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Experten-Antwort

Entgeltbescheinigung nach AAÜG

von Keine Ahnung14.05.2021 | 15:28
238 Ansichten
4 Antworten
Hallo ich habe eine Frage zur Entgeltbescheinigung nach AAÜG. Ich habe kürzlich einen Bescheid vom BVA in Stausberg bekommen. Es handelt sich um Zeiten im Sondersystem NVA. In der Entgeltbescheinigung sind die Zeiten pro Jahr mit Verdienst aufgeführt. In dem Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger dagegen nur die Zeiten ohne Verdienste. Der letzte Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger ist von 2015. Dieser Versicherungsverlauf von 2015 war gleichzeitig ein Bescheid über vorzumerkende Rentenrechtliche Zeiten. Diese Entgeltbescheinigung die ich jetzt von Strausberg erhalte habe, weicht wie gesagt vom Versicherungsverlauf ab. Ich nehme auch an, dass Strausberg diese Zeiten richtig gewürdigt hat und der Rentenversicherungsträger nicht. Dies wurde jedoch erst jetzt festgestellt. Die Entgeltbescheinigung nach AAÜG ist auch meinem Rentenversicherungsträger vom BVA Strausberg übersandt worden. Meine Frage ist, bekomme ich jetzt vom Rentenversicherungsträger einen neuen Bescheid mit neuen Versicherungsverlauf, da ja der alte Bescheid und Versicherungsverlauf nicht mehr stimmen? Bis zur Rente ist zwar noch ewig hin, ich hätte das aber gerne jetzt schon geklärt.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 14.05.2021 | 15:53

Hallo Keine Ahnung,

was die Zeiten in einem Sonderversorgungsystem angeht, ist die Rentenversicherung an die Feststellung der Versorgungsträger gebunden, sprich diese Beiträge kann die Rentenversicherung erst dann berücksichtigen, wenn der Versorgungsträger sie bestätigt hat.

Die Daten gibt der Versorgungsträger dann den Berechtigten bekannt und teilt sie auch dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit.

Ausgehend von Ihrer Sachverhaltsschilderung sollten Sie also in nächster Zeit einen Feststellungsbescheid mit einem neuen Versicherungsverlauf erhalten, der dann auch die zusätzlichen AAÜG-Zeiten enthält.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 17.05.2021 | 10:42

Hallo keine Ahnung,

sollte es nach Erhalt des neuen Feststellungsbescheides noch Klärungsbedarf geben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Keine Ahnungam 14.05.2021 | 16:18
Vielen Dank. Ich habe jetzt nochmal im alten Versicherungsverlauf von 2015 nachgesehen. Es ist wohl so, dass der Rentenversicherungsträger bei mir die Zeiten bei der NVA als Grundwehrdienst pauschal mit 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr bewertet hat. Duch die Entgeltbescheinigung vom BVA und die darin aufgeführten Verdienste pro Jahr ergibt sich aber niedrigere Entgeltpunkte und dadurch auch eine niedrige Rente für die NVA Zeiten. Verstehe ich das richtig, das dann die pauschalen Bewertungen der NVA Zeiten durch die Verdienste aus der Entgeltbescheinigung vom BVA ersetzt werden und ich einen neuen Festellungsbescheid + neuen Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger mit niedriger Rentenpunktzahl bekomme?
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