Danke,
werde Ihre Fragen am Donnerstag mitnehmen zu Beratung.[/quote]
Alles geklärt?[/quote]
Leider nein.
Gäbe es nicht dieses Forum und Leute wie Sie, die einem mit Rat und Informationen ausstatten, ich wäre wohl immer noch auf dem Holzweg und noch erschwerend dazu in die falsche Richtung unterwegs.
Nach meiner Bitte, ob er (der Berater) nicht mal den Fall berechnen könnte wenn ich z.B. im Juli (also 8 Monate früher) in Rente ginge, gab es nur einen Ausdruck eines Excel sheets in dem Angaben wie Rentenbeginn, Alter, Bruttorente nach Abschlag, Zuschuss zur KV, Zahlbetrag vor Steuern, Zu-/Abschlag in % und €, Beitrag Ausgleich und Steueranteil als Spalten aufgeführt waren.
Witzigerweise, d. h. eigentlich gar nicht lustig war in der Spalte Zu-/Abschläge waren -2,4% und -56 € aufgeführt, was überhaupt nicht zu den Angaben der Bruttorente passten.
Die Bruttorente ohne Abschlag (Beginn 01.03.20) war mit 2380 € und die Abschlagsrente (Beginn 01.07.19) mit 2279 € angegeben.
Was natürlich mehr als die angegeben 2,4% bzw. 56 € waren.
Beim Steueranteil hat er angegeben, dass der Prozentsatz gleich bleiben würde, statt, wie ich gelernt habe, der "Festbetrag" der sich ergibt aus der Bruttorente und dem Steuranteil bei Rentenbeginn.
Er konnte mir auch leider nicht beantworten, wie es sich bei einer gekürzten Rente verhält.
D.h. ob die 78% von der Bruttorente ohne die Abzüge des Hinzuverdienstes gerechnet werden oder von der verbleibenden Teilrente.
Er hat mir ausgerechnet, dass ich den Abschlag bei Weiterarbeit teilweise wieder aufholen kann. D.h. wenn ich normal weiter arbeite bis zur eigentlichen Altersrente würde ich dann wieder 43,98 € dazu bekommen, so dass ich ab 01.03.20 eine Rente i.H.v. 2322,98 € haben würde.
Meine Frage ob ich mich ab 01.07.19 Rentenbeginn dann von der SV Pflicht befreien lassen kann beantwortete er mit ja, wenn ich einen entsprechenden Antrag stellen würde.
Während des Gespräches habe ich dann definitiv erfahren, dass dieser Faktor 0,0833 bei/für die Ausbildung für die Gesamtpunktezahl keinerlei Rolle spielen (für mich zumindest) und ich nur die maximalen 0,0625 mal Anzahl der Ausbildungsmonate berücksichtigt werden, abzüglich der schon verrechneten für diese Zeit.
Dabei stellte sich heraus, dass mir beim letzten Ausbildungsmonat ein viel zu hoher Einkommensbetrag angerechnet wurde.
Kam daher weil der Arbeitgeber einen Gesamtbetrag für das Jahr angab und die RVA einfach diesen Betrag durch die anzahl Monate teilte. Hier haben wir dann zusammen einen Antrag zur Änderung gestellt.
Appropos Anträge.
Ich habe noch folgende Anträge mit bekommen: V0210, V0300 und V0211 und den Hinweis, dass ich quasi unbegrenzt Rentenanträge stellen kann, da ich ja innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid diesem ganz oder in Teilen widersprechen bzw. diesen zurück ziehen kann.
Des Weiteren meinte er noch ich könne noch einen Antrag aus Ausgleichzzahlungen stellen. Wobei die Ausgleichzahlungen vor Rentenbeginn erfolgt sein müssen.
Termin war um 9:00 Uhr, nach 25 Minuten Wartezeit gings dann los.
Ende war 11:20 Uhr, was mich später noch 20 € kostete, da ich die Parkzeit nur für eine Stunde bezahlt hatte.
Alles in allem also hat mich der Termin leider nicht sehr viel weiter gebracht.