Hallo Sozi,
im Rahmen dieses Forums können wir grundsätzlich nur Auskünfte zu Leistungen der Rentenversicherung geben.
Im Rahmen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (LmR) durch die gesetzliche Rentenversicherung kommt als Entgeltersatzleistung das Übergangsgeld in Frage.
Wurde unmittelbar vor der LmR zum Beispiel Krankengeld bezogen, ist eine Voraussetzung für einen Anspruch auf Übergangsgeld, dass das Krankengeld aus einem Entgelt oder Einkommen berechnet wurde, aus dem Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden.
Dies scheint nach Ihren Schilderungen nicht der Fall gewesen zu sein. Soweit von hier aus beurteilbar, besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.
Ihre Bekannte sollte Kontakt mit dem Sozialdienst in der Reha-Einrichtung aufnehmen. Dort kann Sie bei der Suche nach möglichen Kostenträgern für Entgeltersatzleistungen unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung