aber auch nicht drin. Wenn Ihnen das nicht ausführlich genug war, können Sie auch einen privaten Rentenberater aufsuchen, der dann allerdings kostenpflichtig ist.
Bitte, 1., erst lesen, dann, 2., versuchen zu verstehen und erst dann, 3., einen Kommentar abgeben. Wenn entweder 1. oder 2. fehlen, macht ein Kommentar keinen Sinn, schon gar nicht wenn er nichts zum Thema beiträgt.
Nadineam 06.05.2019 | 14:21
Meine Meinung: Ich denke Donnerstag gehört zu der Sorte Menschen, die alles schlecht finden und immer am Nörgeln sind... Ich bin mir ziemlich sicher: Die Beratung war in Ordnung! Lieben Gruß Nadine
Donnerstagam 06.05.2019 | 14:48
Na dann.... Heilige Einfalt, bewahre uns vor solchen Kommentaren! Weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll. Hab mich für's Lachen entschieden.
GLBwam 06.05.2019 | 15:46
Eine Beratungszeit von 09.25 Uhr bis 11.20 Uhr? Dann haben Sie ja super den Betrieb aufgehalten. Ich habe es Ihnen schon vorher so prophezeit. Im Übrigen: Steuerrechtliche Fragen liegen nicht in der Kompetenz von Rentenberatern. Das sollte man wissen und auch akzeptieren, aber damit haben Sie ja offensichtlich, wie mit vielem anderen auch, so Ihre Probleme.
XYZam 06.05.2019 | 16:17
Zitat von Donnerstag anzeigenausblenden
Alles geklärt?
Leider nein. ... Alles in allem also hat mich der Termin leider nicht sehr viel weiter gebracht.
Wieso? Es wurde Ihnen doch von seitens des Beraters alles erklärt. Mehr ist dann aber auch nicht drin. Wenn Ihnen das nicht ausführlich genug war, können Sie auch einen privaten Rentenberater aufsuchen, der dann allerdings kostenpflichtig ist.
Bitte, 1., erst lesen, dann, 2., versuchen zu verstehen und erst dann, 3., einen Kommentar abgeben. Wenn entweder 1. oder 2. fehlen, macht ein Kommentar keinen Sinn, schon gar nicht wenn er nichts zum Thema beiträgt.
Ich habe sowohl gelesen und auch verstanden. Nämlich, dass Ihnen der Berater eine vollkommen umfassende Rentenberatung zukommen gelassen hat und Ihnen alle Fragen beantwortet hat die in seinem Themenbereich liegen. Fragen zum Steuerrecht gehören aber absolut nicht dazu. Wie ich Ihnen schon vorher geschrieben habe, ist Ihnen der Weg zu einem privaten, kostenpflichtigen Rentenberater offen. Vielleicht wird Ihnen dieser bei Ihren Problemen weiterhelfen können. MfG
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Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

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13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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