Die Berechnung des Übergangsgeldes kann tatsächlich erst nach Eingang der Aufnahmemitteilung erfolgen. Für die Übergangsgeldberechnung wird der Vordruck G550 Teil A von Ihnen ausgefüllt benötigt. Sollten Sie vor der Maßnahme im Krankengeldbezug gewesen sein, wird der G 550 Teil C von Ihrer Krankenkasse benötigt.
Ausserdem wird der G550 Teil B I benötigt, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Maßnahme eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben. Sollte dies der Fall sein, leiten Sie den Vordruck bitte an den Arbeitgeber weiter, bei dem Sie zuletzt versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Der G550 Teil B II wird in jedem Fall benötigt, da hier der Tariflohn zu bescheinigen ist. Sollten Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der LTA versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, wird eine Vergleichsberechnung zwischen Ihrem letzten Lohn und dem Tariflohn durchgeführt. Falls die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung länger zurückliegt, erfolgt die Berechnung aus dem Tariflohn oder dem ortsüblichen Lohn. Der G550 Teil B II ist dem Arbeitgeber vorzulegen, bei dem Sie zuletzt Ihren Bezugsberuf ausgeübt haben. Bei Unklarheiten, können Sie jederzeit nochmals mit der zuständigen Sachbearbeitung Kontakt aufnehmen.