Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Entgeltbescheinigung nach AAÜG

von Keine Ahnung14.05.2021 | 15:28
245 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ich habe eine Frage zur Entgeltbescheinigung nach AAÜG. Ich habe kürzlich einen Bescheid vom BVA in Stausberg bekommen. Es handelt sich um Zeiten im Sondersystem NVA. In der Entgeltbescheinigung sind die Zeiten pro Jahr mit Verdienst aufgeführt. In dem Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger dagegen nur die Zeiten ohne Verdienste. Der letzte Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger ist von 2015. Dieser Versicherungsverlauf von 2015 war gleichzeitig ein Bescheid über vorzumerkende Rentenrechtliche Zeiten. Diese Entgeltbescheinigung die ich jetzt von Strausberg erhalte habe, weicht wie gesagt vom Versicherungsverlauf ab. Ich nehme auch an, dass Strausberg diese Zeiten richtig gewürdigt hat und der Rentenversicherungsträger nicht. Dies wurde jedoch erst jetzt festgestellt. Die Entgeltbescheinigung nach AAÜG ist auch meinem Rentenversicherungsträger vom BVA Strausberg übersandt worden. Meine Frage ist, bekomme ich jetzt vom Rentenversicherungsträger einen neuen Bescheid mit neuen Versicherungsverlauf, da ja der alte Bescheid und Versicherungsverlauf nicht mehr stimmen? Bis zur Rente ist zwar noch ewig hin, ich hätte das aber gerne jetzt schon geklärt.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Keine Ahnung,

was die Zeiten in einem Sonderversorgungsystem angeht, ist die Rentenversicherung an die Feststellung der Versorgungsträger gebunden, sprich diese Beiträge kann die Rentenversicherung erst dann berücksichtigen, wenn der Versorgungsträger sie bestätigt hat.

Die Daten gibt der Versorgungsträger dann den Berechtigten bekannt und teilt sie auch dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit.

Ausgehend von Ihrer Sachverhaltsschilderung sollten Sie also in nächster Zeit einen Feststellungsbescheid mit einem neuen Versicherungsverlauf erhalten, der dann auch die zusätzlichen AAÜG-Zeiten enthält.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo keine Ahnung,

sollte es nach Erhalt des neuen Feststellungsbescheides noch Klärungsbedarf geben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Keine Ahnungam 14.05.2021 | 16:18
Vielen Dank. Ich habe jetzt nochmal im alten Versicherungsverlauf von 2015 nachgesehen. Es ist wohl so, dass der Rentenversicherungsträger bei mir die Zeiten bei der NVA als Grundwehrdienst pauschal mit 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr bewertet hat. Duch die Entgeltbescheinigung vom BVA und die darin aufgeführten Verdienste pro Jahr ergibt sich aber niedrigere Entgeltpunkte und dadurch auch eine niedrige Rente für die NVA Zeiten. Verstehe ich das richtig, das dann die pauschalen Bewertungen der NVA Zeiten durch die Verdienste aus der Entgeltbescheinigung vom BVA ersetzt werden und ich einen neuen Festellungsbescheid + neuen Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger mit niedriger Rentenpunktzahl bekomme?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026