Hallo Keine Ahnung,
was die Zeiten in einem Sonderversorgungsystem angeht, ist die Rentenversicherung an die Feststellung der Versorgungsträger gebunden, sprich diese Beiträge kann die Rentenversicherung erst dann berücksichtigen, wenn der Versorgungsträger sie bestätigt hat.
Die Daten gibt der Versorgungsträger dann den Berechtigten bekannt und teilt sie auch dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit.
Ausgehend von Ihrer Sachverhaltsschilderung sollten Sie also in nächster Zeit einen Feststellungsbescheid mit einem neuen Versicherungsverlauf erhalten, der dann auch die zusätzlichen AAÜG-Zeiten enthält.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung