Da Sie nicht geschrieben haben, in welcher Höhe Sie bei der Scheidung Rentenanwartschaften von Ihrem früheren Ehemann übertragen bekommen haben, kann ich Ihre Frage nicht detailliert beantworten. Die entsprechenden Beträge sind aus dem Scheidungsurteil ersichtlich.
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich Ihre zukünftige Rente ab dem Rentenbeginn um den Zuschlag erhöht, den Sie beim Versorgungsausgleich bekommen haben. Der Wert wird allerdings in dem Umfang höher sein, in dem sich vom Zeitpunkt der Scheidung bis zum Rentenbeginn die Renten erhöht haben ("jährliche Rentenerhöhungen"). Ihre Rente wird auch dann sofort erhöht, wenn Ihr früherer Ehemann später als Sie in Rente geht.