Hallo Keine Ahnung,
was die Zeiten in einem Sonderversorgungsystem angeht, ist die Rentenversicherung an die Feststellung der Versorgungsträger gebunden, sprich diese Beiträge kann die Rentenversicherung erst dann berücksichtigen, wenn der Versorgungsträger sie bestätigt hat.
Die Daten gibt der Versorgungsträger dann den Berechtigten bekannt und teilt sie auch dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit.
Ausgehend von Ihrer Sachverhaltsschilderung sollten Sie also in nächster Zeit einen Feststellungsbescheid mit einem neuen Versicherungsverlauf erhalten, der dann auch die zusätzlichen AAÜG-Zeiten enthält.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo keine Ahnung,
sollte es nach Erhalt des neuen Feststellungsbescheides noch Klärungsbedarf geben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank. Ich habe jetzt nochmal im alten Versicherungsverlauf von 2015 nachgesehen. Es ist wohl so, dass der Rentenversicherungsträger bei mir die Zeiten bei der NVA als Grundwehrdienst pauschal mit 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr bewertet hat. Duch die Entgeltbescheinigung vom BVA und die darin aufgeführten Verdienste pro Jahr ergibt sich aber niedrigere Entgeltpunkte und dadurch auch eine niedrige Rente für die NVA Zeiten.
Verstehe ich das richtig, das dann die pauschalen Bewertungen der NVA Zeiten durch die Verdienste aus der Entgeltbescheinigung vom BVA ersetzt werden und ich einen neuen Festellungsbescheid + neuen Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger mit niedriger Rentenpunktzahl bekomme?
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